Betreff
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Vorlage
SCHÖN/BV/595/2014
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Im gemeindlichen Stellenplan ist im UAB 1100 (allgemeine gemeindliche Ordnungsaufgaben) eine Stelle mit einem Stellenanteil von 0,5 für die Parkraumüberwachung ausgewiesen.

 

Die Gemeinde Schönberg beschäftigt für die Parkraumüberwachung derzeit eine Kraft mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Die Personalkosten für das Jahr 2013 beliefen sich auf 9.267,22 €.

 

Nach dem bis zum 31.12.2013 bestehenden Vertrag mit dem Kreis Plön zahlte der Kreis an die Gemeinde pro Jahr 20% des eingenommenen Aufkommens an Verwarn- und Bußgeldern, mindestens jedoch das Jahresentgelt eines geringfügig Beschäftigten zzgl. einer Versicherungspauschale (insgesamt 585,- €/Monat). Der Erstattungsbetrag für ein Jahr lag daher insgesamt bei mindestens 7.020,- € pro Jahr.

 

Nach der Abrechnung mit dem Kreis für das Jahr 2013 sind im Bereich des ruhenden Verkehrs Einnahmen in Höhe von 32.189,58 € erzielt worden. Die Personalkosten für das Jahr 2013 betrugen insgesamt 9.267,22 € und waren damit höher als 20% der Einnahmen (6.437,92 €) so dass vom Kreis entsprechend der o.g. vertraglichen Regelung 7.020,- € für die Beschäftigung des Verkehrsüberwachers erstattet worden sind. Der Eigenanteil der Gemeinde im Jahr 2013 betrug also 2.247,22 €.

 

Die Einnahmen aus Parkgebühren (HHST 16.6300.11010) beliefen sich in 2013 auf 71.861,79 €.

 

Aufgrund des zwischenzeitlichen Einsatzes von mobilen Endgeräten für die digitale Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde der Vertrag mit dem Kreis ab dem 01.01.2014 neu gefasst. Es gelten nun folgende Modalitäten:

 

Der Kreis zahlt an die Gemeinde für die Feststellung der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr pro Jahr 25 % des eingenommenen Aufkommens an Verwarnungs- bzw. Bußgeldern, mindestens jedoch das Entgelt für den oder die geringfügig Beschäftigte/n (s.o.) und zusammen mit den zu tragenden Sachkosten für den Einsatz der digitalen Erfassungsgeräte 30 % der Einnahmen nicht übersteigt.

 

Zusätzlich zahlt der Kreis jährlich eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 300,- €.

 

Damit sind alle laut Vertrag alle Kosten, die durch die Inanspruchnahme des/der für die Feststellung der Verkehrsordnungswidrigkeiten eingestellten Mitarbeiters/Mitarbeiterin der Gemeinde entstehen, abgegolten.

 

Beim Einsatz der mobilen Erfassungsgeräte entstehen Sachkosten (s.o.) u.a. für die Datenübermittlung, das Hosten und die Software und Softwarepflege. Die Gemeinde trägt die laufenden Sachkosten, die sich durch die Nutzung bei der Mobilfunkübertragung ergeben. Die Kosten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter und belaufen sich derzeit auf 21,- € pro Monat (252,- € pro Jahr).

 

Für die Durchführung des Vertrages gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

 

a)            Erstattung des Bruttoentgelts der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters

Der Kreis überweist die tatsächlichen Personalkosten vierteljährlich, jeweils zur Mitte (15.) des Quartals. Die Gemeinde teilt dem Kreis die Höhe der durchschnittlichen quartalsmäßigen Personalkosten rechtzeitig zu Beginn eines jeden Kalenderjahres mit.

 

b)             25 %-Anteil

Nach Ablauf des Kalenderjahres erhält die Gemeinde eine Übersicht über die aufgrund der Feststellungen der/des o. a. Mitarbeiterin/Mitarbeiters eingegangenen Beträge der Verwarnungs- und Bußgelder. Soweit der 25 %-ige Gemeindeanteil an den Einnahmen den Erstattungsbetrag übersteigt, erhält die Gemeinde den Differenzbetrag.

 

c)             max. 30 % der Einnahmen

Sollten sich bei der Abrechnung zum Ende des Kalenderjahres herausstellen, dass das Entgelt der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters und die laufenden Sachkosten 30 % der Einnahmen übersteigen, so verpflichtet sich die Gemeinde, die Überzahlung bis zum Ablauf des 31.01. des Folgejahres an den Kreis zurück zu überweisen.

 

d)             Verwaltungskostenpauschale

Die Verwaltungskostenpauschale soll ebenfalls spätestens bis zum Ablauf des 31.01. des Folgejahres auf dem Konto der Gemeinde eingehen,

 

e)             Sachkosten

Die Kosten aus dem Mobilfunkvertrag für die Übertragung der Daten werden von der Gemeinde getragen und werden bei der Jahresabrechnung mit berücksichtigt

 

Zur Entlastung des derzeit beschäftigten Verkehrsüberwachers und zur Verstärkung der Kontrollen in den Sommermonaten schlage ich vor, eine weitere Person mit der Verkehrsüberwachung zu beschäftigen. Ein Verkehrsüberwacher kann zeitgleich nicht mehrere Ortsteile überwachen. Gerade in Spitzenzeiten der Saison ist es jedoch erforderlich, sowohl am Schönberger Strand als auch in Kalifornien eine Überwachung durchzuführen. Dafür reichen 10 Stunden pro Woche bei weitem nicht aus. Mit zwei Personen könnten die Überwachungen flächendeckender erfolgen, auch wenn weiterhin die Stunden vorrangig in der Saison geleistet werden. Weiterhin würde eine Vertretungsmöglichkeit entstehen. Es ist davon auszugehen, dass die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung deutlich steigen werden und sich ebenfalls die Einnahmen aus Parkgebühren positiv entwickeln.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass die Gemeinde Stakendorf angefragt hat, ob der Verkehrsüberwacher der Gemeinde Schönberg gegen Kostenerstattung auch im Gemeindegebiet Stakendorf tätig sein könnte. Dies wäre allerdings überhaupt nur dann denkbar, wenn es tatsächlich zu einer Personalaufstockung käme. Genaue Konditionen wären dann ggf. mit der Gemeinde und dem Kreis zu verhandeln. 

 

Der jährliche Arbeitgeberaufwand für 10 Std. wöchentlich nach EG 3 TVöD für einen zusätzlichen Beschäftigten beläuft sich auf etwa 9.650,- €.

 

Hinzu kommen Sachlosten von etwa 200,- € pro Mitarbeiter für Dienstkleidung, Seminarkosten in Höhe von etwa 300,-€ pro Person, Reisekosten sowie die Kosten für einen zusätzlichen Mobilfunkvertrag für die Erfassungsgeräte (s.o.).

 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

Gesehen:

Dirk Osbahr

 

 

Bürgermeister

 

Körber

 

 

Amtsdirektor

 

 

Gefertigt:

 

Angela Grulich

Amt I