Sachverhalt:
Die Gemeinde Höhndorf überplant das Gebiet des ehemaligen Möbelmarktes im Krummbeker Weg, weil der geltende Bebauungsplan ein Sondergebiet „Möbel“ festsetzt und damit jede andere Nutzung unzulässig ist. Die Halle steht bereits seit einigen Jahren leer, sie wurde lediglich hin und wieder für Lagerzwecke genutzt, was jedoch auch baurechtlich nicht zulässig ist.
Um zu verhindern, dass die Halle zur Ruine verkommt, ist nun vorgesehen, das Grundstück des ehemaligen Möbelmarktes als allgemeines Gewerbegebiet festzusetzen. Damit sind dann die in Gewerbegebieten üblichen Nutzungen zulässig. Großflächiger Einzelhandel wird jedoch nicht zulässig sein, weil es dafür wiederum eines Sondergebietes bedarf.
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss erhebt keine Bedenken gegen die Planung der Gemeinde Höhndorf, das Grundstück des ehemaligen Möbelmarktes als allgemeines Gewerbegebiet festzusetzen.