Betreff
VI. Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
LABOE/BV/734/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt Straßenreinigungsgebühren auf der Grundlage ihrer Gebührensatzung vom 26.02.2003, zuletzt geändert durch die V. Änderungssatzung vom 12.12.2008. Satzungsgemäß sollen 80 % der Straßenreinigungskosten durch das Gebührenaufkommen gedeckt werden. Nach der detaillierten Gebührenbedarfsberechnung, die der Gemeindevertretung bei dem Satzungsbeschluss über die V. Änderungssatzung vorlag, betrug die jährliche Straßenreinigungsgebühr 1,44 EUR je Gebühreneinheit für die Reinigungsklasse 1 (lt. Straßenverzeichnis) bzw. 0,74 EUR je Gebühreneinheit für die Reinigungsklasse 2 (lt. Straßenverzeichnis).

 

Inzwischen ist eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für die Jahre 2014 bis 2016 erfolgt und zugleich eine Nachkalkulation für den zurückliegenden 3-Jahres-Zeitraum  vorgenommen worden. Dabei wurde auch jenen Hinweisen Rechnung getragen, die in den Berichten des Gemeindeprüfungsamtes über die Ordnungsprüfung 2006 – 2007 (Ziff. VIII.2) und 2008 – 2011 (Ziff. XI.1) gegeben worden waren. Zudem sind bei den zahlreichen hinterliegenden und teilanliegenden Grundstücken bzw. bei den Eckgrundstücken die jeweils anzusetzenden Maßstabseinheiten überprüft und bei Bedarf aktualisiert worden.

 

Die Nachkalkulation für die Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013 stellt sich nun wie folgt dar:

 

Nr.

Bezeichnung

2011

2012

2013

 

A.     Ermittlung der entstandenen Kosten

 

 

 

1

Kosten der maschinellen Straßenreinigung

    29.762,29 €

    33.853,56 €

    31.754,21 €

2

Papierkorbentleerung in Straßen, bei denen Straßenreinigungsgebühren erhoben werden (d.h. Papierkorbentleerung in Tourismus- und Hafengebieten bleibt unberücksichtigt, ebenso die Kosten anlässlich des Befüllens und der Reparatur von Automaten für Hundekotbeutel)

    10.996,87 €

      8.754,75 €

      9.051,75 €

3

Ortsreinigung (Straßen und Wege ohne Parkplätze und Verkehrsinseln, so dass 10 % der Gesamtkosten umlagefähig sind)

         821,25 €

        875,25 €

      1.113,75 €

4

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

      1.684,80 €

      1.684,80 €

      1.957,49 €

5

Streumaterial (Gesamtkosten ./. 10 % u.a. für Erfüll. d. Mindeststreupfl. an Unfallschwerpkt.)

    13.982,21 €

      1.847,47 €

    10.398,55 €

6

Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung ohne Bereitschaftsdienstvergütungen (Gesamtkosten ./. 10 % u.a. für Erfüllung der Mindeststreupflicht an Unfallschwerpunkten)

    11.153,70 €

      2.660,85 €

      7.940,97 €

 

ZWISCHENSUMME

    68.401,12 €

    49.676,68 €

    62.216,72 €

 

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

 

./. 13.680,22 €

 

./.   9.935,34 €

 

./. 12.443,34 €

 

Abzug i.H.v. 2 % für satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundstücke usw.)

 

./.    1.368,02 €

 

./.      993,53 €

 

./.   1.244,33 €

A. Summe der ansatzfähigen Kosten

    53.352,88 €

    38.747,81 €

    48.529,05 €

B. Veranlagte Straßenreinigungsgebühren

    45.675,29 €

    45.911,64 €

    46.043,59 €

C. Unterschuss ( ./. )  /  Überschuss ( + )

./.   7.677,59 €

+    7.163,83 €

./.   2.485,46 €

D. Gesamtergebnis 2011 – 2013

./. 2.999,22 €   =   999,74 € / Jahr

 

Ergänzende Hinweise:

 

a)   Der UNIMOG des Bauhofes, der zu etwa 20 % für Straßenreinigung und Winterdienst zum Einsatz kommt, ist inzwischen abgeschrieben, so dass kalkulatorische Kosten in dieser Gebührenbedarfsberechnung nicht zu berücksichtigen waren.

 

b)   Die Kosten für Schnee- und Eisbeseitigung, für Streumaterial und für die Papierkorbentleerung weisen zwischen den einzelnen Jahren größere Differenzen auf; Ursache hierfür sind Haushaltsjahr-übergreifende Einkäufe (Streumaterial), erst im Folgejahr abgerechnete Arbeiten des Bauhofes (vor allem bei der Papierkorbentleerung) oder auch wechselnde, wetterabhängige Einsatzerfordernisse.

 

Im Ergebnis bleibt demnach festzustellen, dass in dem Zeitraum 2011 bis 2013 nach kommunalabgabenrechtlicher Berechnungsmethodik im Bereich der Straßenreinigung der Gemeinde Ostseebad Laboe eine saldierte Unterdeckung von jahresdurchschnittlich nur 999,74 EUR zu verzeichnen war. Angesichts seiner Geringfügigkeit kann dieser Betrag bei den weiteren Berechnungen unberücksichtigt bleiben.

 

 

Für die Kalkulationsperiode 2014 bis 2016 stellt sich die Berechnung des kostendeckenden Gebührensatzes nunmehr wie folgt dar (wobei es sich bei den nachstehenden Ansätzen jeweils um Durchschnittswerte – gebildet für den 3-Jahres-Zeitraum – handelt):

 

I. Kostenprognose

 

Nr.

Bezeichnung

2014 – 2016

Durchschnitt / Jahr

1

Kosten der maschinellen Straßenreinigung

    33.500,00 €

2

Papierkorbentleerung in Straßen, bei denen Straßenreinigungsgebühren erhoben werden (d.h. Papierkorbentleerung in Tourismus- und Hafengebieten bleibt unberücksichtigt, ebenso die Kosten anlässlich des Befüllens und der Reparatur von Automaten für Hundekotbeutel)

       9.700,00 €

3

Ortsreinigung (Straßen und Wege ohne Parkplätze und Verkehrsinseln, so dass 10 % der Gesamtkosten umlagefähig sind)

       1.000,00 €

4

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

       1.960,00 €

5

Streumaterial (Gesamtkosten ./. 10 % u.a. für Erfüllung der Mindeststreupflicht an Unfallschwerpunkten)

       9.800,00 €

6

Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung ohne Bereitschaftsdienstvergütungen (Gesamtkosten ./. 10 % u.a. für Erfüllung der Mindeststreupflicht an Unfallschwerpunkten)

     10.500,00 €

 

ZWISCHENSUMME

     66.460,00 €

 

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

./.  13.292,00 €

 

2 % Abzug f. satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundst. usw.)

./.    1.329,20 €

 

GESAMTSUMME DER ANSATZFÄHIGEN KOSTEN

=  51.839,00 €

 

 

II. Verteilung der ansatzfähigen Kosten auf die Gebührenklassen:

 

II.1   Maschinelle Straßenreinigung

 

Nr.

Bezeichnung

% der

Kosten

lt. I.

2014 – 2016

Durchschnitt / Jahr

1

Kosten der maschinellen Straßenreinigung

100 %

    33.500,00 €

4

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

  60 %

      1.176,00 €

 

ZWISCHENSUMME

 

    34.676,00 €

 

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

 

./.   6.935,20 €

 

Abzug i.H.v. 2 % für satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundstücke usw.)

 

./.       693,52 €

 

Jahresdurchschnittlich (2014 – 2016)

ansatzfähige Kosten

 

=  27.047,28 €

 

Jahresdurchschnittlich (2014 – 2016) zu veranlagende Straßenfrontlängen lt. § 3 der Satzung (Prognose)

 

    32.979 m

 

Kostendeckender Gebührensatz

 

0,82 EUR je Gebühreneinheit

( = Meter lt. Gebührensatzung)

 

 

II.2   Allgemeine Straßenreinigung

 

Nr.

Bezeichnung

% der

Kosten

lt. I.

2014 – 2016

Durchschnitt / Jahr

2

Papierkorbentleerung

100 %

     9.700,00 €

3

Ortsreinigung (Straßen und Wege ohne Parkplätze und Verkehrsinseln, so dass 10 % der Gesamtkosten umlagefähig sind)

100 %

     1.000,00 €

4

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

  40 %

        784,00 €

5

Streumaterial (Gesamtkosten ./. 10 % u.a. für Erfüllung der Mindeststreupflicht an Unfallschwerpunkten)

100 %

     9.800,00 €

6

Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung ohne Bereitschaftsdienstvergütungen (Gesamtkosten ./. 10 % u.a. für Erfüllung der Mindeststreupflicht an Unfallschwerpunkten)

100 %

     10.500,00 €

 

ZWISCHENSUMME

 

    31.784,00 €

 

Abzug des öffentlichen Allgemeininteresses (satzungsgemäß 20 %)

 

./.    6.356,80 €

 

Abzug i.H.v. 2 % für satzungsgemäße Vorteilsgewährungen (Eckgrundstücke usw.)

 

./.       635,68 €

 

Jahresdurchschnittlich (2014 – 2016)

ansatzfähige Kosten

 

=  24.791,64 €

 

Jahresdurchschnittlich (2014 – 2016) zu veranlagende Straßenfrontlängen lt. § 3 der Satzung (Prognose)

 

    39.853 m

 

Kostendeckender Gebührensatz

 

0,62 EUR je Gebühreneinheit

( = Meter lt. Gebührensatzung)

 

 

III.   Zusammenfassung (Straßenreinigungsgebühren 2014 – 2016) :

 

Reinigungsklasse 1

 

Maschinelle Straßenreinigung

0,82 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

Allgemeine Straßenreinigung

0,62 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

Gebühr

1,44 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

Reinigungsklasse 2

 

 

Gebühr

 

0,62 EUR je Gebühreneinheit

                  ( = Meter lt. Gebührensatzung)

 

Im Ergebnis bleibt mithin festzustellen, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand – im Jahresdurchschnitt – zwar ein Kostenanstieg gegenüber der vorangegangenen Kalkulationsperiode zu verzeichnen ist. Diese Mehrkosten führen jedoch nicht zu einer Anhebung der kostendeckenden Gebührensätze, da sich zugleich die nach § 3 der Satzung errechnete Summe der zu veranlagenden Straßenfrontlängenmeter erhöht hat. Dies hat die eingangs bereits erwähnte Überprüfung, die im Verlauf des Jahres 2013 durchgeführt worden war, erbracht. Nach alledem wird der derzeitige Gebührensatz für die Straßenreinigung in der Gemeinde Ostseebad Laboe von 1,44 EUR je Meter in der Reinigungsklasse 1 aller Voraussicht nach auch in den Jahren 2014, 2015 und 2016 kostendeckend sein, während der Gebührensatz in der Reinigungsklasse 2 sogar von bisher 0,74 EUR je Meter auf nunmehr 0,62 EUR je Meter gesenkt werden kann. Artikel 2 des beigefügten Satzungsentwurfes sieht eine entsprechende Anpassung vor.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zugleich auch eine redaktionelle Ergänzung der Straßenreinigungsgebührensatzung vorzunehmen. So wird in § 3 Absatz 2 der Satzung im Zusammenhang mit der Ermittlung der jeweiligen Bemessungsgrundlage (Straßenfrontlängenmetern) auf die „längste Ausdehnung des Grundstückes“ abgestellt. Wie diese längste Ausdehnung jedoch konkret zu berechnen ist, ergibt sich bisher aber nicht ausdrücklich aus der Satzung. Artikel 1 des beigefügten Satzungsentwurfes sieht demzufolge eine Klarstellung vor; Sie entspricht dabei dem bereits jetzt praktizierten Berechnungsverfahren.

 

Nach Artikel 3 des beigefügten Satzungsentwurfes ist vorgesehen, die VI. Änderungssatzung rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten zu lassen. Diese Vorgehensweise ist zulässig, da durch die Änderungssatzung keine Regelungen getroffen werden, durch die die Abgabepflichtigen gegenüber den bisherigen Bestimmungen ungünstiger gestellt würden (vgl. § 2 Absatz 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes).

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der VI. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

a)     der ihr mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/734/2013 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessenentscheidungen zuzustimmen,

 

b)     die VI. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren gemäß Entwurf (Anlage) zu beschließen.