Betreff
Genehmigung der im 2. Halbjahr 2013 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/738/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung der Bürgermeister im Rahmen der ihm eingeräumten Ermächtigung z. T. die Zustimmung erteilen konnte).

 

Die im 1. Halbjahr 2013 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.999,14 EUR sind bereits im Rahmen der Verwaltungsvorlage LABOE/IV/691/2013 dargestellt worden. In dem Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2013 sind nun – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 500,-- €)

Deckung

 

 

 

 

 

0000.56200

Aus- und Fortbildung

(Gemeindeorgane)

1.102,50 €

Seminarteilnahmen neuer Mandatsträger

Einsparung bei

HHST 11.0000.41000

0000.60000

Sächlicher Verwaltungs-

und Betriebsaufwand

39,20 €

 

Einsparung bei

HHST 11.0000.41000

0000.65100

Sonstige Geschäftsaus-gaben (Gemeindeorg.)

389,61 €

 

Einsparung bei

HHST 11.0000.41000

0200.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben (Zentrale Verwaltungsdienste)

295,00 €

 

Einsparung bei

HHST 11.0200.66100

0260.65100

Sonstige Geschäftsaus-gaben (Schiedsmann)

61,75 €

 

Einsparung bei

HHST 11.0260.56200

0520.60100

Wahlkosten

2.881,76 €

Ansatzüberschreitung vor allem durch Bürgermeister-wahl (incl. Stichwahl)

Einsparung bei

HHST 11.0000.43000

0600.65100

Geschäftsausgaben (Einrichtungen für die gesamte Verwaltung)

155,40 €

 

Einsparung bei

HHST 11.0600.64500

0600.65110

Sachkosten Archiv

159,23 €

 

Einsparung bei

HHST 11.0600.64500

0810.65100

Sonstige Geschäftsaus-gaben (Personalrat)

17,05 €

 

Einsparung bei

HHST 11.0810.56200

1300.52000

Geräte und Ausstattung/ Schutzkleidung (Feuerwehr)

4.472,98 €

u.a. für notwendige Ersatzbeschaffung von (Atem-)Schutzkleidung

Einsparung bei

HHST 11.0000.43000

1300.55000

Haltung von Fahr-zeugen (Feuerwehr)

13.919,02 €

vor allem durch Reparaturen an Drehleiter, HLF 20/30 und GW-L1

Einsparung bei

HHST 11.0000.41000

1300.56200

Schulung/Fortbildung v. Angehörigen der FFW

3.302,11 €

vor allem aufgrund einer Fahrschulausbildung f. Führerschein Klasse C-CE

Einsparung bei

HHST 11.0000.43000

1300.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben (Feuerwehr)

75,00 €

 

Einsparung bei

HHST 11.1300.52200

2000.67220

Schulkostenbeiträge an

Regionalschulen

8.349,21 €

Einrechnung einer Investi-tionskostenpauschale i.H.v. 250,-- EUR je Schüler/in in den Schulkostenbeitrag

(2013 auch noch rückwirkend für das Jahr 2012)

Mehreinnahme bei

HHST 11.9000.04100

2000.67230

Schulkostenbeiträge an

Gymnasien

86.271,43 €

Mehreinnahme bei

HHST 11.9000.01000

2000.67280

Schulkostenbeiträge an Gemeinschafts-/ Gesamtschulen

19.994,44 €

Mehreinnahme bei

HHST 11.9000.04100

2100.54000

Bewirtschaftungskosten

(Grundschule)

8.191,12 €

Kalenderjahr-übergreifende

Inrechnungstellung von Stromkosten

Mehreinnahme bei

HHST 11.2100.16710

2100.65210

Ausstattung der schuleigenen PCs

321,41 €

 

Einsparung bei

HHST 11.2100.51000

2901.63900

Kosten der Schülerbeförderung

1.549,45 €

lt. Abrechnungen des Schulamtes des Kreises Plön und der Verkehrsbetriebe

Mehreinnahme bei

HHST 11.2100.16710

3520.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben (Bücherei)

38,62 €

 

Einsparung bei

HHST 11.3520.66190

6300.60100

Winterdienst und Reinigung im Ortsgebiet

2.856,85 €

u.a. durch Kalenderjahr-übergreifende Abrechnungen

Einsparung bei

HHST 11.6300.50000

7600.65500

Gerichts-/Anwaltskosten (Freya-Frahm-Haus)

6.699,08 €

Kosten der Rechtsberatung incl. Zahlung von Gerichts-kostenvorschüssen

Mehreinnahme bei

HHST 11.7600.26920

9000.83200

Kreisumlage

19.252,00 €

Mehrausgabe entsprechend der Mehreinahmen aus Schlüsselzuweisungen

Mehreinnahme bei

HHST 11.9000.04100

9000.83210

Amtsumlage für Personalkosten

28.772,00 €

Ergebnis der endgültigen Umlageberechnung, wobei gleichzeitig eine Einsparung bei der Amtsumlage für SGB II – Kosten erwartet wird

Einsparung bei

HHST 11.9000.83230

1300.93511

Beschaffung eines MTF

2.442,28 €

Mehrkosten bei Ausrüstung des MTF (PLÖ - F 1519)

Mehreinnahme bei

HHST 11.1300.36100

1300.93522

Ausrüstung (Feuerwehr)

8.808,04 €

Überschreitung letztlich verursacht durch Erwerb einer Tragkraftspritze (und eines Sprungpolsters)

Mehreinnahme bei

HHST 11.1300.34500 und HAR-Abs. bei 11.1300.93523

5600.95000

Sanierung des Sanitärgebäudes (Stoschplatz)

11.756,33 €

durch neue Abluftanlage, die im Zuge der Dachsanierung des Sanitär-/Umkleide-gebäudes erforderlich wurde

Einsparung bei

HHST 11.5600.93500 und HAR-Abs. bei

11.5610.96500

5800.95000

Neugestaltung der Eingangsbereiche zum Kurpark

8.900,35 €

Mehrkosten für Eingangs-konstruktion (und -gestaltung)

Einsparung bei

HHST 11.6300.96200

9100.97780

Tilgung an den Kreditmarkt

747,23 €

geringfügige Verlagerung zu Gunsten des Tilgungsanteils (bei gleichz. Zinsersparnis)

Mehreinnahme bei

HHST 11.8800.34000

 

 

Gesamtsumme :

 

241.820,45 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR je Einzelfall festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßige Ausgaben bei jenen 7 Haushaltsstellen, die in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben worden sind, der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich die Schulkostenbeiträge, Amts- und Kreisumlage sowie 2 Investitionsmaßnahmen betreffen, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 183.295,76 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2013 mit einem Gesamtbetrag von 183.295,76 EUR zu genehmigen.