Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Marina Wendtorf"
hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
WENDT/BV/087/2014
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wendtorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.04.2008 den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Marina Wendtorf gefasst. Am 23.04.2008 wurde die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Nach mehrfach geführten Abstimmungsgesprächen mit dem Innenministerium, der Landesplanung, dem Wirtschaftsministerium, des Landesamtes für Küstenschutz und dem Kreis Plön ist die vorzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.03.2012 erfolgt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.10.2012 wurde der Entwurf des Flächennutzungsplanes beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.10.2012 bis einschließlich 19.11.2012. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.10.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der eingegangenen privaten und behördlichen Stellungnahmen wurde die Planung noch einmal überarbeitet. Die Abwägung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren und der erneute Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sind in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.02.2014 erfolgt. Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde in der Zeit vom 26.02.2014 bis einschließlich 26.03.2014 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.02.2014 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nunmehr empfohlen, die Abwägung der im zweiten Offenlegungsverfahren vorgetragenen privaten und behördlichen Stellungnahmen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes damit endgültig zu beschließen.

 

Die vollständigen Planunterlagen wurden den nicht befangenen Mitgliedern der Gemeindevertretung sowohl per Email als auch per Post bereits am 18.06.2014 übersandt.    


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im zweiten Offenlegungsverfahren vorgetragenen privaten und behördlichen Stellungnahmen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Marina Wendtorf endgültig (endgültige Beschlussfassung). Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

  2. Der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfasssende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB beizufügen. Die Planunterlagen sind dem Innenministerium zur Genehmigung einzureichen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans ist sodann durch die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.