Sachverhalt:
Aufgrund eines Urteils des
Landesverfassungsgerichtes wurde im Jahr 2012 die Amtsordnung dahingehend
geändert, dass gemeindliche Aufgaben nur noch für bestimmte definierte Aufgaben
und auch nur in einer bestimmten Anzahl auf das Amt übertragen werden dürfen.
Aufgabenübertragungen nach altem davor geltendem Recht
sind im Rahmen einer Übergangsfrist, die am 31.12.2014 endet, zu überprüfen und
Beschlüsse der Gemeinden sind ggfs. zu erneuern. Andernfalls fallen die
Aufgaben auf die einzelne Gemeinde zurück. Im Amtsausschuss und im
Hauptausschuss des Amtes ist bereits eingehend über die Rechtslage informiert
worden. Auf die Vorlage AMTPR/BV/082/2014, die der Anlage zur Information
beigefügt ist, wird verwiesen.
Anders als in anderen Ämtern im Lande
Schleswig-Holstein waren die Gemeinden des Amtes Probstei hinsichtlich der
Übertragung von Aufgaben sehr zurückhaltend. Die Übertragung der Aufgabe
Breitband ist bereits nach neuem Recht erfolgt. Neben der Aufgabe „Beteiligung
an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“
wurde lediglich die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus
Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale
öffentliche Einrichtung“ auf das Amt übertragen.
Der Kommunalaufsicht wurde aufgrund der rechtlichen
Vorschriften ein Zwischenbericht abgegeben. Diese stellte jedoch nunmehr fest,
dass die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ nicht dem Katalog des § 5 Amtsordnung
entspricht. Hierzu wird ebenfalls auf die o.a. Vorlage verwiesen.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der VKP,
der gesellschaftsvertraglichen Hintergründe, der Aufgabenstellung der
Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrates der VKP erscheint es wenig
sinnvoll, den ohnehin sehr kleinen Gesellschaftsanteil des Amtes Probstei
weiter zu verringern. Der Gesellschaftsanteil des Amtes an der VKP beträgt für
die Gemeinden (außer Schönberg, Laboe und Stoltenberg) 2,1% bzw. 63.000,-- €.
Der Mindestanteil, um aus der Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat
vertreten zu sein, beträgt 54.000,-- €.
Der Anteil der Gemeinde Stoltenberg war bis zum
31.12.2007 im Anteil des Amtes Selent/Schlesen enthalten. Der seinerzeitige
zwischen Gemeinde und Amt geschlossene Auseinandersetzungsvertrag besagt nach
Angaben der Kommunalaufsicht, dass u.a. über das Vermögen hinsichtlich der
Gesellschafteranteile an der VKP keine Auseinandersetzung erfolgt.
Dieser Vertrag liegt dem Amt Probstei nicht vor. Der mit dem Amt Probstei
geschlossene Fusionsvertrag sieht im § 9 vor, dass es bei den bisherigen
Eigentumsverhältnissen verbleibt. Besondere Vereinbarungen betreffen nicht die
Anteile an der VKP. Im Ergebnis verfügt also das Amt Selent/Schlesen über den
„“Wert der Aufgabe“ der Gemeinde Stoltenberg.
Da die alten aus den Anfang der 70iger Jahre
stammenden Beschlüsse zur Übertragung der „Aufgabe Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“
naturgemäß nicht den heutigen rechtlichen Anforderungen genügen, wäre daher
eine den heutigen Anforderungen genügende Fassung eines
Aufgabenübertragungsbeschlusses zwingend notwendig. Andernfalls fiele diese
Aufgabe mit Wirkung zum 01.01.2015 auf die Gemeinde zurück. Nach Mitteilung des
Amtes Selent/Schlesen ist für die Gemeinde Stoltenberg eine Aktenlage
hinsichtlich eines alten Beschlusses nicht mehr vorhanden.
Unabhängig von der Höhe des Anteils der Gemeinde
Stoltenberg am Anteil des Amtes Selent/Schlesen (1,8 % bzw. 54.000,-- €) läge
ab dem 01.01.2015 die Aufgabe also bei der Gemeinde Stoltenberg, wenn sie nicht
vorher auf das Amt (Probstei) übertragen würde.
Eine Wertberechnung des Anteils der Gemeinde
Stoltenberg ist angesichts der wenn auch kurz beschriebenen Vertragslage nicht
möglich. Bei Abzug des sicher sehr kleinen Anteils der Gemeinde Stoltenberg vom
Anteil des Amtes Selent/Schlesen würde es im Ergebnis auch dazu führen, dass
das Amt Selent/Schlesen auch nicht mehr im Aufsichtsrat der VKP vertreten wäre.
Das erscheint unangemessen.
Eine Übertragung der Aufgabe „Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“
erscheint aber gleichwohl sinnvoll, damit jedenfalls die Aufgabe als solche
einheitlich und damit auch die Gemeinde Stoltenberg vertreten ist. Angesichts
des augenscheinlich sehr geringen Wertes eines Stoltenberger Anteils kommt es
aus Sicht der Verwaltung auf die exakte Höhe auch nicht an. Entscheidender ist
die Aufgabe an sich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch
empfohlen, die in der Vergangenheit gefassten Übertragungsbeschlüsse zu den
o.a. übrigen Aufgaben neu zu fassen, da bei nicht korrekter Aufgabenübertragung
einzelner Aufgaben alle bisher übertragenen Aufgaben auf die Gemeinde
zurückfallen würden.
Der Hauptausschuss des Amtes hat in seiner Sitzung
am 27.08.2014 den Gemeinden empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass durch den nachfolgenden Beschluss zusätzliche Kosten nicht entstehen. Im Kern handelt es sich um formaljuristische Konsequenzen bzw. um eine Anpassung bestehender (alter) Beschlüsse an die neue Rechtslage der Amtsordnung.
Anlagenverzeichnis:
- Vorlage Hauptausschuss Amt Probstei vom 27.08.2014 (AMTPR/BV/082/2014)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stoltenberg überträgt
1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum
Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO;
2. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus
Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale
öffentliche Einrichtung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO
3. die Aufgabe „Beteiligung an dem
Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gem. §
5 Abs. 1 Ziff. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung
auf das Amt Probstei.