Betreff
Aufgabenübertragung nach § 5 Abs. 1 Amtsordnung
Vorlage
KRUMM/BV/044/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes wurde im Jahr 2012 die Amtsordnung dahingehend geändert, dass gemeindliche Aufgaben nur noch für bestimmte definierte Aufgaben und auch nur in einer bestimmten Anzahl auf das Amt übertragen werden dürfen.

 

Aufgabenübertragungen nach altem davor geltendem Recht sind im Rahmen einer Übergangsfrist, die am 31.12.2014 endet, zu überprüfen und Beschlüsse der Gemeinden sind ggfs. zu erneuern. Andernfalls fallen die Aufgaben auf die einzelne Gemeinde zurück. Im Amtsausschuss und im Hauptausschuss des Amtes ist bereits eingehend über die Rechtslage informiert worden. Auf die Vorlage AMTPR/BV/082/2014, die der Anlage zur Information beigefügt ist, wird verwiesen.

 

Anders als in anderen Ämtern im Lande Schleswig-Holstein waren die Gemeinden des Amtes Probstei hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben sehr zurückhaltend. Die Übertragung der Aufgabe Breitband ist bereits nach neuem Recht erfolgt. Neben der Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ wurde lediglich die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung“ auf das Amt übertragen (alle Gemeinden außer Schönberg und die AZV-Gemeinden).

 

Der Kommunalaufsicht wurde aufgrund der rechtlichen Vorschriften ein Zwischenbericht abgegeben. Diese stellte jedoch nunmehr fest, dass die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ nicht dem Katalog des § 5 Amtsordnung entspricht. Hierzu wird ebenfalls auf die o.a. Vorlage verwiesen.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der VKP, der gesellschaftsvertraglichen Hintergründe, der Aufgabenstellung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrates der VKP erscheint es wenig sinnvoll, den ohnehin sehr kleinen Gesellschaftsanteil des Amtes Probstei weiter zu verringern. Der Gesellschaftsanteil des Amtes an der VKP beträgt für die Gemeinden (außer Schönberg, Laboe und Stoltenberg) 2,1% bzw. 63.000,-- €. Der Mindestanteil, um aus der Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat vertreten zu sein, beträgt 54.000,-- €.

 

Da die alten aus den Anfang der 70iger Jahre stammenden Beschlüsse zur Übertragung der „Aufgabe Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ naturgemäß nicht den heutigen rechtlichen Anforderungen genügen, wäre daher eine den heutigen rechtlichen Anforderungen genügende Fassung eines Aufgabenübertragungsbeschlusses zwingend notwendig. Andernfalls fiele diese Aufgabe mit Wirkung zum 01.01.2015 auf die Gemeinde zurück. Die Beschlüsse der Gemeinden aus den 70iger Jahren wurden diesbezüglich in den Archivakten kontrolliert.

Bezogen auf die Finanzkraft des Jahres 2014 bedeutete dies für die Gemeinde Krummbek einen Gesellschaftsanteil von 4,02% des Gesellschaftsanteils des Amtes (2,1% bzw. 63.000,-- €) mithin also 0,08% bzw. 2.533,09 €. Angesichts der Regelungen des Gesellschaftsvertrages wäre eine Vertretung im Aufsichtsrat daher nicht möglich. Die Anteile sind nicht frei handelbar und der Kreis Plön hätte ohnehin ein Vorkaufsrecht.

Eine Übertragung der Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ erscheint daher auch aus diesem Grund sinnvoll.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch empfohlen, die in der Vergangenheit gefassten Übertragungsbeschlüsse zu den o.a. übrigen Aufgaben neu zu fassen, da bei nicht korrekter Aufgabenübertragung einzelner Aufgaben alle bisher übertragenen Aufgaben auf die Gemeinde zurückfallen würden.

Der Hauptausschuss des Amtes hat in seiner Sitzung am 27.08.2014 den Gemeinden empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass durch den nachfolgenden Beschluss zusätzliche Kosten nicht entstehen. Im Kern handelt es sich um formaljuristische Konsequenzen bzw. um eine Anpassung bestehender (alter) Beschlüsse an die neue Rechtslage der Amtsordnung.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Vorlage Hauptausschuss Amt Probstei vom 27.08.2014 (AMTPR/BV/082/2014)

-       Liste Gesellschaftsanteile VKP


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Krummbek überträgt

 

1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO;

 

2. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO

 

3. die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung

 

auf das Amt Probstei.