2. Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung)
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Probsteierhagen hat
auf ihrer Sitzung am 18.12.2012 (PROBS/GV/06/2012) für den Kalkulationszeitraum
01.01.2013 – 31.12.2014 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,45 €/m²
beschlossen.
Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2017 vorgelegt. Nach dieser
Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 0,52
€/m².
Mit der 2. Änderungssatzung werden die
Absätze 4 und 5 des Paragraphen 3 lediglich redaktionell angepasst, da die
Ursprungsfassung der Satzung hier fehlerhaft war.
Beschlussvorschlag
für den Finanz- und Lenkungsausschuss
Der
Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2017 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,52 €/m² zu beschließen.
Der
beigefügten Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen
(Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die
Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2015 –
31.12.2017 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer
Niederschlagswassergebühr von 0,52 €/m².
Der
beigefügten Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen
(Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.