Sachverhalt:
Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung der Bürgermeister im Rahmen der ihm eingeräumten Ermächtigung z. T. die Zustimmung erteilen konnte).
Die im 1. Halbjahr 2013 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.999,14 EUR sind bereits im Rahmen der Verwaltungsvorlage LABOE/IV/691/2013 dargestellt worden. In dem Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2013 sind nun – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 500,-- €) |
Deckung |
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0000.56200 |
Aus- und Fortbildung (Gemeindeorgane) |
1.102,50
€ |
Seminarteilnahmen neuer Mandatsträger |
Einsparung bei HHST 11.0000.41000 |
0000.60000 |
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
39,20
€ |
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Einsparung bei HHST 11.0000.41000 |
0000.65100 |
Sonstige Geschäftsaus-gaben (Gemeindeorg.) |
389,61
€ |
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Einsparung bei HHST 11.0000.41000 |
0200.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben (Zentrale
Verwaltungsdienste) |
295,00
€ |
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Einsparung bei HHST 11.0200.66100 |
0260.65100 |
Sonstige Geschäftsaus-gaben (Schiedsmann) |
61,75
€ |
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Einsparung bei HHST 11.0260.56200 |
0520.60100 |
Wahlkosten |
2.881,76
€ |
Ansatzüberschreitung vor allem durch
Bürgermeister-wahl (incl. Stichwahl) |
Einsparung bei HHST 11.0000.43000 |
0600.65100 |
Geschäftsausgaben (Einrichtungen für die gesamte
Verwaltung) |
155,40
€ |
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Einsparung bei HHST 11.0600.64500 |
0600.65110 |
Sachkosten Archiv |
159,23
€ |
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Einsparung bei HHST 11.0600.64500 |
0810.65100 |
Sonstige Geschäftsaus-gaben (Personalrat) |
17,05
€ |
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Einsparung bei HHST 11.0810.56200 |
1300.52000 |
Geräte und Ausstattung/ Schutzkleidung (Feuerwehr) |
4.472,98
€ |
u.a. für notwendige Ersatzbeschaffung von
(Atem-)Schutzkleidung |
Einsparung bei HHST 11.0000.43000 |
1300.55000 |
Haltung von Fahr-zeugen (Feuerwehr) |
13.919,02
€ |
vor allem durch Reparaturen an Drehleiter, HLF
20/30 und GW-L1 |
Einsparung bei HHST 11.0000.41000 |
1300.56200 |
Schulung/Fortbildung v. Angehörigen der FFW |
3.302,11
€ |
vor allem aufgrund einer Fahrschulausbildung f.
Führerschein Klasse C-CE |
Einsparung bei HHST 11.0000.43000 |
1300.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben (Feuerwehr) |
75,00
€ |
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Einsparung bei HHST 11.1300.52200 |
2000.67220 |
Schulkostenbeiträge an Regionalschulen |
8.349,21 € |
Einrechnung einer Investi-tionskostenpauschale
i.H.v. 250,-- EUR je Schüler/in in den Schulkostenbeitrag (2013 auch noch rückwirkend für das Jahr 2012) |
Mehreinnahme bei HHST 11.9000.04100 |
2000.67230 |
Schulkostenbeiträge an Gymnasien |
86.271,43 € |
Mehreinnahme bei HHST 11.9000.01000 |
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2000.67280 |
Schulkostenbeiträge an Gemeinschafts-/
Gesamtschulen |
19.994,44 € |
Mehreinnahme bei HHST 11.9000.04100 |
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2100.54000 |
Bewirtschaftungskosten (Grundschule) |
8.191,12
€ |
Kalenderjahr-übergreifende Inrechnungstellung von Stromkosten |
Mehreinnahme bei HHST 11.2100.16710 |
2100.65210 |
Ausstattung der schuleigenen PCs |
321,41
€ |
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Einsparung bei HHST 11.2100.51000 |
2901.63900 |
Kosten der Schülerbeförderung |
1.549,45
€ |
lt. Abrechnungen des Schulamtes des Kreises Plön
und der Verkehrsbetriebe |
Mehreinnahme bei HHST 11.2100.16710 |
3520.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben (Bücherei) |
38,62
€ |
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Einsparung bei HHST 11.3520.66190 |
6300.60100 |
Winterdienst und Reinigung im Ortsgebiet |
2.856,85
€ |
u.a. durch Kalenderjahr-übergreifende
Abrechnungen |
Einsparung bei HHST 11.6300.50000 |
7600.65500 |
Gerichts-/Anwaltskosten (Freya-Frahm-Haus) |
6.699,08
€ |
Kosten der Rechtsberatung incl. Zahlung von
Gerichts-kostenvorschüssen |
Mehreinnahme bei HHST 11.7600.26920 |
9000.83200 |
Kreisumlage |
19.252,00 € |
Mehrausgabe entsprechend der Mehreinahmen aus
Schlüsselzuweisungen |
Mehreinnahme bei HHST 11.9000.04100 |
9000.83210 |
Amtsumlage für Personalkosten |
28.772,00 € |
Ergebnis der endgültigen Umlageberechnung, wobei
gleichzeitig eine Einsparung bei der Amtsumlage für SGB II – Kosten erwartet
wird |
Einsparung bei HHST 11.9000.83230 |
1300.93511 |
Beschaffung eines MTF |
2.442,28
€ |
Mehrkosten bei Ausrüstung des MTF (PLÖ - F 1519) |
Mehreinnahme bei HHST 11.1300.36100 |
1300.93522 |
Ausrüstung (Feuerwehr) |
8.808,04
€ |
Überschreitung letztlich verursacht durch Erwerb
einer Tragkraftspritze (und eines Sprungpolsters) |
Mehreinnahme bei HHST 11.1300.34500 und HAR-Abs. bei 11.1300.93523 |
5600.95000 |
Sanierung des Sanitärgebäudes (Stoschplatz) |
11.756,33 € |
durch neue Abluftanlage, die im Zuge der
Dachsanierung des Sanitär-/Umkleide-gebäudes erforderlich wurde |
Einsparung bei HHST 11.5600.93500 und HAR-Abs. bei 11.5610.96500 |
5800.95000 |
Neugestaltung der Eingangsbereiche zum Kurpark |
8.900,35 € |
Mehrkosten für Eingangs-konstruktion (und -gestaltung) |
Einsparung bei HHST 11.6300.96200 |
9100.97780 |
Tilgung an den Kreditmarkt |
747,23
€ |
geringfügige Verlagerung zu Gunsten des
Tilgungsanteils (bei gleichz. Zinsersparnis) |
Mehreinnahme bei HHST 11.8800.34000 |
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Gesamtsumme
: |
241.820,45 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR je Einzelfall festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßige Ausgaben bei jenen 7 Haushaltsstellen, die in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben worden sind, der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich die Schulkostenbeiträge, Amts- und Kreisumlage sowie 2 Investitionsmaßnahmen betreffen, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 183.295,76 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2013 mit einem Gesamtbetrag von 183.295,76 EUR zu genehmigen.