Betreff
Satzung über die Erhebung von Marktbenutzungsgebühren
Vorlage
SCHÖN/BV/573/2014
Aktenzeichen
III.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg erhebt Marktbenutzungsgebühren auf der Grundlage der Gebührensatzung vom 12.02.2010. Satzungsgemäß beträgt danach der Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag

 

a)     bei Wochenmärkten        0,40 EUR

b)     bei Jahrmärkten               0,60 EUR.

 

Für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 war nunmehr die Gebührenbedarfsberechnung zu aktualisieren. Die betreffende Kalkulation ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Im Hinblick darauf, dass Wochenmarkt und Jahrmarkt einen unterschiedlichen Nutzungscharakter und Versorgungsumfang aufweisen, war diesbezüglich wiederum eine entsprechend gegliederte Gebührenbedarfsermittlung durchzuführen. Vorjahresergebnisse (d.h. etwaige Über-/ Unterdeckungen) sind dabei nicht berücksichtigt worden, nachdem die Gemeindevertretung mit dem einstimmigen Beschluss vom 11.02.2010 aus Billigkeitsgründen auf die Festsetzung eines kostendeckenden Gebührensatzes verzichtet hatte, da zum 01.04.2010 der Gebührensatz für den Bereich der Wochenmärkte bereits um 100 % angehoben wurde (vgl. Niederschriften über die Sitzung der Gemeindevertretung Nr. 1/2010, TOP 4, und über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2010, TOP 3). Im Übrigen wiesen in den Jahren 2010 bis 2013 auch die Zeiterfassungen des Bauhofes für Dienstleistungen im Bereich des Marktwesens größere Schwankungen auf, wodurch eine exakte Ermittlung der auf die einzelnen Jahre jeweils entfallenden Unterdeckung erschwert worden wäre.

 

Im Ergebnis bleibt nunmehr festzustellen, dass sich der kostendeckende Gebührensatz je in Anspruch genommenem Quadratmeter und Tag in den Jahren 2015 bis 2017

 

a)     bei Wochenmärkten auf                          0,58 EUR und

b)     bei Jahrmärkten unverändert auf 0,60 EUR

 

beläuft.

 

Für den Fall, dass die bisher festgesetzten Marktbenutzungsgebührensätze (0,40 EUR bzw. 0,60 EUR / m2 und Tag) nicht verändert werden sollen und damit im Bereich des Wochenmarktes der tatsächliche Gebührenbedarf bis auf Weiteres nicht vollständig ausgeschöpft würde, bedürfte es keines Nachtrages zu der betreffenden Gebührensatzung. Soll dagegen der Gebührensatz für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen bei Wochenmärkten (von derzeit 0,40 EUR / m2 und Tag) erhöht werden, würde zur nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung ein entsprechender Satzungsentwurf nachgereicht.


Anlagenverzeichnis:

 

Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung Märkte für die Jahre 2015 – 2017


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die ihr vorgelegte Gebührenkalkulation vom 29.07.2014 für die Märkte der Gemeinde Schönberg mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zur Kenntnis zu nehmen.