Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der K 38, westlich des Sportplatzes und östlich der K 13"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KRUMM/BV/043/2014
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krummbek hat ein Feuerwehrgerätehaus auf dem Grundstück „Schmedenbarg 4“. Dieses Gerätehaus entspricht zwischenzeitlich nicht mehr den Anforderungen der Feuerwehrunfallkasse. Eine Erweiterung des Gerätehauses ist auf dem sehr kleinen Grundstück jedoch nicht mehr möglich, sodass eine Alternative gesucht wurde.

 

Bereits vor einigen Jahren wurde für die Neuansiedlung der Feuerwehr ein Grundstück auf dem ehemaligen „Göttsch-Hof“ erworben. Die Kosten für den Neubau eines Gerätehauses mit Aufenthalts- und Schulungsraum sowie den sanitären Anlagen würden jedoch sehr hoch ausfallen.

 

Als weitere Alternative wurde nun eine Fläche unmittelbar am Sportplatz in Betracht gezogen. Um die Feuerwehr dort anzusiedeln, müsste zwar ein kleiner Streifen landwirtschaftlicher Nutzfläche erworben werden (siehe anliegenden Übersichtsplan), aber der Vorteil liegt darin, dass ausschließlich das Gerätehaus für die Fahrzeuge gebaut werden müsste. Es könnten die Sanitär- und Aufenthaltsräume des unmittelbar nebenliegenden Sportheims genutzt werden, der  Sportverein würde die Ansiedlung der Feuerwehr begrüßen und die Kosten könnten im Gegensatz zu einem Neubau auf dem Grundstück des ehemaligen „Göttsch-Hof“ erheblich gesenkt werden. Weiterhin würde die Feuerwehr eine eigene Zufahrt auf die K 38 erhalten. In einem Notfall würden dadurch keine verkehrstechnischen Probleme auftreten. Die Einsicht in die Kreisstraße ist an dieser Stelle sehr gut. Da der Sportplatz in dem Bereich von einem Knick begrenzt ist, müsste dieser Knick versetzt werden.

 

Um das neue Feuerwehrgerätehaus am Sportplatz ansiedeln zu können, muss zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Sportplatz ist im Flächennutzungsplan als Sportanlage ausgewiesen und der zu erwerbende Streifen liegt im Außenbereich. Da der Flächennutzungsplan im Maßstab 1:5000 erstellt wird und somit nicht parzellenscharf ist, kann die tatsächlich zu erwerbende Fläche durchaus noch von der im Übersichtsplan vorgeschlagenen Fläche abweichen. Eine Besichtigung der Fläche mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön hat ergeben, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes aller Voraussicht nach ausreichend ist, um eine Baugenehmigung für das neue Feuerwehrgerätehaus und die dazugehörenden Parkplätze zu bekommen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und auch die Feuerwehr eine gemeindliche Einrichtung ist. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes könnte dementsprechend verzichtet werden.

 

Da das Feuerwehrgerätehaus möglichst zeitnah errichtet werden soll, wird nunmehr empfohlen, die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die Planung erfordert die Beauftragung eines Städtebauplaners sowie eines Landschaftsplaners für die naturschutzfachlichen Leistungen. Für die städtebauliche Planung wird das Büro Jänicke und Blank aus Kiel, Herr Blank, empfohlen. Das Büro Jänicke und Blank hat bereits einige Planverfahren im Bereich des Amtes Probstei durchgeführt, so z.B. in den Gemeinden Fahren, Krokau, Laboe, Prasdort, Probsteierhagen, Schönberg, Stein und Stakendorf. Für die naturschutzfachlichen Leistungen wird das Büro ALSE GmbH, Herr Dr. Lidl, vorgeschlagen. Auch Herr Dr. Lidl hat bereits in vielen Gemeinden des Amtes geplant. Die Zusammenarbeit mit Herrn Blank und auch Herrn Dr. Lidl funktioniert sehr gut.  

 

Das Verfahren zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Nachdem die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss und die Auftragsvergabe an die Planungsbüros beschlossen hat, sind die vorzeitige Behördenbeteiligung und die vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Behördenbeteiligung würde Herr Blank in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Lidl vorbereiten und durchführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden, die zuvor öffentlich bekannt gemacht werden muss. Im Anschluss an diesen Verfahrensschritt werden die vorgetragenen Anregungen ausgewertet und es wird der Rechtsplan mit Begründung, Umweltbericht und Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erstellt. Da der Bau des Feuerwehrgebäudes, das Anlegen der Zufahrt und der Parkplätze einen erstmaligen Eingriff in Landschaft und Natur darstellen, muss eine entsprechende Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung angefertigt werden. Für den Eingriff ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. durch neue Anpflanzungen, das Bereitstellen einer Sukzessionsfläche o.ä. zu erbringen. Auch das Versetzen des Knicks stellt einen Eingriff dar, der ausgeglichen werden muss. Der fertiggestellte Rechtsplan ist sodann von der Gemeindevertretung zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Die Offenlegung erfolgt durch eine einmonatige öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Amtsverwaltung. Weiterhin müssen die sogenannten Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden. Träger öffentlicher Belange sind z.B. die Ministerien, der Kreis Plön, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die Ver- und Entsorgungsträger, die Naturschutzverbände, das Straßenbauamt und viele mehr. Die in diesem Verfahrensschritt vorgetragenen Anregungen müssen dann von der Gemeindevertretung abgewogen werden. Die Vorschläge für die Abwägung erarbeiten die Planungsbüros. Wenn der Plan nach dieser Abwägung inhaltlich nicht mehr geändert werden muss, kann er endgültig von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Er muss dann noch vom Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein genehmigt werden. Durch die anschließende öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Übersichtsplan


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr für das Gebiet „nördlich der Kreisstraße 38, westlich der Sportplatzes und östlich der Kreisstraße 13“ (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro Jänicke und Blank aus Kiel, Herrn Blank, zu erteilen. Der Auftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Büro ALSE GmbH, Herr Dr. Lidl, erteilt. Das Honorar richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

  2. Die Planungsbüros werden beauftragt, die vorzeitige Behördenbeteiligung vorzubereiten und durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Termin ist noch abzustimmen.