Betreff
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/788/2014
Aktenzeichen
III.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Offene Ganztagsschule bietet derzeit ein Betreuungsangebot nach Unterrichtsschluss in der Zeit von montags bis freitags an. Von Montag bis Donnerstag enden die Angebote um 16.00 Uhr. Freitags bereits um 14.00 Uhr. In der Satzung über die Benutzung der offenen Ganztagsschule der Gemeinde Laboe sind diese Betreuungszeiten in § 1 Abs. 2 der Satzung aufgeführt.

 

Die Schulleitung ist jetzt an den Schulträger mit der Bitte herangetreten, die Betreuungszeiten freitags um zwei Stunden (bis 16.00 Uhr) zu verlängern. Grund dafür waren vermehrte Nachfragen von Eltern, die eine Betreuung bis 16.00 Uhr wünschen. Da die derzeit geltende Satzung diese Möglichkeit nicht vorsieht, ist eine Satzungsänderung notwendig.

 

Die erforderliche Satzungsänderung wurde gleichzeitig zum Anlass genommen, um redaktionelle Änderungen vorzunehmen und einige Formulierungen zu verbessern. Diese sind nachstehend in Rot für Sie dargestellt:

 

Aufgrund der für Freitag vorgesehenen Erweiterung des Betreuungsangebotes ist in § 1 Abs. 2 der Satzung der letzte Satz zu streichen.

 

§ 1

Offene Ganztagsschule (Trägerschaft, Einrichtung, Zweck)

 

(2)       Die Offene Ganztagsschule bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht nach den schulrechtlichen Bestimmungen an den Unterrichtstagen Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an (außerunterrichtliche Angebote). Der Zeitrahmen der außerunterrichtlichen Angebote erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen auf den Zeitraum von spätestens 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15.00 Uhr. Freitags enden die Angebote bereits um 14.00 Uhr.

 

 

Bedingt durch das Erscheinen einer neuen Richtlinie zur Förderung von Offenen Ganztagsschulen, ist in Abs. 1 der Satzung folgende redaktionelle Änderung vorzunehmen:

 

§ 1

Offene Ganztagsschule (Trägerschaft, Einrichtung, Zweck)

 

(1)          Die Gemeinde Laboe betreibt seit dem Schuljahr 2005/2006 an der in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschule Laboe eine Offene Ganztagsschule im Sinne der Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8) vom 26.11.2013 (Amtsblatt Schleswig-Holstein 2013, S. 1144 ff).

 

Die Erweiterung des Betreuungsangebotes von bisher Acht auf künftig Zehn Stunden wöchentlich hat zur Folge, dass sich ebenfalls Änderungen im § 7 Abs. 1 der Satzung ergeben. Zur Klarstellung wurde in Abs. 1 der Hinweis aufgenommen, dass die Gebühr für jede angefangene Betreuungsstunde zu entrichten ist.

 

§ 7

Höhe der Gebühr, Sozialstaffel

 

(1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten, die ab 14.00 Uhr stattfinden, beträgt für das erste Kind eines Personensorgeberechtigten pro Schulhalbjahr je angefangener Betreuungsstunde:

 

Weiterhin ist die in Abs. 1 aufgeführte Gebührentabelle um die Gebühr für 9 und 10 Stunden Inanspruchnahme zu ergänzen.

 

Neun Stunden

126,00 €

Zehn Stunden

140,00 €

 

Im bisherigen Absatz 2 war eine widersprüchliche Formulierung enthalten hinsichtlich der Anwendung der Sozialstaffelregelung des Kreises Plön. Hier wurde, selbstverständlich unter Beibehaltung der bisherigen Ermäßigungspraxis, die Formulierung wie folgt angepasst:

 

Auf Antrag kann die Gebühr entsprechend der jeweils gültigen Sozialstaffelregelung in den “Richtlinien des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Sozialstaffel)” ermäßigt werden.

(2) Abweichend von dieser Regelung, beträgt die Ermäßigung des Beitrages bei der einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung für das erste Geschwisterkind, für Pflegekinder für die der Kreis Plön als zuständiger Jugendhilfeträger Leistungen gewährt und für Kinder von Personen, die allein für die Pflege und Erziehung des Kindes sorgen, (Alleinerziehende) 50% des festgesetzten Beitrages.

In § 10 Fälligkeit der Gebühr wurde eine klarere Formulierung aufgenommen für Eltern, die ihr Kind im laufenden Schuljahr für die OGTS anmelden (beispielsweise durch Zuzug)

 

§ 10

Fälligkeit der Gebühr

 

Die festgesetzte Gebühr ist innerhalb des Schuljahres jeweils zum 01.09. für das 1. Schulhalbjahr, und zum 01.03. für das zweite Schulhalbjahr fällig. Für bereits verstrichene Kalendermonate eines Erhebungszeitraumes wird die Gebühr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides anteilig fällig. Bei Anmeldungen im laufenden Schuljahr, wird die Gebühr anteilig für verbleibende Monate des Schulhalbjahres berechnet. Die Gebühr ist dann jeweils zum 01. des Monats  der Anmeldung fällig.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und Gebührensatzung – BGSOGTS) gemäß Entwurf. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2014 in Kraft.