Betreff
1. Nachtragshaushalt 2014 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/093/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der 1. Nachtragshaushalt des Schulverbandes Probstei für das Jahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Planungszirkel, die die Planungen für die anstehenden Baumaßnahmen am Schulzentrum Schönberg – sowohl im Bereich der Gemeinschaftsschule Probstei anlässlich der Einführung einer gymnasialen Oberstufe als auch im Bereich der Grundschule – begleiteten, hatten in ihrer Zusammenkunft vom 28.03.2014 empfohlen, Baumaßnahmen durchzuführen, die mit einem Betrag von insgesamt 6.225.000,-- EUR zu beziffern sind. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die Verwaltungsvorlage SV/BV/094/2014 Bezug genommen. Das Investitionsvorhaben würde in dem Zeitraum Mitte 2014 bis Mitte 2017 realisiert und wird voraussichtlich wie folgt kassenwirksam:

 

2014 :     750.000,00 EUR

2015 :  3.150.000,00 EUR

2016 :  2.025.000,00 EUR

2017 :     300.000,00 EUR

            6.225.000,00 EUR

            ========================

 

Die Investitionssumme von 6.225.000,-- EUR beinhaltet im Übrigen auch die Nebenkosten wie z.B. Ersteinrichtungen, Außenanlagen und Architektenhonorare.

 

Vor diesem Hintergrund müssen mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushalt nun zunächst 750.000,00 EUR bei HHST 2812.95000 (Erweiterung Schulzentrum Schönberg) für den 2014 kassenwirksam werdenden Investitionsanteil bereitgestellt werden.

 

In Ermangelung anderweitiger Finanzierungsalternativen ist für die anstehenden Baumaßnahmen eine Kreditfinanzierung vorzusehen. Dementsprechend wird im Haushaltsjahr 2014 der Gesamtbetrag der Kredite um eben jene 750.000,00 EUR von bisher 199.100,00 EUR auf nunmehr 949.100,00 EUR angehoben, so dass letztlich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes um jeweils 750.000,00 EUR (von bisher 406.400,00 EUR auf dann 1.156.400,00 EUR) steigen.

 

Um nachfolgend dann auch über die Auftragsvergaben der 2015 bis 2017 kassenwirksam werdenden Bauabschnitte beschließen zu können, sieht die Nachtragshaushaltssatzung die Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 5.475.000,00 EUR vor (und zwar mit 3.150.000,00 EUR zu Lasten des Jahres 2015, mit 2.025.000,00 EUR zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 sowie mit 300.000,00 EUR zu Lasten des Jahres 2017).

 

Anlässlich des vorliegenden Nachtragshaushaltes waren auch mehrere Darstellungen im Vorbericht (Schuldenentwicklung, freier Finanzspielraum, Entwicklung der bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, Übersicht über Ausgaben für Investitionen) sowie der Finanzplan für den Zeitraum bis 2017 zu aktualisieren. Es sei insoweit auf den vorliegenden Nachtragsentwurf Bezug genommen.

 

2014 sind im Zusammenhang mit den anstehenden Bauvorhaben zunächst noch keine Folgekosten, insbesondere auch keine zusätzlichen Zins- und Tilgungsleistungen zu erwarten, so dass insoweit im laufenden Jahr keine Anpassungen im Verwaltungshaushalt des Schulverbandes erforderlich wurden.

 

Die Folgekosten der anstehenden Erweiterung des Schulzentrums Schönberg werden vielmehr schrittweise in den nächsten Jahren anfallen und sich dann in vollem Umfang im Haushaltsjahr 2017 auswirken. Exakte – am konkreten Raumvolumen sich orientierende – Folgekostenberechnungen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Um dennoch schon jetzt eine Aussage zu den annähernd zu erwartenden Folgekosten treffen zu können, wurde in der nachstehenden Berechnung jener sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand, der mittelbar oder unmittelbar in Abhängigkeit mit der jeweiligen Schülerzahl bzw. den dafür bereit zu stellenden Schulräumen steht, hochgerechnet, und zwar entsprechend der Anzahl der zusätzlichen Schüler/innen, die nach Einführung der gymnasialen Oberstufe am Schulzentrum Schönberg voraussichtlich unterrichtet würden. Es wird dabei unterstellt, dass die derzeitige Schülerzahl des Schulverbandes Probstei von 1284 dann um 150 Schüler/innen steigt (d.h. jeweils 50 Schüler/innen in den Klassenstufen 11, 12 und 13 – ausgehend davon, dass ca. 40 % der Absolventen der 10. Klassen ein weiterführendes Schulangebot wahrnehmen würden). Weiterhin geht die Berechnung davon aus, dass hierbei dann 50 Schüler/innen aus nicht verbandsangehörigen Gemeinden kommen, für die zusätzliche Schulkostenbeiträge vereinnahmt werden könnten. Auch berücksichtigt die Folgekostenberechnung, dass sich für die 274 schon jetzt an der Gemeinschaftsschule Probstei befindlichen Gastschüler/innen der Schulkostenbeitrag entsprechend erhöht (siehe hierzu auch die ergänzenden Hinweise unterhalb der nachstehenden Tabelle). Letztlich geht die nachfolgende Berechnung von der (realistischen) Annahme aus, dass aus den aufzunehmenden Krediten von voraussichtlich 6.225.000,00 EUR ein Schuldendienst von 5 % pro Jahr (= 311.250,00 EUR) resultieren wird. Nach alledem ergibt die Folgekostenberechnung, die sich – wie vorstehend erläutert – an Durchschnittswerten orientiert, folgendes Ergebnis :

 

 

1

 

Ausgangssituation

 

 

 

1.1

 

Volumen Verwaltungshaushalt 2014

 

=

 

3.005.700,00 EUR

 

1.2

 

abzügl. Summe der Verbandseinnahmen

(ohne Schulkostenbeiträge und Verbandumlage)

 

 

./.

 

 

790.300,00 EUR

 

1.3

 

= derzeitiger Finanzierungsbedarf des Schulverbandes

   Probstei für insgesamt 1284 Schüler/innen per 9/2013

 

darin enthalten:

 

Aufwendungen 2014 für Gebäudeunterhaltung und

-bewirtschaftung, Lernmittel, Geschäftsausgaben, Schülerversicherung, Eigenanteil des Schulverbandes an den Schülerbeförderungskosten usw. in Höhe von 1.141.500,00 EUR = 889,02 EUR je Schüler/in bei insgesamt z. Zt. 1284 Schüler/innen

 

 

=

 

 

2.215.400,00 EUR

 

1.4

 

abzügl. Summe der derzeitigen Schulkostenbeiträge

 

./.

 

487.400,00 EUR

 

1.5

 

Schulverbandsumlage 2014

 

=

 

1.728.000,00 EUR

 

1.6

 

= Verbandsumlage pro Schüler/in (bei 1017

   Schüler/innen aus verbandsangehörigen Gemeinden

   im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013)

 

 

 

=

 

 

 

1.699,12 EUR

 

2.

 

Investitionsbedingter Mehraufwand

 

 

 

2.1

 

Zusätzliche Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung, Lernmittel, Geschäftsausgaben, Schülerversicherung, Eigenanteil des Schulverbandes an den Schülerbeförderungskosten usw. :

150 Schüler/innen (s.o.)  X  889,02 EUR

 

 

 

 

 

=

 

 

 

 

 

rd. 133.350,00 EUR

 

2.2

 

Zusätzlicher Schuldendienst/Jahr

(6.225.000,00 EUR  X  5 % p.a.)

 

 

=

 

 

311.250,00 EUR

 

3

 

 

3.1

 

Künftiger Finanzierungsbedarf des Schulverbandes Probstei :

 

für insgesamt 1284 + 150 = 1434 Schüler/innen im Jahr 2017  (1.3 + 2.1 + 2.2)

 

 

 

 

 

=

 

 

 

 

 

2.660.000,00 EUR

 

3.2

 

abzgl. Summe bisheriger Schulkostenbeiträge (vgl. 1.4)

 

./.

 

487.400,00 EUR

 

3.3

 

abzügl. Erhöhung der Schulkostenbeiträge für die derzeitigen 274 Gastschüler/innen an der Gemeinschaftsschule Probstei um jeweils ca. 135,00 EUR je Schüler/in (siehe Wert in Zeile 4.3)

 

 

 

 

./.

 

 

 

 

36.990,00 EUR

 

3.4

 

abzügl. Summe neuer Schulkostenbeiträge für 50 Gastschüler/innen der gymnasialen Oberstufe a´ 1.750,00 EUR (geschätzt)

 

 

 

./.

 

 

 

87.500,00 EUR

 

4

 

Ergebnis

 

 

 

4.1

 

Erwartete Schulverbandsumlage 2017

(3.1 ./. 3.2 ./. 3.3 ./. 3.4)

 

 

=

 

 

2.048.110,00 EUR

 

4.2

 

= Neue Verbandsumlage pro Schüler/in im Jahr 2017

   bei dann insgesamt 1117 Schüler/innen aus

   verbandsangehörigen Gemeinden im Durchschnitt

   der Jahre 2015 – 2017 (1017 lt. 1.6 zuzügl.

   100 Schüler/innen aus verbandsangehörigen

   Gemeinden in der gymnasialen Oberstufe)

 

 

 

 

 

 

=

 

 

 

 

 

 

1.833,58 EUR

 

4.3

 

Im Zusammenhang mit den anstehenden Baumaßnahmen am Schulzentrum Schönberg zu erwartender Anstieg der Schulverbandsumlage pro Schüler/in

 

 

 

 

=

 

 

 

 

134,46 EUR

 

Im Ergebnis bleibt also festzustellen, dass die Folgekosten, die anlässlich der jetzt geplanten Erweiterungsmaßnahmen am Schulzentrum Schönberg (und der damit einher gehenden Einführung einer gymnasialen Oberstufe) erwartet werden, mit rund 445.000,00 EUR/Jahr zu beziffern sind (siehe Zeilen 2.1 + 2.2). Daraus würde ein Anstieg der Schulverbandsumlage in einer Größenordnung von etwa 135,00 EUR pro Schüler/in resultieren. Sollten die tatsächlichen Raumkosten der neu geschaffenen Gebäudeteile (vor allem für Gebäudebewirtschaftung, -unterhaltung und -reinigung) deutlich über den hier zugrunde gelegten Durchschnittswerten liegen, verändern sich selbstverständlich die vorstehend angegebenen Zahlen. Diesbezüglich bleiben noch die detaillierteren Folgekostenberechnungen des vom Schulverband beauftragten Planungsbüros abzuwarten.

 

Weiterhin sei auf folgendes hingewiesen:

 

a)  Der zuvor ermittelte Betrag für den Umlageanstieg pro Schüler/in würde sich selbstverständlich dann erhöhen, wenn die Schülerzahlen rückläufig sein sollten und im Jahr 2017 nicht mehr die zugrunde gelegte Anzahl von 1434 erreichen. In diesem Zusammenhang wäre allerdings anzumerken, dass diese Problematik dann aber ohnehin auch bei dem gegenwärtigen Gebäudebestand und Schulangebot des Schulverbandes (also unabhängig von den geplanten Investitionsvorhaben) auftreten würde – ebenso, wie im Übrigen rückläufige Schülerzahlen auch bei anderen Schulträgern aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem Anstieg der dortigen Schulkostenbeiträge führen dürften.

 

b)  In der vorstehenden Tabelle (Zeile 3.4) wurde der Schulkostenbeitrag für die Gemeinschaftsschüler (der gymnasialen Oberstufe) vorsichtshalber zunächst nur in Höhe von 1.750,00 EUR je Gastschüler/in in Ansatz gebracht. Dieser Wert liegt etwas unter dem erwarteten Verbandsumlagebetrag je Schüler/in. Hierbei wurde z.B. berücksichtigt, dass bei der genauen Berechnung des Schulkostenbeitrages eine Deckelung des darin enthaltenen Investitionskostenanteils bei 250,00 EUR zu erfolgen hat, dass die Schulkostenbeiträge getrennt nach den einzelnen Schularten ermittelt werden müssten und dass die anrechenbaren Kosten stets auf den jeweils im Vorjahr verbuchten IST-Werten basieren.

 

c)  Die Verbandsumlage wird sich in den Jahren 2015 bis 2017 – entsprechend des Baufortschritts und der Inbetriebnahme neuer Schulräume – schrittweise erhöhen. In den Jahren 2015 und 2016 stünden dabei noch Rücklagenmittel in Höhe von jeweils ca. 55.000,00 EUR zur Verfügung, wodurch sich der Umlageanstieg zunächst abfedern ließe.

 

d)  Der zuvor prognostizierte Umlageanstieg berücksichtigt lediglich – wie bereits gesagt – die Folgekosten, die aus den jetzt geplanten Erweiterungsmaßnahmen am Schulzentrum Schönberg resultieren. Die Personal- und Sachkostenanstiege, die sich ansonsten noch (d.h. unabhängig von den anstehenden Investitionsentscheidungen) in dem Zeitraum bis 2017 z.B. aufgrund von Tariferhöhungen und Preisveränderungen ergeben dürften, sind insoweit nicht dargestellt worden, da sie ohnehin anfallen würden und zu finanzieren wären.

 

Nach alledem ergibt sich zum vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2014 folgender

 


Anlagenverzeichnis:

 

1. Nachtragshaushalt 2014


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf.