Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Probsteierhagen für das Gebiet "östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm u. nördlich der Straße Seeblick"; hier: Abwägungs- und abschließender Beschluss
Vorlage
PROBS/BV/117/2014
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.08.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich des Wulfsdorfer Weges, südlich der Straße Kellerrehm u. nördlich der Straße Seeblick" gefasst.

 

Folgende Verfahren wurden durchgeführt:

 

-       Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 24.09.2013

-       Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 11.02.2014

-       Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.05.2014 – 25.06.2014

-       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am 14.05.2014

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Verfahrens eingegangenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den abschließenden Beschluss über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Probsteierhagen zu fassen.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung.

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Abwägungstabelle

- F-Plan

- Begründung mit Umweltbericht

- Innenbereichsgutachten


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle) als Gesamtabwägung. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht und das Innenbereichsgutachten werden in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen, die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.