Betreff
Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 der Gemeinde Höhndorf
Vorlage
HÖHND/BV/060/2014
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 fand am 21.01.2014 die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und im Zeitraum 20.03.2014 bis 25.04.2014 der Verfahrensschritt Beteiligung der Öffentlichkeit (durch Offenlegung) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Nachbargemeinden statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen wurden von Herrn Dipl.-Ing. Kühle zusammengefasst. Weitere Erläuterungen dazu und noch ergänzende Ausführungen zum Schallschutz erfolgen während der Sitzung.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 zu fassen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Abwägungstabelle


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle).

 

2.    Das Amt Probstei wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „ehemaliger Möbelmarkt südlich der K 38, östlich der Dorfstraße und nördlich des Krummbeker Weges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.