Betreff
Aufgabenübertragung nach § 5 Abs. 1 Amtsordnung
Vorlage
STOLT/BV/052/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes wurde im Jahr 2012 die Amtsordnung dahingehend geändert, dass gemeindliche Aufgaben nur noch für bestimmte definierte Aufgaben und auch nur in einer bestimmten Anzahl auf das Amt übertragen werden dürfen.

 

Aufgabenübertragungen nach altem davor geltendem Recht sind im Rahmen einer Übergangsfrist, die am 31.12.2014 endet, zu überprüfen und Beschlüsse der Gemeinden sind ggfs. zu erneuern. Andernfalls fallen die Aufgaben auf die einzelne Gemeinde zurück. Im Amtsausschuss und im Hauptausschuss des Amtes ist bereits eingehend über die Rechtslage informiert worden. Auf die Vorlage AMTPR/BV/082/2014, die der Anlage zur Information beigefügt ist, wird verwiesen.

 

Anders als in anderen Ämtern im Lande Schleswig-Holstein waren die Gemeinden des Amtes Probstei hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben sehr zurückhaltend. Die Übertragung der Aufgabe Breitband ist bereits nach neuem Recht erfolgt. Neben der Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ wurde lediglich die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung“ auf das Amt übertragen.

 

Der Kommunalaufsicht wurde aufgrund der rechtlichen Vorschriften ein Zwischenbericht abgegeben. Diese stellte jedoch nunmehr fest, dass die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ nicht dem Katalog des § 5 Amtsordnung entspricht. Hierzu wird ebenfalls auf die o.a. Vorlage verwiesen.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der VKP, der gesellschaftsvertraglichen Hintergründe, der Aufgabenstellung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrates der VKP erscheint es wenig sinnvoll, den ohnehin sehr kleinen Gesellschaftsanteil des Amtes Probstei weiter zu verringern. Der Gesellschaftsanteil des Amtes an der VKP beträgt für die Gemeinden (außer Schönberg, Laboe und Stoltenberg) 2,1% bzw. 63.000,-- €. Der Mindestanteil, um aus der Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat vertreten zu sein, beträgt 54.000,-- €.

Der Anteil der Gemeinde Stoltenberg war bis zum 31.12.2007 im Anteil des Amtes Selent/Schlesen enthalten. Der seinerzeitige zwischen Gemeinde und Amt geschlossene Auseinandersetzungsvertrag besagt nach Angaben der Kommunalaufsicht, dass u.a. über das Vermögen hinsichtlich der Gesellschafteranteile an der VKP keine Auseinandersetzung erfolgt. Dieser Vertrag liegt dem Amt Probstei nicht vor. Der mit dem Amt Probstei geschlossene Fusionsvertrag sieht im § 9 vor, dass es bei den bisherigen Eigentumsverhältnissen verbleibt. Besondere Vereinbarungen betreffen nicht die Anteile an der VKP. Im Ergebnis verfügt also das Amt Selent/Schlesen über den „“Wert der Aufgabe“ der Gemeinde Stoltenberg.

 

 

Da die alten aus den Anfang der 70iger Jahre stammenden Beschlüsse zur Übertragung der „Aufgabe Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ naturgemäß nicht den heutigen rechtlichen Anforderungen genügen, wäre daher eine den heutigen Anforderungen genügende Fassung eines Aufgabenübertragungsbeschlusses zwingend notwendig. Andernfalls fiele diese Aufgabe mit Wirkung zum 01.01.2015 auf die Gemeinde zurück. Nach Mitteilung des Amtes Selent/Schlesen ist für die Gemeinde Stoltenberg eine Aktenlage hinsichtlich eines alten Beschlusses nicht mehr vorhanden.

Unabhängig von der Höhe des Anteils der Gemeinde Stoltenberg am Anteil des Amtes Selent/Schlesen (1,8 % bzw. 54.000,-- €) läge ab dem 01.01.2015 die Aufgabe also bei der Gemeinde Stoltenberg, wenn sie nicht vorher auf das Amt (Probstei) übertragen würde.

Eine Wertberechnung des Anteils der Gemeinde Stoltenberg ist angesichts der wenn auch kurz beschriebenen Vertragslage nicht möglich. Bei Abzug des sicher sehr kleinen Anteils der Gemeinde Stoltenberg vom Anteil des Amtes Selent/Schlesen würde es im Ergebnis auch dazu führen, dass das Amt Selent/Schlesen auch nicht mehr im Aufsichtsrat der VKP vertreten wäre. Das erscheint unangemessen.

Eine Übertragung der Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ erscheint aber gleichwohl sinnvoll, damit jedenfalls die Aufgabe als solche einheitlich und damit auch die Gemeinde Stoltenberg vertreten ist. Angesichts des augenscheinlich sehr geringen Wertes eines Stoltenberger Anteils kommt es aus Sicht der Verwaltung auf die exakte Höhe auch nicht an. Entscheidender ist die Aufgabe an sich.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auch empfohlen, die in der Vergangenheit gefassten Übertragungsbeschlüsse zu den o.a. übrigen Aufgaben neu zu fassen, da bei nicht korrekter Aufgabenübertragung einzelner Aufgaben alle bisher übertragenen Aufgaben auf die Gemeinde zurückfallen würden.

Der Hauptausschuss des Amtes hat in seiner Sitzung am 27.08.2014 den Gemeinden empfohlen den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass durch den nachfolgenden Beschluss zusätzliche Kosten nicht entstehen. Im Kern handelt es sich um formaljuristische Konsequenzen bzw. um eine Anpassung bestehender (alter) Beschlüsse an die neue Rechtslage der Amtsordnung.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Vorlage Hauptausschuss Amt Probstei vom 27.08.2014 (AMTPR/BV/082/2014)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Stoltenberg überträgt

 

1. die Aufgabe „Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO;

 

2. die Aufgabe „Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO

 

3. die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)“ gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 14 AO als Teilaufgabe der Integrierten ländlichen Entwicklung

 

auf das Amt Probstei.