hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bauausschuss der Gemeinde Laboe hat in der Sitzung am 06.08.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Erlass einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch beschlossen. Das Verfahren wurde gemäß § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. In der Sitzung des Bauausschusses am 29.10.2013 wurde der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss über die Innenbereichssatzung gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 17.06.2014 bis einschließlich 17. Juli 2014. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 13.06.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen privaten und öffentlichen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Satzungsbeschluss über die Innenbereichssatzung zu fassen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle
Innenbereichssatzung
Begründung
Landschaftsplanerische Stellungnahme
Beschlussvorschlag:
- Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, die Abwägung der während des
Offenlegungsverfahrens vorgetragenen privaten und öffentlichen Anregungen
den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend vorzunehmen.
- Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Innenbereichssatzung für den Bereich „Stoschstraße“ einschließlich der Begründung und der landschaftsplanerischen Stellungnahme in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.