Betreff
7. Änderung der Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Grundschulen und dem Förderzentrum des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort)
Vorlage
SV/BV/101/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss des Schulverbandes Probstei hatte in seiner Sitzung vom 29.01.2014 im Rahmen der Diskussion über den Personalbedarf der Einrichtung Schülerbetreuung / Hort beschlossen, dass vor einer weiteren Beratung in der Sache von der Verwaltung die tatsächliche Anwesenheit der Kinder in der Einrichtung analysiert werden soll. Die Zahlen sollten für den Zeitraum des 1. Schulhalbjahres 2014/15 erhoben werden. Dies war nicht möglich, da die tatsächlichen Anwesenheitszeiten im laufenden Betrieb nicht erfasst werden. Auf der Beschlussgrundlage wurde veranlasst, dass diese Zeiten für die Monate Februar bis April aufgezeichnet wurden. In der Anlage ist die Auswertung der Anwesenheit der Kinder in Schülerbetreuung und Hort für diesen Erfassungszeitraum beigefügt.

 

Zwischenzeitlich liegen auch die An- und Abmeldungen für das kommende Schuljahr vor. Danach wird die Einrichtung wieder voll belegt sein. Die Schülerbetreuung vor dem Unterricht beanspruchen 61, nach dem Unterricht 71 und die Hortbetreuung 51 Kinder.

 

Eine Hortgruppe darf nach der KiTaVO des Landes Schleswig-Holstein im Regelfall mit 15 Kindern besetzt werden, in Ausnahmefällen kann die Heimaufsicht eine Gruppengröße von 20 Plätzen zulassen, eine Aufstockung der Gruppenstärke der drei Hortgruppen wurde bei der Kindertagesstättenaufsicht des Kreises Plön beantragt, um die Versorgung aller 51 Kinder sicher zu stellen. Das für die Schülerbetreuung geltende Schulgesetz des Landes macht keine Vorgaben für die maximale Platzzahl einer Betreuungsgruppe, in der Praxis wird hier von 20 Kindern pro Gruppe ausgegangen. Im Unterschied zur gesetzlich normierten Platzzahl in einem Hort, die sich auf die von Kindern über den Betreuungsvertrag während der Öffnungszeiten theoretisch belegten Zeitraum bezieht, kann in der Schülerbetreuung auf die Anzahl der tatsächlich anwesenden Kinder abgehoben werden.

 

Aus der durchgeführten Anwesenheitsanalyse ergibt sich folgender Gruppenbedarf:

 

 

Schülerbetreuung vor dem Unterricht                                    2 Gruppen

 

Schülerbetreuung nach dem Unterricht                                 3 Gruppen

 

Hortbetreuung 12:15 bis 15:00 Uhr                                         3 Gruppen

 

Hortbetreuung 15:00 bis 16:00 Uhr                                         2 Gruppen

 

Hortbetreuung 16:00 bis 17:00 Uhr                                         1 Gruppe

 

Ferienbetreuung (Hort) 07:00 bis 17:00 Uhr                           2 Gruppen

 

 

Die Umsetzung dieses Gruppenkonzeptes erfordert jedoch eine Änderung der Entgeltordnung, in der für die Hortbetreuung drei unterschiedliche Betreuungszeiten mit gestaffelten Entgelten eingeführt werden müssten. Derzeit kann nur die gesamte Hortbetreuungszeit von 12:15 Uhr bis 17:00 Uhr gebucht werden, aus den Vorschriften der KiTaVO folgt daraus, dass für alle 3 Hortgruppen für den gesamten Zeitraum von 12:15 bis 17:00 jeweils päd. Fachpersonal mit einem Schlüssel von 1,5 Kräften pro Gruppe vorgehalten werden muss, da theoretisch alle Kinder anwesend sein können. Nur eine Differenzierung der buchbaren Betreuungszeiten ermöglicht, den Personaleinsatz gestaffelt nach dem tatsächlichen zeitlichen Betreuungsbedarf der Kinder zu gestalten.

 

Eine solche Lösung wäre auch im Interesse vieler Eltern, die immer mal wieder nach einer solchen Differenzierung fragen, da sie keine Betreuung bis 17:00 benötigen. Allerdings führt die damit verbundene Beitragsstaffelung zu Mindereinnahmen von rd. 20.400,00 € Elternbeiträgen pro Jahr, wobei jedoch auch der Personalbedarf sinkt. Die genauen finanziellen Auswirkungen im Bereich der Personalkosten sind jedoch von der Beschlussfassung im nicht öffentlichen Sitzungsteil zu den Personalangelegenheiten der Einrichtung abhängig.

 

Verwaltungsseitig wurde der der Vorlage beigefügte Entwurf der 7. Änderung der „Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen und dem Förderzentrum des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort)“ erarbeitet, der eine solche zeitliche Differenzierung der Hortzeiten berücksichtigt und weitere notwendige Änderungen der bestehenden Entgeltordnung darstellt.

 

Zu den Artikeln der 7. Änderung werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

zu Artikel 1:

 

Die Einfügungen dienen der klarstellenden Definition der Hortbetreuungstage und führen die Möglichkeit der Einrichtungsschließung für 2 Teamfortbildungstage pro Jahr ein. Diese zusätzlichen 2 Schließtage sind notwendig, damit das Team regelmäßig die Möglichkeit hat in seiner Gesamtheit die Arbeit zu evaluieren und das pädagogische Konzept weiterzuentwickeln. Die Anforderungen an das Qualitätsmanagement von Kindertageseinrichtungen sind durch das neue Kinderschutzgesetz nochmal signifikant gestiegen.

 

zu Artikel 2:

 

Die Änderung von Betreuungszeiten (Leistungen) wurde in die Kündigungsvorschriften aufgenommen. Die Kündigungsfrist zum Schuljahresende wurde von einem auf drei Monate erhöht, damit Eltern, die ihre Kinder zum neuen Schuljahr erstmals für die Einrichtung anmelden, frühzeitiger als bisher Zu- oder Absagen erteilt werden können.

 

zu Artikel 3:

 

In die außerordentlichen Kündigungsgründe wurden „besondere familiäre Umstände“ aufgenommen und dazu eine Nachweispflicht bestimmt. Dies vermeidet soziale Härten, wenn z.B. eine erziehungsberechtigte Person kurzfristig arbeitslos wird. Außerdem wurde die außerordentliche Kündigungsfrist klargestellt.

 

zu Artikel 4:

 

In der Beitragstabelle wurde, wie oben beschrieben, die Möglichkeit geschaffen, die Hortbetreuung in drei verschiedenen zeitlichen Kategorien zu buchen. Die jeweiligen Entgelte für die Kategorien wurden ausgehend von dem derzeit für die Hortbetreuung von 12:15 bis 17:00 Uhr geltenden Betrag von 170,00 € im Verhältnis ermittelt und auf volle Euro-Beträge gerundet.

 

zu Artikel 5:

 

Der Kreis Plön hat die Bezeichnung seiner Sozialstaffelrichtlinie geändert, deshalb erfolgt hier eine redaktionelle Anpassung.

 

zu Artikel 6:

 

Bisher kann die Ferienbetreuung für Kinder, die nicht ständig für die Betreuung im Hort angemeldet sind nur jeweils für mindestens eine Woche zusätzlich gebucht werden. Diese Regelung hat sich insbesondere bei nicht kompletten Ferienwochen als zu unflexibel erwiesen. Es wird die Einführung einer tageweisen Buchungsmöglichkeit vorgeschlagen, wobei ergänzend Anmeldefristen und Entscheidungsgründe für eine Betreuungszusage definiert werden.

 

zu Artikel 7:

 

Nach § 18 (1) KiTaG-SH ist für eine Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Gruppen, wozu der Hort gehört, ein Beirat einzurichten. Diese gesetzlich vorgeschriebene Institution fehlt für die Einrichtung bisher. Mit dem neuen § 8 der Entgeltordnung wird die Bildung eines Beirates eingeführt und seine Besetzung, Arbeitsweise und Zuständigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geregelt.

 

Es wird empfohlen bereits in der Sitzung der Schulverbandsvertretung, in der über diese Änderung der Entgeltordnung entschieden wird, 2 Vertreter/-innen des Schulverbandes als Träger der Einrichtung für das Gremium zu bestimmen.

 

zu Artikel 8:

 

Insbesondere wegen der Schaffung der neuen Beitragsstruktur und wegen der Implementierung eines Beirates ist das in Kraft treten der Änderung der Entgeltordnung zum Beginn des neuen Schuljahres am 01.08.2014 sinnvoll.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Auswertung tatsächliche Anwesenheit Kinder in Schülerbetreuung und Hort

 

  1. Entwurf der 7. Änderung der „Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen und dem Förderzentrum des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort)“

 

  1. „Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen und dem Förderzentrum des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort)“ in der derzeit gültigen Fassung der 6. Änderung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die 7. Änderung der „Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Grundschulen und dem Förderzentrum des Schulverbandes Probstei (Schülerbetreuung und Hort)“ entsprechend dem Entwurf der Verwaltung zu beschließen. Außerdem wird empfohlen, zwei Mitglieder der Schulverbandsvertretung als Träger der Einrichtung für den Beirat in der Sitzung der Schulverbandsvertretung zu berufen.