Betreff
Übertragung der Aufgabe "Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (VKP)"
Vorlage
AMTPR/BV/082/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden des Amtes Probstei mit Ausnahme der Gemeinden Stoltenberg, Laboe und Schönberg haben Anfang der 70iger Jahre beschlossen, Gesellschafteranteile an der VKP zu erwerben und diese damit verbundene Aufgabe gem. § 5 Amtsordung auf das Amt zu übertragen.

 

Damit ist im Ergebnis das Amt Probstei Gesellschafter der VKP für die Gemeinden. Nach heutigem Stand beträgt der Gesellschaftsanteil 2,1 % am Stammkapital, was einem Wert von 63.000,-- € entspricht. Der Kreis Plön ist Gesellschafter mit einem Anteil von 59,7 %. Der Gesellschaftsanteil des Amtes bzw. der Gemeinden ist seinerzeit im Verhältnis der Finanzkraft der Gemeinden zueinander aufgebracht worden.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass aufgrund des Austritts einiger Gemeinden aus dem Amt Großer Plöner See, der Gesellschaftsvertrag dahingehend geändert wurde, dass Gesellschafter nur noch dann im Aufsichtsrat vertreten sein können, wenn Sie einen Gesellschaftsanteil von mindestens 54.000,-- € halten. Bisher ist jeder Gesellschafter auch im Aufsichtsrat der VKP vertreten.

 

Im Zuge der Änderung der Amtsordnung aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichtes im Jahr 2012 wurde der § 5 Amtsordnung dahingehend geändert, dass nur noch eine bestimmte Anzahl und Art von Aufgaben der Selbstverwaltung von Gemeinden auf das Amt übertragen werden darf. Die Amtsordnung räumte eine Übergangsfrist bis Ende 2014 ein, für Fälle die nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

 

Im Amt Probstei sind traditionell nur sehr wenige Aufgaben auf das Amt übertragen worden. Diese sind der Kommunalaufsicht im Rahmen eines Zwischenberichtes auch gemeldet worden.

 

Die Kommunalaufsicht hat aber nunmehr festgestellt, dass die Aufgabe „Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH(VKP)“ nicht den Anforderungen des Kataloges nach § 5 Amtsordnung entspricht.

 

Im Rahmen der verwaltungsseitigen Überprüfung ist festgestellt worden, dass es zwar Übertragungsbeschlüsse gibt, diese aber (was auch nicht anders sein kann) keine exakte Zuordnung zu den im § 5 Amtsordung genannten Aufgabenkatalog haben. Der § 5 Amtsordnung ist der Anlage in Kopie beigefügt.

 

Da diese Zuordnung aus Rechtsgründen aber erforderlich ist, damit die Aufgabe auch weiterhin ausgeübt werden kann, bedarf es neuer Übertragungsbeschlüsse der Gemeinden und eines Zustimmungsbeschlusses des Amtsausschusses. In dem Übertragungsbeschluss muss eine Zuordnung zu einer konkreten Ziffer des § 5 Abs. 1 Amtsordnung erfolgen.

 

In der Sache ist natürlich eine „Wiederholung“ der Übertragungsbeschlüsse zu empfehlen, da andernfalls die Aufgabe an die (einzelne) Gemeinde(n) zurückfiele(n), sich in der Folge die Gesellschafteranteile weiter verringern würden und damit der ohnehin nicht große Einfluss quasi faktisch auf 0 reduzieren würde.

 

Hinzu kommt ein weiteres Rechtsproblem, welches die Kommunalaufsicht vertritt (vgl. Anlage).

 

Da die Art der Aufgabe nicht im Katalog nach § 5 Amtsordnung enthalten ist, gibt es eine Überschreitung und daher sind gem. einschlägiger Übergangsvorschrift für alle Aufgaben neue Übertragungsbeschlüsse in der Frist bis Ende 2014 zu fassen.

 

Für das Amt Probstei gilt dies nur für die Aufgabe der Breitbandversorgung und die unschädliche Beseitigung des in den Grundstücksabwasseranlagen (Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben) gesammelten Abwassers (dezentrale Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung) für die Amtsgemeinden (außer die sog. AZV Gemeinden). Aus formalen Rechtsgründen sollten hierzu ebenfalls wiederholende Beschlüsse gefasst werden.

 

Ausführliche Erläuterungen erfolgten bereits in der Sitzung des Amtsausschusses am 14.05.2014 und weitere Erläuterungen ergänzend zur Vorlage erfolgen in der Sitzung des Hauptausschusses.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt den Gemeinden für die in der Vorlage genannten Aufgaben (Breitbandversorgung bis zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 15 AO; Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen/Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben als dezentrale öffentliche Einrichtung gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 1 AO und die Beteiligung an dem Personenbeförderungsunternehmen Verkehrsbetriebe Kreis Plön (VKP) gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 14 AO) entsprechende Übertragungsbeschlüsse zu fassen.