Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg verfügt über einen ca. 6 km
langen Sandstrand entlang des Deiches. Dieser wird durch diverse Buhnen
geschützt. Durch die Herbst-, Winter- und Frühlingsstürme wird in jedem Jahr
ein Teil des Sandstrandes von der Ostsee abgetragen. In den letzten Jahren
wurden die jeweiligen Strände durch „Aufschieben“ aus den Buhnenfeldern und
einen Quertransport aufgefüllt. Für diese Maßnahme stehen im Wirtschaftsplan
grundsätzlich 40.000 € zur Verfügung.
Auch im Jahre 2014 ist es erforderlich, den Strand
in einigen Buhnenbereichen aufzufüllen. Insgesamt wird ein Bedarf von ca.
12.000 m³ gesehen. Diese entsprechenden Maßnahmen müssen entsprechend genehmigt
werden. Während der Gespräche mit den Genehmigungsbehörden ergab sich die
Option, mit dem Hafenbetreiber der Marina Wendtorf, eine für beide Seiten
Gewinn bringende Vereinbarung zu ermöglichen. Die Hafeneinfahrt der Marina
Wendtorf muss ausgebaggert werden. Dabei werden voraussichtlich ca. 10.000 m³
für die Gemeinde Schönberg grundsätzlich zur Verfügung stehen können. In
zahlreichen Gesprächen mit dem Hafenbetreiber wurde folgende Option erarbeitet:
Das Baggerschiff der Firma „ShipShape“ könnte mit
dem Sand an der Seebrücke in der Gemeinde Schönberg anlegen und über eine
Spielleitung über die Seebrücke an den Strand den Sand aufspielen. Weiterhin
würde die Firma für die Verteilung des Sandes in die entsprechenden Buhnen, die
aufgefüllt werden müssen, sorgen. Aus dem beiliegenden Angebot (Anlage 1)
ergibt sich, dass für einen Preis von 40.000 € netto 8000 m³ Sand an die
Gemeinde Schönberg geliefert werden könnten. Die entsprechende Maßnahme würde
voraussichtlich im April 2014 durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit den
Genehmigungsbehörden erfolgt derzeit und steht in Aussicht. Die Sandproben aus
der Fahrrinne in Wendtorf wurden bei der Sitzung des letzten Bauausschusses
vorgestellt und bieten keinen Anlass zu Beanstandungen. Eine Untersuchung des
Sandes auf Schadstoffe ist sowohl aus Kostengründen, als auch aus dem Grund,
dass in der Fahrrinne keine stehenden Gewässer vorhanden sind (gegenüber Hafen)
verzichtet worden. Die Kosten für eine Untersuchung müsste gegebenenfalls die
Gemeinde Schönberg tragen. Diese wird aber nicht für erforderlich gehalten.
Diese Option hat den großen Vorteil gegenüber dem
„Aufschieben“, dass ein zusätzliches Sediment in das System gebracht wird und
auf eine Vertiefung innerhalb der Bohnenfelder verzichtet wird. Daher wird
davon ausgegangen, dass durch dieses Verfahren nachhaltig mehr Sand an den
Stränden gehalten werden kann. Ergänzend ist vorgesehen, dass in diesem Jahr
auf das Harken des Strandes verzichtet werden soll, um ein Auflockern und damit
leichteres Abtransportieren des Sandes zu vermeiden. Durch diese Maßnahme wird
weiterhin in nicht unerheblichen Umfang Bauhof Personal für andere Aufgaben zur
Verfügung stehen. Diese Zeitanteile sind dringend erforderlich, um fehlende
Kapazitäten aus Zuweisungen von der ARGE auffangen zu können. Eine Reinigung
des Strandes wird weiterhin durch Müllsammler erfolgen.
Die Maßnahme des Anspülens soll als Test erfolgen,
der dann grundsätzlich jährlich wiederholt werden kann.
Welche Mengen in welche Buhnen verbracht werden und
welche Buhnen nicht aufgefüllt werden, ergibt sich aus der Anlage 2. Für den
Ausgleich des naturschutzrechtlichen Eingriffs hat die Gemeinde für das Jahr
2013 einen entsprechenden Vertrag mit der Stiftung Naturschutz geschlossen.
Hierfür sind Kosten in Höhe von 2.190 € netto angefallen. Für 2014 wird mit
einer Summe von ca. 3.000 € gerechnet. Weiterhin entstehen Kosten für einen
Fachplaner in Höhe von ca. 3.330 €. Diese Kosten sind voraussichtlich einmalig,
wenn dieses Konzept für mehrere Jahre umgesetzt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Schönberg
beschließt, dass Angebot der Firma „ShipShape“ zur Lieferung von 8000 m³ Sand
aus der Fahrrinne der Marina Wendtorf an den Strand der Gemeinde Schönberg und
die Verteilung zwischen den Buhnen 18-42 zu einem Preis von 40.000 € netto zu
beauftragen. Vergleichbare andere Anbieter sind nicht ersichtlich, so dass auf
eine Ausschreibung verzichtet wird. Der Ausschuss stimmt der überplanmäßigen
Ausgabe von bis zu 9.000 € zu. Die Deckung erfolgt durch Defizitabdeckung durch
die Gemeinde.