Die Gemeinde Schönberg beschäftigt für die
Parkraumüberwachung derzeit eine Kraft mit einer durchschnittlichen
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Die Personalkosten für
das Jahr 2013 beliefen sich auf 9.267,22 €.
Nach
dem bis zum 31.12.2013 bestehenden Vertrag mit dem Kreis Plön zahlte der Kreis
an die Gemeinde pro Jahr 20% des eingenommenen Aufkommens an Verwarn- und
Bußgeldern, mindestens jedoch das Jahresentgelt eines geringfügig Beschäftigten
zzgl. einer Versicherungspauschale (insgesamt 585,- €/Monat). Der
Erstattungsbetrag für ein Jahr lag daher insgesamt bei mindestens 7.020,- € pro
Jahr.
Nach
der Abrechnung mit dem Kreis für das Jahr 2013 sind im Bereich des ruhenden
Verkehrs Einnahmen in Höhe von 32.189,58 € erzielt worden. Die Personalkosten
für das Jahr 2013 betrugen insgesamt 9.267,22 € und waren damit höher als 20%
der Einnahmen (6.437,92 €) so dass vom Kreis entsprechend der o.g.
vertraglichen Regelung 7.020,- € für die Beschäftigung des Verkehrsüberwachers
erstattet worden sind. Der Eigenanteil der Gemeinde im Jahr 2013 betrug also
2.247,22 €.
Die
Einnahmen aus Parkgebühren (HHST 16.6300.11010) beliefen sich in 2013 auf
71.861,79 €.
Aufgrund
des zwischenzeitlichen Einsatzes von mobilen Endgeräten für die digitale
Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde der Vertrag mit dem Kreis ab
dem 01.01.2014 neu gefasst. Es gelten nun folgende Modalitäten:
Der
Kreis zahlt an die Gemeinde für die Feststellung der Ordnungswidrigkeiten im
ruhenden Verkehr pro Jahr 25 % des eingenommenen Aufkommens an Verwarnungs-
bzw. Bußgeldern, mindestens jedoch das Entgelt für den oder die geringfügig
Beschäftigte/n (s.o.) und zusammen mit den zu tragenden Sachkosten für den
Einsatz der digitalen Erfassungsgeräte 30 % der Einnahmen nicht übersteigt.
Zusätzlich
zahlt der Kreis jährlich eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 300,- €.
Damit
sind alle laut Vertrag alle Kosten, die durch die Inanspruchnahme des/der für
die Feststellung der Verkehrsordnungswidrigkeiten eingestellten
Mitarbeiters/Mitarbeiterin der Gemeinde entstehen, abgegolten.
Beim
Einsatz der mobilen Erfassungsgeräte entstehen Sachkosten (s.o.) u.a. für die
Datenübermittlung, das Hosten und die Software und Softwarepflege. Die Gemeinde
trägt die laufenden Sachkosten, die sich durch die Nutzung bei der
Mobilfunkübertragung ergeben. Die Kosten ergeben sich aus dem jeweils gültigen
Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter und belaufen sich derzeit auf 21,- € pro
Monat (252,- € pro Jahr).
Für
die Durchführung des Vertrages gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
a)
Erstattung
des Bruttoentgelts der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters
Der
Kreis überweist die tatsächlichen Personalkosten vierteljährlich, jeweils zur
Mitte (15.) des Quartals. Die Gemeinde teilt dem Kreis die Höhe der
durchschnittlichen quartalsmäßigen Personalkosten rechtzeitig zu Beginn eines
jeden Kalenderjahres mit.
b)
25
%-Anteil
Nach
Ablauf des Kalenderjahres erhält die Gemeinde eine Übersicht über die aufgrund
der Feststellungen der/des o. a. Mitarbeiterin/Mitarbeiters eingegangenen
Beträge der Verwarnungs- und Bußgelder. Soweit der 25 %-ige Gemeindeanteil an
den Einnahmen den Erstattungsbetrag übersteigt, erhält die Gemeinde den
Differenzbetrag.
c)
max.
30 % der Einnahmen
Sollten
sich bei der Abrechnung zum Ende des Kalenderjahres herausstellen, dass das
Entgelt der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters und die laufenden Sachkosten 30 %
der Einnahmen übersteigen, so verpflichtet sich die Gemeinde, die Überzahlung
bis zum Ablauf des 31.01. des Folgejahres an den Kreis zurück zu überweisen.
d)
Verwaltungskostenpauschale
Die
Verwaltungskostenpauschale soll ebenfalls spätestens bis zum Ablauf des 31.01.
des Folgejahres auf dem Konto der Gemeinde eingehen,
e)
Sachkosten
Die
Kosten aus dem Mobilfunkvertrag für die Übertragung der Daten werden von der
Gemeinde getragen und werden bei der Jahresabrechnung mit berücksichtigt
Zur Entlastung des derzeit beschäftigten
Verkehrsüberwachers und zur Verstärkung der Kontrollen in den Sommermonaten
schlage ich vor, eine weitere Person mit der Verkehrsüberwachung zu beschäftigen. Ein Verkehrsüberwacher kann
zeitgleich nicht mehrere Ortsteile überwachen. Gerade in Spitzenzeiten der
Saison ist es jedoch erforderlich, sowohl am Schönberger Strand als auch in
Kalifornien eine Überwachung durchzuführen. Dafür reichen 10 Stunden pro Woche
bei weitem nicht aus. Mit zwei Personen könnten die Überwachungen
flächendeckender erfolgen, auch wenn weiterhin die Stunden vorrangig in der
Saison geleistet werden. Weiterhin würde eine Vertretungsmöglichkeit entstehen.
Es ist davon auszugehen, dass die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung
deutlich steigen werden und sich ebenfalls die Einnahmen aus Parkgebühren
positiv entwickeln.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass die Gemeinde
Stakendorf angefragt hat, ob der Verkehrsüberwacher der Gemeinde Schönberg
gegen Kostenerstattung auch im Gemeindegebiet Stakendorf tätig sein könnte.
Dies wäre allerdings überhaupt nur dann denkbar, wenn es tatsächlich zu einer
Personalaufstockung käme. Genaue Konditionen wären dann ggf. mit der Gemeinde
und dem Kreis zu verhandeln.
Der jährliche Arbeitgeberaufwand für 10 Std. wöchentlich nach EG 3 TVöD für einen zusätzlichen Beschäftigten beläuft sich auf etwa 9.650,- €.
Hinzu kommen Sachlosten von etwa 200,- € pro Mitarbeiter für Dienstkleidung, Seminarkosten in Höhe von etwa 300,-€ pro Person, Reisekosten sowie die Kosten für einen zusätzlichen Mobilfunkvertrag für die Erfassungsgeräte (s.o.).
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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Gesehen: |
Dirk Osbahr |
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Bürgermeister |
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Körber |
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Amtsdirektor |
Gefertigt: |
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Angela Grulich |
Amt I |