Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
PROBS/BV/116/2014
Aktenzeichen
III.4.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der GV vom 31.08.2011 wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde ab 01.10.2011 an der Förderung der Kindertagespflege mit 1,30 € pro Betreuungsstunde und Kind beteiligt.

 

In der Sitzung des Finanz- und Lenkungsausschusses vom 27.11.2013 wurde einstimmig beschlossen, den gemeindlichen Zuschuss auf 0,70 € pro Betreuungsstunde und Kind zu reduzieren. Dieser Gemeindezuschuss sollte ab 01.07.2014 gezahlt werden. Vorausgegangen war hier ein Kostenanstieg aufgrund von verstärkter Inanspruchnahme der Tagespflegestellen durch die Änderung des Betreuungsanspruchs für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

 

In der Sitzung der GV vom 18.12.2013 erging daraufhin der Beschluss, die Kindertagespflege mit dem bisherigen Betrag von 1,30 € bis zum 31.07.2014 weiter zu fördern.

 

Für die Förderung der Kindertagespflege wurde für das Jahr 2014 ein Haushaltsansatz von 8.000,00 € bereitgestellt. Bereits als Zuschuss an die Eltern ausgezahlt wurde vom 01.01. bis 31.07.2014 eine Förderung der Kindertagespflege in Höhe von insgesamt 8.736,00 €. Es ist also bereits eine überplanmäßige Ausgabe von 736,00 € entstanden. Derzeit werden 11 Kinder mit insgesamt 231,50 Betreuungsstunden pro Woche gefördert.

 

Die GV hatte am 18.12.2013 beschlossen, dass über eine Förderung ab 01.08.2014 der zuständige Finanz- und Lenkungsausschuss erneut beraten und beschließen sollte.

 

Damit die Verwaltung auf eingehende Anträge zeitnah reagieren kann, ist eine grundsätzliche Beschlussfassung über die Fortführung und Höhe der Bezuschussung und damit eine Anpassung des Haushaltes erforderlich.

 

Mit einem Zuschuss von 1,30 € pro Stunde und Kind wäre für die Monate August bis Dezember 2014 nach derzeitigem Kenntnisstand eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 6.515,00 € an die Eltern zu zahlen.

 

Würde dem Vorschlag des Finanz- und Lenkungsausschusses gefolgt und der Zuschuss von 1,30 € auf 0,70 € pro Stunde ab 01.08.2014 gesenkt, reduziert sich die überplanmäßige Ausgabe für die Förderung ab 01.08.2014 auf voraussichtlich 3.508,00 €.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Förderung der Kindertagespflege entsprechend der bisherigen Beschlussfassung unbefristet weiter zu zahlen und einer überplanmäßigen Ausgabe von voraussichtlich insgesamt 7.251,00 € zuzustimmen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Beschluss des Finanz- und Lenkungs-ausschusses vom 27.11.2013 zu folgen und die Förderung der Kindertagespflege entsprechend mit 0,70 € pro Stunde und Kind unbefristet zu bezuschussen. Einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushalt 2014 in Höhe von insgesamt 4.244,00 € wird zugestimmt.