Sachverhalt:
Die ELER-Projektförderung über den
bottom-up-Ansatz zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum der
AktivRegion Ostseeküste im Förderzeitraum 2007-2013 hat sich nach einhelliger
Auffassung der Mitglieder des Vereins
AktivRegion Ostseeküste e.V. bewährt. Die Region hat sich in der gemeinsamen
Arbeit als homogen erwiesen, die
Herausforderungen in den verschiedenen Handlungsfeldern sind sehr ähnlich. Die
Akteure haben gut zusammengearbeitet und erkennen einen deutlichen Mehrwert in
der Gemeinde übergreifenden Kooperation für die Gesamtregion.
Für die in 2014 beginnende neue
EU-Förderperiode ist seitens des Landes Schleswig-Holstein vorgesehen, an der
bisherigen Strategie der möglichst flächendeckenden Einrichtung von
AktivRegionen, die im Rahmen eines bereitgestellten Budgets weitestgehend
eigenständig über die Förderung von Projekten in ihrer Region entscheiden
können, festzuhalten. Fördermittel sollen dafür mindestens in der bisherigen
Höhe bereitstehen. In der AktivRegion Ostseeküste betrug das Budget in der
jetzt auslaufenden Förderperiode 250.000,-- € jährlich und durch die
Hinzugewinnung weiterer Fördermittel ist es in den vergangenen Jahren gelungen,
Investitionen von fast 10. Millionen € auszulösen.
Fördermittel werden allerdings erst ab dem
Jahr 2015 fließen. Um allerdings in den Genuss der Fördermittel zu kommen, ist
wie zu Beginn der alten Förderperiode eine formelle Anerkennung der AktivRegion
durch das MELUR notwendig.
Demzufolge hat die Mitgliederversammlung in
der Strategiesitzung am 28.11.2013 einstimmig beschlossen, sich um die
Anerkennung als Förderregion auch für die neue
EU-Förderperiode 2014-2020 beim Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
bewerben.
Um die Voraussetzungen zur Bewerbung zu erfüllen,
muss unter Beachtung der neuen Förderrahmenbedingungen eine neue Integrierte
Entwicklungsstrategie erarbeitet werden. Die Bruttokosten dieser
Entwicklungsstrategie werden zur Hälfte vom Land gefördert. Die andere Hälfte
muss von den Mitgliedsgemeinden über eine Einwohnerumlage von 0,50
Euro/Einwohner getragen werden. Ohne diese Entwicklungsstrategie ist eine
Anerkennung nicht möglich und es würden keine Fördermittel in die Region
fließen. Die Vereinsbeiträge sind begrenzt auf die notwendige öffentliche
KO-Finanzierung des Regionalmanagements, so dass die Bereitstellung der einmaligen
KO-Finanzierung zur Erstellung der Entwicklungsstrategie im Jahr 2014 notwendig
ist.
Die notwendige Ausschreibung ist bereits
erfolgt. Die inhaltliche Gestaltung der Strategie erfolgt dann im Rahmen einer
breiten Beteiligung der Mitglieder und der Öffentlichkeit. Spätestens im
September ist dann der Anerkennungsantrag abzugeben.
Der nachfolgende Beschlussvorschlag zur
KO-Finanzierung der zur Anerkennung notwendigen Entwicklungsstrategie ist
inhaltlich mit dem LLUR abgestimmt. Einige Ämter und Gemeinden haben bereits
entsprechende Beschlüsse gefasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Laboe unterstützt die
Erarbeitung einer neuen Integrierten Entwicklungsstrategie für die Bewerbung
als AktivRegion in der ELER-Förderperiode 2014-2020 in Schleswig-Holstein und beschließt,
zusätzlich zum jährlich erhobenen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,50 Euro je
Einwohner für das Regionalmanagement in 2014 einmalig einen Beitrag in Höhe von
0,50 Euro je Einwohner für die Kofinanzierung der Entwicklungsstrategie an den
Verein LAG AktivRegion Ostseeküste e. V. zu entrichten.