Betreff
AktivRegion Ostseeküste - Entwicklungsstrategie Förderperiode ab 2014
Vorlage
LABOE/BV/765/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die ELER-Projektförderung über den bottom-up-Ansatz zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum der AktivRegion Ostseeküste im Förderzeitraum 2007-2013 hat sich nach einhelliger Auffassung der Mitglieder  des Vereins AktivRegion Ostseeküste e.V. bewährt. Die Region hat sich in der gemeinsamen Arbeit als  homogen erwiesen, die Herausforderungen in den verschiedenen Handlungsfeldern sind sehr ähnlich. Die Akteure haben gut zusammengearbeitet und erkennen einen deutlichen Mehrwert in der Gemeinde übergreifenden Kooperation für die Gesamtregion.

 

Für die in 2014 beginnende neue EU-Förderperiode ist seitens des Landes Schleswig-Holstein vorgesehen, an der bisherigen Strategie der möglichst flächendeckenden Einrichtung von AktivRegionen, die im Rahmen eines bereitgestellten Budgets weitestgehend eigenständig über die Förderung von Projekten in ihrer Region entscheiden können, festzuhalten. Fördermittel sollen dafür mindestens in der bisherigen Höhe bereitstehen. In der AktivRegion Ostseeküste betrug das Budget in der jetzt auslaufenden Förderperiode 250.000,-- € jährlich und durch die Hinzugewinnung weiterer Fördermittel ist es in den vergangenen Jahren gelungen, Investitionen von fast 10. Millionen € auszulösen.

 

Fördermittel werden allerdings erst ab dem Jahr 2015 fließen. Um allerdings in den Genuss der Fördermittel zu kommen, ist wie zu Beginn der alten Förderperiode eine formelle Anerkennung der AktivRegion durch das MELUR notwendig.

 

Demzufolge hat die Mitgliederversammlung in der Strategiesitzung am 28.11.2013 einstimmig beschlossen, sich um die Anerkennung als Förderregion auch für die neue  EU-Förderperiode 2014-2020 beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein bewerben.

 

Um die Voraussetzungen zur Bewerbung zu erfüllen, muss unter Beachtung der neuen Förderrahmenbedingungen eine neue Integrierte Entwicklungsstrategie erarbeitet werden. Die Bruttokosten dieser Entwicklungsstrategie werden zur Hälfte vom Land gefördert. Die andere Hälfte muss von den Mitgliedsgemeinden über eine Einwohnerumlage von 0,50 Euro/Einwohner getragen werden. Ohne diese Entwicklungsstrategie ist eine Anerkennung nicht möglich und es würden keine Fördermittel in die Region fließen. Die Vereinsbeiträge sind begrenzt auf die notwendige öffentliche KO-Finanzierung des Regionalmanagements, so dass die Bereitstellung der einmaligen KO-Finanzierung zur Erstellung der Entwicklungsstrategie im Jahr 2014 notwendig ist.

 

Die notwendige Ausschreibung ist bereits erfolgt. Die inhaltliche Gestaltung der Strategie erfolgt dann im Rahmen einer breiten Beteiligung der Mitglieder und der Öffentlichkeit. Spätestens im September ist dann der Anerkennungsantrag abzugeben.

 

Der nachfolgende Beschlussvorschlag zur KO-Finanzierung der zur Anerkennung notwendigen Entwicklungsstrategie ist inhaltlich mit dem LLUR abgestimmt. Einige Ämter und Gemeinden haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Laboe unterstützt die Erarbeitung einer neuen Integrierten Entwicklungsstrategie für die Bewerbung als AktivRegion in der ELER-Förderperiode 2014-2020 in Schleswig-Holstein und beschließt, zusätzlich zum jährlich erhobenen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,50 Euro je Einwohner für das Regionalmanagement in 2014 einmalig einen Beitrag in Höhe von 0,50 Euro je Einwohner für die Kofinanzierung der Entwicklungsstrategie an den Verein LAG AktivRegion Ostseeküste e. V. zu entrichten.