Sachverhalt:
Mit der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/558/2014 ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Schönberg zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 9/10 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2013 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2013 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 329.816,62 EUR (= 3,09 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 249.415,12 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 80.401,50 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 2.500,00 EUR (je Einzelfall) festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung jener Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, verblieben beim Jahresabschluss 2013 letztlich noch genehmigungspflichtige über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben in einem Gesamtumfang von 285.401,62 EUR, und zwar wie folgt:
HHST |
Bezeichnung |
Betrag |
Erläuterung |
0200.67100 |
Kostenerstattung an
Beihilfestelle |
3.353,30 EUR |
höhere
Abschlagszahlung an die Versorgungsausgleichskasse; |
0200.67220 |
Verwaltungskostenbeitrag an
Amt Probstei |
13.085,75 EUR |
Aktualisierung
der Berechnungs-grundlagen und –werte auf Amtsebene; |
2000.67210 |
Schulkostenbeiträge an
Gymnasien |
46.980,02 EUR |
insbesondere durch
Nacherhebung einer Investitionskostenpauschale i.H.v. 250,-- EUR je
Schüler/in für das Kalenderjahr 2012 (gemäß Schulgesetz); |
2000.67230 |
Schulkostenbeiträge an
Förderzentren |
16.691,88 EUR |
|
2000.67240 |
Schulkostenbeiträge an
Gesamt-/Gemeinschafts-schulen |
6.061,08 EUR |
|
3300.57000 |
Leistungen für kulturelle
Veranstaltungen |
4.280,00 EUR |
Gage,
die sich nicht durch Mehreinnahmen aus Eintrittsgeldern oder Sponsoring
abdecken ließ; |
4601.71200 |
Zuweisung an den
Schulverband Probstei |
7.945,81 EUR |
lt.
vertragsgemäßer Abrechnung zwischen Schulverband und Gemeinde über die
Bewirtschaftungskosten des Kinder- und Jugendhauses im Jahr 2013; |
6300.51000 |
Unterhaltungskosten Straßen
und Wege |
3.198,72 EUR |
durch
die Bestellung von Streumaterial (nachdem die Haushaltsmittel für notwendige
Straßenunterhaltung aufgebraucht waren); |
9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
62.254,00 EUR |
Zahlung
entsprechend des Gewerbesteueraufkommens unter Berücksichtigung der
Endabrechnung für das IV. Quartal 2012; |
9000.83200 |
Kreisumlage |
24.672,00 EUR |
Mehrausgabe
aufgrund Mehrein-nahmen aus Schlüsselzuweisungen; |
9000.83210 |
Amtsumlage für
Personalkosten |
21.875,04 EUR |
Ergebnis
der endgültigen Umlage-berechnung, wobei gleichzeitig eine Einsparung bei der
Amtsumlage für SGB II – Kosten sowie eine Minder-ausgabe bei der Amtsumlage
für Sachkosten zu verzeichnen war; |
5810.96010 |
Sanierung der Skate-Anlage |
15.835,79 EUR |
Stromanschluss
Skate-Anlage sowie ergänzende Elektroarbeiten; |
6300.96000 |
Straßenausbau „An der
Kuhbrücksau“ |
37.462,72 EUR |
Tiefbau-
und Ingenieur-Schluss-rechnung (Mehrbedarf resultierte u.a. aus notwendiger
Boden-sanierung, Erfordernis von einigen Handschachtungen, relativ vielen
Stundenlohnarbeiten, Sicherung von Versorgungsleitungen und Verlegung von
Kabelleerrohren); |
6300.96020 |
Straßen-, Wege und
Parkplatzbau |
16.865,51 EUR |
insbesondere
wg. Sanierung der Treppenanlage Fuchsberg und Sanierung der Borde i.
Rauhbank; |
7710.93510 |
Erwerb eines Kfz (Bauhof) |
4.840,00 EUR |
lt.
Auftragsvergabe für Erwerb eines neuen Schleppers |
|
SUMME : |
285.401,62
EUR |
|
Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2013 – noch festzustellen, dass letztlich in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2013 mit einem Gesamtbetrag von 285.401,62 EUR zu genehmigen.