Sachverhalt:
Beigefügt wird der 1. Nachtragshaushalt des Schulverbandes Probstei für
das Jahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Planungszirkel, die die Planungen für die anstehenden Baumaßnahmen
am Schulzentrum Schönberg – sowohl im Bereich der Gemeinschaftsschule Probstei
anlässlich der Einführung einer gymnasialen Oberstufe als auch im Bereich der
Grundschule – begleiteten, hatten in ihrer Zusammenkunft vom 28.03.2014
empfohlen, Baumaßnahmen durchzuführen, die mit einem Betrag von insgesamt 6.225.000,--
EUR zu beziffern sind. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die
Verwaltungsvorlage SV/BV/094/2014 Bezug genommen. Das Investitionsvorhaben
würde in dem Zeitraum Mitte 2014 bis Mitte 2017 realisiert und wird
voraussichtlich wie folgt kassenwirksam:
2014 :
750.000,00 EUR
2015 :
3.150.000,00 EUR
2016 :
2.025.000,00 EUR
2017 :
300.000,00 EUR
6.225.000,00 EUR
========================
Die Investitionssumme von 6.225.000,-- EUR beinhaltet im Übrigen auch
die Nebenkosten wie z.B. Ersteinrichtungen, Außenanlagen und
Architektenhonorare.
Vor diesem Hintergrund müssen mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushalt
nun zunächst 750.000,00 EUR bei HHST 2812.95000 (Erweiterung Schulzentrum
Schönberg) für den 2014 kassenwirksam werdenden Investitionsanteil bereitgestellt
werden.
In Ermangelung anderweitiger Finanzierungsalternativen ist für die
anstehenden Baumaßnahmen eine Kreditfinanzierung vorzusehen. Dementsprechend wird
im Haushaltsjahr 2014 der Gesamtbetrag der Kredite um eben jene 750.000,00 EUR
von bisher 199.100,00 EUR auf nunmehr 949.100,00 EUR angehoben, so dass
letztlich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 die Einnahmen und Ausgaben
des Vermögenshaushaltes um jeweils 750.000,00 EUR (von bisher 406.400,00 EUR auf
dann 1.156.400,00 EUR) steigen.
Um nachfolgend dann auch über die Auftragsvergaben der 2015 bis 2017
kassenwirksam werdenden Bauabschnitte beschließen zu können, sieht die
Nachtragshaushaltssatzung die Festsetzung des Gesamtbetrages der
Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 5.475.000,00 EUR vor (und zwar mit 3.150.000,00
EUR zu Lasten des Jahres 2015, mit 2.025.000,00 EUR zu Lasten des
Haushaltsjahres 2016 sowie mit 300.000,00 EUR zu Lasten des Jahres 2017).
Anlässlich des vorliegenden Nachtragshaushaltes waren auch mehrere
Darstellungen im Vorbericht (Schuldenentwicklung, freier Finanzspielraum,
Entwicklung der bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes, Übersicht über
Ausgaben für Investitionen) sowie der Finanzplan für den Zeitraum bis 2017 zu
aktualisieren. Es sei insoweit auf den vorliegenden Nachtragsentwurf Bezug
genommen.
2014 sind im Zusammenhang mit den anstehenden Bauvorhaben zunächst noch
keine Folgekosten, insbesondere auch keine zusätzlichen Zins- und
Tilgungsleistungen zu erwarten, so dass insoweit im laufenden Jahr keine
Anpassungen im Verwaltungshaushalt des Schulverbandes erforderlich wurden.
Die Folgekosten der anstehenden Erweiterung des Schulzentrums Schönberg
werden vielmehr schrittweise in den nächsten Jahren anfallen und sich dann in vollem
Umfang im Haushaltsjahr 2017 auswirken. Exakte – am konkreten Raumvolumen sich
orientierende – Folgekostenberechnungen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht vor. Um dennoch schon jetzt eine Aussage zu den annähernd zu erwartenden
Folgekosten treffen zu können, wurde in der nachstehenden Berechnung jener
sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand, der mittelbar oder unmittelbar in
Abhängigkeit mit der jeweiligen Schülerzahl bzw. den dafür bereit zu stellenden
Schulräumen steht, hochgerechnet, und zwar entsprechend der Anzahl der
zusätzlichen Schüler/innen, die nach Einführung der gymnasialen Oberstufe am
Schulzentrum Schönberg voraussichtlich unterrichtet würden. Es wird dabei
unterstellt, dass die derzeitige Schülerzahl des Schulverbandes Probstei von
1284 dann um 150 Schüler/innen steigt (d.h. jeweils 50 Schüler/innen in den Klassenstufen
11, 12 und 13 – ausgehend davon, dass ca. 40 % der
Absolventen der 10. Klassen ein weiterführendes Schulangebot wahrnehmen würden).
Weiterhin geht die Berechnung davon aus, dass hierbei dann 50 Schüler/innen aus
nicht verbandsangehörigen Gemeinden kommen, für die zusätzliche Schulkostenbeiträge
vereinnahmt werden könnten. Auch berücksichtigt die Folgekostenberechnung, dass
sich für die 274 schon jetzt an der Gemeinschaftsschule Probstei befindlichen
Gastschüler/innen der Schulkostenbeitrag entsprechend erhöht (siehe hierzu auch
die ergänzenden Hinweise unterhalb der nachstehenden Tabelle). Letztlich geht
die nachfolgende Berechnung von der (realistischen) Annahme aus, dass aus den
aufzunehmenden Krediten von voraussichtlich 6.225.000,00 EUR ein Schuldendienst
von 5 % pro Jahr (= 311.250,00 EUR) resultieren wird. Nach alledem ergibt die Folgekostenberechnung,
die sich – wie vorstehend erläutert – an Durchschnittswerten orientiert,
folgendes Ergebnis :
1 |
Ausgangssituation |
|
|
1.1 |
Volumen Verwaltungshaushalt 2014 |
= |
3.005.700,00 EUR |
1.2 |
abzügl. Summe der Verbandseinnahmen (ohne Schulkostenbeiträge und Verbandumlage) |
./. |
790.300,00 EUR |
1.3 |
= derzeitiger Finanzierungsbedarf des Schulverbandes Probstei für insgesamt 1284
Schüler/innen per 9/2013 darin enthalten: Aufwendungen 2014 für
Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung,
Lernmittel, Geschäftsausgaben, Schülerversicherung, Eigenanteil des
Schulverbandes an den Schülerbeförderungskosten usw. in Höhe von 1.141.500,00
EUR = 889,02 EUR je Schüler/in bei insgesamt z. Zt.
1284 Schüler/innen |
= |
2.215.400,00 EUR |
1.4 |
abzügl. Summe der derzeitigen Schulkostenbeiträge |
./. |
487.400,00 EUR |
1.5 |
Schulverbandsumlage 2014 |
= |
1.728.000,00 EUR |
1.6 |
= Verbandsumlage pro Schüler/in (bei 1017 Schüler/innen aus
verbandsangehörigen Gemeinden im Durchschnitt der Jahre
2011 bis 2013) |
= |
1.699,12 EUR |
2. |
Investitionsbedingter
Mehraufwand |
|
|
2.1 |
Zusätzliche Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung und
–bewirtschaftung, Lernmittel, Geschäftsausgaben, Schülerversicherung,
Eigenanteil des Schulverbandes an den Schülerbeförderungskosten usw. : 150 Schüler/innen (s.o.) X
889,02 EUR |
= |
rd. 133.350,00
EUR |
2.2 |
Zusätzlicher Schuldendienst/Jahr (6.225.000,00 EUR X 5 % p.a.) |
= |
311.250,00 EUR |
3 3.1 |
Künftiger Finanzierungsbedarf
des Schulverbandes Probstei
: für insgesamt 1284 + 150 = 1434 Schüler/innen im Jahr 2017 (1.3 + 2.1 + 2.2) |
= |
2.660.000,00 EUR |
3.2 |
abzgl. Summe bisheriger Schulkostenbeiträge (vgl. 1.4) |
./. |
487.400,00 EUR |
3.3 |
abzügl. Erhöhung der Schulkostenbeiträge für die derzeitigen 274
Gastschüler/innen an der Gemeinschaftsschule Probstei um jeweils ca. 135,00
EUR je Schüler/in (siehe Wert in Zeile 4.3) |
./. |
36.990,00 EUR |
3.4 |
abzügl. Summe neuer Schulkostenbeiträge für 50 Gastschüler/innen der
gymnasialen Oberstufe a´ 1.750,00 EUR (geschätzt) |
./. |
87.500,00 EUR |
4 |
Ergebnis |
|
|
4.1 |
Erwartete Schulverbandsumlage
2017 (3.1 ./. 3.2 ./. 3.3 ./. 3.4) |
= |
2.048.110,00 EUR |
4.2 |
= Neue Verbandsumlage pro Schüler/in im Jahr 2017 bei dann insgesamt 1117 Schüler/innen aus verbandsangehörigen Gemeinden im Durchschnitt der Jahre 2015 – 2017 (1017 lt. 1.6 zuzügl. 100 Schüler/innen aus verbandsangehörigen Gemeinden in der gymnasialen Oberstufe) |
= |
1.833,58 EUR |
4.3 |
Im Zusammenhang mit den anstehenden Baumaßnahmen am Schulzentrum
Schönberg zu erwartender Anstieg der Schulverbandsumlage pro Schüler/in |
= |
134,46 EUR |
Im Ergebnis bleibt also festzustellen, dass die Folgekosten, die
anlässlich der jetzt geplanten Erweiterungsmaßnahmen am Schulzentrum Schönberg
(und der damit einher gehenden Einführung einer gymnasialen Oberstufe) erwartet
werden, mit rund 445.000,00 EUR/Jahr zu beziffern sind (siehe Zeilen 2.1 +
2.2). Daraus würde ein Anstieg der Schulverbandsumlage in einer Größenordnung
von etwa 135,00 EUR pro Schüler/in resultieren. Sollten die tatsächlichen
Raumkosten der neu geschaffenen Gebäudeteile (vor allem für Gebäudebewirtschaftung,
-unterhaltung und -reinigung) deutlich über den hier zugrunde gelegten
Durchschnittswerten liegen, verändern sich selbstverständlich die vorstehend
angegebenen Zahlen. Diesbezüglich bleiben noch die detaillierteren
Folgekostenberechnungen des vom Schulverband beauftragten Planungsbüros
abzuwarten.
Weiterhin sei auf folgendes hingewiesen:
a) Der zuvor ermittelte Betrag für den
Umlageanstieg pro Schüler/in würde sich selbstverständlich dann erhöhen, wenn
die Schülerzahlen rückläufig sein sollten und im Jahr 2017 nicht mehr die
zugrunde gelegte Anzahl von 1434 erreichen. In diesem Zusammenhang wäre
allerdings anzumerken, dass diese Problematik dann aber ohnehin auch bei dem
gegenwärtigen Gebäudebestand und Schulangebot des Schulverbandes (also
unabhängig von den geplanten Investitionsvorhaben) auftreten würde – ebenso,
wie im Übrigen rückläufige Schülerzahlen auch bei anderen Schulträgern aller
Wahrscheinlichkeit nach zu einem Anstieg der dortigen Schulkostenbeiträge
führen dürften.
b) In der vorstehenden Tabelle (Zeile 3.4) wurde
der Schulkostenbeitrag für die Gemeinschaftsschüler (der gymnasialen Oberstufe)
vorsichtshalber zunächst nur in Höhe von 1.750,00 EUR je Gastschüler/in in
Ansatz gebracht. Dieser Wert liegt etwas unter dem erwarteten
Verbandsumlagebetrag je Schüler/in. Hierbei wurde z.B. berücksichtigt, dass bei
der genauen Berechnung des Schulkostenbeitrages eine Deckelung des darin
enthaltenen Investitionskostenanteils bei 250,00 EUR zu erfolgen hat, dass die
Schulkostenbeiträge getrennt nach den einzelnen Schularten ermittelt werden
müssten und dass die anrechenbaren Kosten stets auf den jeweils im Vorjahr
verbuchten IST-Werten basieren.
c) Die Verbandsumlage wird sich in den Jahren
2015 bis 2017 – entsprechend des Baufortschritts und der Inbetriebnahme neuer
Schulräume – schrittweise erhöhen. In den Jahren 2015 und 2016 stünden dabei
noch Rücklagenmittel in Höhe von jeweils ca. 55.000,00 EUR zur Verfügung,
wodurch sich der Umlageanstieg zunächst abfedern ließe.
d) Der zuvor prognostizierte Umlageanstieg
berücksichtigt lediglich – wie bereits gesagt – die Folgekosten, die aus den
jetzt geplanten Erweiterungsmaßnahmen am Schulzentrum Schönberg resultieren.
Die Personal- und Sachkostenanstiege, die sich ansonsten noch (d.h. unabhängig
von den anstehenden Investitionsentscheidungen) in dem Zeitraum bis 2017 z.B.
aufgrund von Tariferhöhungen und Preisveränderungen ergeben dürften, sind
insoweit nicht dargestellt worden, da sie ohnehin anfallen würden und zu
finanzieren wären.
Nach alledem ergibt sich zum vorliegenden Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltes 2014 folgender
Anlagenverzeichnis:
1. Nachtragshaushalt 2014
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf.