Sachverhalt:
Beigefügt wird der Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes erforderlich machen, sind ausführlich im Vorbericht zum
Nachtragshaushaltplan dargelegt.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende 1.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung.