Sachverhalt:
Aufstellungsbeschluss:
Für das im beigefügten Übersichtsplan
gekennzeichnete Baugebiet wird der Bebauungsplan Nr. 42 „Krützkrog“ als
Siedlungserweiterung für das Gebiet
- südwestlich des Brodersdorfer Weges (K 30),
südöstlich der Feldstraße und Langensoll, sowie nordöstlich des Kiebitzredders
aufgestellt. Der nordwestliche Bereich grenzt an
die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 (in
Aufstellung), sowie an die 1., 2. und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17.
Der dargestellte Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 15,5 ha.
Planungsanlass und Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der
vorhandenen und weiter stetig wachsenden Nachfrage nach Baugrundstücken für
wohnbauliche Nutzung in Laboe nachgekommen werden. Es soll dabei im
Hauptsegment die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern in Form von
Einzel- Doppel- und Reihenhäusern bedient werden können. Darüber hinaus ist
beabsichtigt, auch Mehrfamilienhäuser im Geschossbau zu realisieren, um dem
gesamten Spektrum der Nachfragesituation entsprechen zu können. Es werden je
nach baulicher Entwicklung ca. 180 Wohneinheiten entstehen können.
Der Planungsbereich ist bereits im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W1) dargestellt und kann somit aus ihm
entwickelt werden. Die Haupterschließung des Gebietes soll über einen neu zu
bauenden Verkehrskreisel im Bereich Brodersdorfer Weg (K 30) / Klünnerskamp
verlaufen. Die Planstraße wird somit durch das im Flächennutzungsplan
vorgelagerte, als Gewerbegebiet dargestellte Baufeld hindurchgeführt und kann
dieses bei späterer Überplanung mit erschließen.
Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplans werden
die nötigen Fachgutachten, Grünordnerischer Fachbeitrag, Artenschutzbericht,
Immissionstechnische Untersuchungen und eine bodenkundliche Untersuchung, die
auch für die spätere Erschließungsplanung vonnöten ist, entsprechend beauftragt
und durchgeführt.
Als Entwicklungsträger, der die Maßnahmen
durchführt und die Kostenübernahmen trägt, ist die Kieler Volksbank Immobilien
GmbH vorgesehen. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag ist zwischen Ihr
und der Gemeinde dazu abzuschließen.
Anlagenverzeichnis:
- Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
a)
Für das Gebiet „südwestlich des Brodersdorfer Weges (K 30),
südöstlich der Feldstraße und Langensoll, sowie nordöstlich des Kiebitzredders“ wird der
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 42 im Regelverfahren mit dem
vorgenannten Planungsziel gefasst.
b)
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei
durchzuführen.
c)
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
d)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des
Bebauungsplanes wird das Büro IPP Ingenieurgesellschaft Possel u.
Partner GmbH & Co. KG nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Kostenübernahmeerklärung) mit dem Vorhabenträger beauftragt.
e)
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42
wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt.
f)
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42
wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.