Sachverhalt:
Aus den erneut überarbeiteten Leistungsverzeichnissen zum Umbau des
neuen Bauhofs ergibt sich eine Gesamtkostenaufstellung in der Zwischensumme 1
von 484.300 € und in der Gesamtsumme von 582.300 €. Auf die Erläuterung des
Architekten zu den offenen Fragen in den seinerzeit übersendeten
Leistungsverzeichnissen verweise ich. Die
Kostenberechnung vom 03.07.2014 sowie eine Kostengegenüberstellung füge ich
dieser Vorlage bei.
Um hier einen Überblick zu ermöglichen, finden Sie in der Anlage somit einerseits
eine entsprechende Kostengegenüberstellung zwischen der Kostenschätzung vom
22.10.2013 inklusive der Mittelbereitstellung aus dem Dezember 2013 und der
Kostenberechnung vom 3. Juli 2014 und andererseits in den weiteren Absätzen
dieser Beschlussvorlage einige Hinweise zu den Zahlen.
Die Kostenschätzung vom 22.10.2013 belief sich auf eine Summe von rund
445.000 €. Diese Summe wurde im Haushalt zur Verfügung gestellt. Weiterhin
wurde der Grunderwerb von 552.500 € bereitgestellt. Während der
Haushaltsberatungen und der Beratung zu diesem Thema hat die Gemeindevertretung
beschlossen eine maximale Summe von 1.100.000 € bereitzustellen. In den
Haushalt wurden jedoch nur die beiden oben genannten Zahlen eingestellt, so
dass eine Gesamtsumme von 997.500 € finanziert worden ist.
Die Kostenberechnung vom 3. Juli 2014 weist in folgenden Positionen
nachvollziehbare Kostensteigerungen gegenüber der Kostenschätzung vom 22.
Oktober 2013 aus:
1. Die Abbrucharbeiten innerhalb der
Hallen waren in der Kostenschätzung nicht enthalten, da davon ausgegangen
wurde, dass die Materialverwertung durch das Abbruchunternehmen dazu führen
würde, dass die Abbruchkosten annähernd gedeckt werden könnten. Dieses hat sich
so nicht bestätigt. Daher ist hier mit Kosten von 16.100 € zu rechnen.
2. In der Kostenschätzung wurde davon
ausgegangen, das Gerüstarbeiten nicht erforderlich sind, da die Werkstätten
nicht bis zur Hallendecke reichen sollten. Aufgrund der konkreten Planung hat
sich ergeben, dass in einigen Bereichen bis zur Hallendecke gebaut werden muss.
Dadurch ergibt sich in diesem Gewerk eine zusätzliche Summe von 3.100 €.
3. In der Kostenschätzung waren Kosten
für eine Baureinigung einkalkuliert. Es wurde damals davon ausgegangen, dass
diese ausreichend sein würde. Mittlerweile hat sich ergeben, dass eine
Grundreinigung erfolgen muss, um belastete und krankheitserregende Reststoffe
und Staubpartikel, die aus der ehemaligen Tischlereiarbeit stammen, zu
entfernen. Hierfür ist mit Kosten in Höhe von 14.900 € zu rechnen.
4. Kosten für eine Schließ- und Alarmanlage
waren in der Kostenschätzung vom Oktober 2013 ebenfalls nicht enthalten.
Hierfür werden derzeit 14.300 € kalkuliert.
5. In der Kostenschätzung waren Maßnahmen
für die Außenanlagen (z. B. Salzlager) nicht enthalten. Die Kostenkalkulation
hat ergeben, dass in diesem Bereich mit rund 33.400 € zu rechnen ist.
6. In Vorgesprächen mit dem
Brandschutzingenieur des Kreises wurde die Nutzung der Hallenbereiche auf
Grundlage der Vorentwurfsplanung besprochen. Dabei wurden zunächst keine
Auflagen angesprochen. Nach Einreichung der Genehmigungsunterlagen wurde dann
jedoch aufgrund der im Bereich der geplanten Kfz-Halle greifenden
Garagenverordnung eine Brandschutzwand gefordert. Diese Brandschutzwand hat
Mehrkosten in unterschiedlichen Gewerken in einer Größenordnung von ca. 30.000
€ ausgelöst. Dabei wurde durch eine Veränderung der Entwurfsplanung dieser
Betrag dadurch erreicht, dass die Brandschutzwand an einer anderen Stelle
entsteht, bei der aufgrund eines geringeren Volumens die Kosten nicht ganz so
stark steigen, als wenn die ursprüngliche Planung beibehalten worden wäre.
7. Bei der Kostenberechnung hat sich
ergeben, dass je nach Nutzung des Verwaltungstraktes in diesem Bereich
Teppichböden ausgetauscht werden müssen. Hierfür ist mit 12.900 € zu rechnen.
Dieser Bereich ist in der Kostenschätzung vom 22.10.2013 nicht enthalten
gewesen, da damals lediglich die Werkstätten betrachtet worden sind und nicht
der Verwaltungstrakt. Diese Kosten entstehen jedoch auch erst dann, wenn ein
Nutzungskonzept für den Verwaltungstrakt abgeschlossen ist. Daher müssen diese
Mittel derzeit auch nicht bereitgestellt werden.
8. In der Kostenberechnung sind
Leistungen im Bereich des Daches vorgesehen, die jedoch erst in den nächsten
Jahren umgesetzt werden müssen. Hierbei handelt es sich um ca. 10.200 €. Eine
entsprechende Kostenschätzung hat es auch zum Zeitpunkt der Kostenschätzung vom
Oktober letzten Jahres bereits gegeben, allerdings war diese nicht mit
einkalkuliert. Folglich sind diese Mittel auch nicht in diesem Jahr bereitzustellen.
9. Bei der Planung vom Oktober 2013
handelte es sich um einen ersten Vorentwurf. Dieser sollte zur Prüfung dienen,
ob es überhaupt möglich wäre, den Bauhof in dem Gebäude am Eichkamp
unterzubringen. Nach grundlegend positivem Ergebnis wurde über den Kauf von
Grundstück und Gebäude entschieden. Im Vorentwurf konnten aufgrund der kurzen
Planungszeit lediglich erste Grundlagen berücksichtigt werden. In solch einem
Stadium können Kosten nur als Schätzung angegeben werden.
Eine genaue Ausarbeitung mit Berücksichtigung aller die Planung beeinflussenden
Parameter erfolgte erst im anschließenden Planungsprozess, in dem auch die
Anordnung und Größe der einzelnen Werkstätten verändert wurde, um u.a. alle
gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Aus den sowohl in Bezug auf die
Nutzung als auch in technischer Hinsicht zunehmend genauer zu benennenden
Anforderungen resultierten Mehrkosten, die zu Beginn noch nicht abgesehen
werden konnten.
Somit ergeben sich aus den vorgenannten
Punkten 1-6 Mehrkosten in Höhe von 111.800 € gegenüber der Kostenschätzung vom
22. Oktober 2013. Die Kostendifferenz zwischen der Kostenberechnung und der
Kostenschätzung liegt bei 114.200 €. Somit ergeben sich aus den übrigen
Gewerken Mehrkosten von ca. 2.400 €.
Im nächsten Schritt geht es darum, die
Ausschreibung der Gewerke vorzunehmen. Dafür ist es erforderlich, dass die
Finanzierung beschlossen wird und eine Bereitstellung der Mittel sichergestellt
wird. Über die im Haushalt bereitgestellten 997.000 € hinaus müssen insofern
114.200 € bereitgestellt werden. Dadurch wird der im Dezember beschlossene
Kostenrahmen von 1.100.000 € um 11.700 € überschritten. Nach der Auswertung der
Angebote können sich Kostenverschiebungen sowohl nach unten als auch nach oben
ergeben. Insofern wird empfohlen, den Firmen eine ausreichende Angebotsfrist
einzuräumen und die Bauzeit in das Winterhalbjahr zu verlegen. Ziel muss es
sein, dass die Arbeiten bis zum 28. Februar 2015 abgeschlossen sind. Nur dann
kann ein Umzug vor den Saison vorbereitenden Arbeiten des Bauhofes zumindest in
den wesentlichen Teilen sichergestellt werden.
Während des Bauausschusses am 3. Juli 2014
wurde auch noch mal angesprochen, ob eventuell Reduzierungen in den Massen
möglich sind. Dazu sei angemerkt, dass die Ausführungspläne immer wieder mit
den Mitarbeitern des Bauhofes und dem Bürgermeister abgestimmt worden sind und
die Flächenbedarfe sich aus den bisherigen Flächen der jeweiligen Werkstätten,
der dort vorhandenen Mängel, den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien und
Berufsgenossenschaften, den Maßen aus einer ehemaligen Neubauplanung und den
örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten im neuen Bauhofgebäude ergeben haben.
Die jetzige Ausführungsplanung hat sich über einen langen Zeitraum entwickelt,
verändert und wurde stets unter dem Gesichtspunkt des Kostendrucks angepasst.
Bei der Heizungsanlage wurde insbesondere darauf geachtet, dass viele Bereiche
des Gebäudes nicht durchgängig gleichmäßig beheizt werden müssen. Insofern und
auch aufgrund des Hinweises, dass auch die Folgekosten in Form von
Betriebskosten mitberücksichtigt werden sollen, wurde bereits frühzeitig der
Weg einer Gasheizung gewählt. Die Dimensionierung der Heizungsanlage wurde von
dem beauftragten Fachplaner konkret für die Nutzungen berechnet.
Auch die Verlagerung von Werkstätten in den
Verwaltungstrakt wurde diskutiert, konnte aber nicht umgesetzt werden, weil die
erforderlichen Deckenhöhen von 3 m nicht eingehalten sind.
Anlagenverzeichnis:
Kostenberechnung vom 03.07.2014
Kostengegenüberstellung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung für die in der Kostenberechnung
vom 3. Juli 2014 aufgeführten Gewerke zur Zwischensumme 1 entsprechend der
angepassten und überarbeiteten Leistungsverzeichnisse zu einem Gesamtvolumen
von 484.300 € durchzuführen und ermächtigt den Bürgermeister, die
entsprechenden Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, dass zur Sicherstellung der Finanzierung durch einen Nachtragshaushalt im Jahr 2014 die Mittelbereitstellung bei Haushaltsstelle 7710.95000 im Jahr 2014 erforderlichenfalls um bis zu 114.200,00 EUR erhöht und zugleich auch der Gesamtbetrag der Kredite um diesen Betrag angehoben wird, soweit nicht durch Einsparungen bei anderen Projekten im investiven Bereich eine Deckung gewährleistet werden kann. Sollten für die Sanierung bzw. den Umbau des Bauhofes vor Erlass eines Nachtragshaushaltes überplanmäßige Ausgaben entstehen, genehmigt die Gemeindevertretung diese bis zu einem Betrag von 114.200,00 EUR.