Sachverhalt:
Der geplante Neubau des Aldi-Marktes befindet sich zum Teil außerhalb der im F-Plan ausgewiesenen Fläche Sondergebiet Einzelhandel. Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist eine 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit folgendem Planungsanlass und Planungsziel erforderlich:
Planungsanlass:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 wurde für den Großteil
des Plangeltungsbereichs eine Fläche als Sondergebiet Einzelhandel (SOE)
ausgewiesen. Der Satzungsbeschluss für diese Planänderung erfolgte am
14.06.2005. Parallel dazu folgte die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes,
welcher am 26.04.2005 durch die
Gemeindevertretersitzung beschlossen wurde.
Der Standort hat sich mit der Umsetzung des Bebauungsplanes erfolgreich
entwickelt. Es wurden gemäß damaligen Planungskonzeptes ein Discounter sowie
ein Vollsortimenter errichtet, beide haben sich seitdem etabliert.
Aufgrund neuer Marktkonzeptionen sollen beide Märkte größere
Verkaufsflächen (VKF) erhalten. Die Konzeptionen sehen breitere Gänge,
niedrigere Regalhöhen und die Verbesserung der Warenpräsentation vor.
Insbesondere streben die Marktkonzeptionen eine barrierefreie und
altersgerechte Nutzung an.
Detaillierte Festsetzungen erfolgen im weiteren Verfahren mit der 2. und
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31. Die Aufstellungsbeschlüsse erfolgten
hierzu ebenfalls.
Aufgrund der bestehenden Nutzung bzw. des bestehenden B-Planes sind
durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung sowie auf die Umwelt- und Naturbelange zu erwarten.
Planungsziel:
Folgende wesentliche Inhalte bzw. Punkte werden als Planungsziel durch
die Gemeinde Laboe verfolgt und sind in der weiteren Planung zu prüfen,
beraten, planen und entsprechend dargestellt:
-
Neuordnung einer bereits vorhandenen
Einzelhandelsnutzung;
-
Neuordnung der angrenzenden Freiflächen;
Der Geltungsbereich ist dem beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.
Anlagenverzeichnis:
- Darstellung Geltungsbereich der 1. Änderung des F-Planes
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:
a)
Für das Gebiet „südwestlich des
Brodersdorfer Weges, südöstlich der Bebauung am Schwanenweg, nordöstlich der
Bebauung am Langensoll“ wird der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit dem Planungsziel „Neuordnung einer bereits
vorhandenen Einzelhandelsnutzung und Neuordnung der angrenzenden Freiflächen“ gefasst.
b)
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist dabei
durchzuführen.
c)
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
d)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs der Änderung
des Flächennutzungsplanes wird das Büro B2K Freischaffende Architekten und
Stadtplaner nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Kostenübernahmeerklärung) mit dem Vorhabenträger beauftragt.
e)
Im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB durchgeführt.
f)
Im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.