Sachverhalt:
Die
Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Benutzung der Offenen
Ganztagsschule wurde im Jahre 2012 letztmalig geändert. Seinerzeit hatte die
Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, das Benutzungsentgelt von 0,50 €
auf 0,70 € pro Nutzungsstunde zu erhöhen. Die festgesetzte Gebühr ist nach der
bestehenden Satzung von den Eltern jeweils am 5. Tag eines jeden
Kalendermonats zu entrichten. Zudem ist die Entrichtung einer
Sachkostenpauschale Bestandteil der Satzung.
Aufgrund
der relativ geringen Gebühr in Höhe von derzeit 0,70 € pro Nutzungsstunde
ergeben sich zum Teil sehr geringe Beträge, die die Eltern monatlich zu
zahlen haben. In der Regel sind dies weniger als 5,00 € pro Monat. Auch für diese Kleinstbeträge sind
Abrufe durch die Amtskasse zu starten und die Zahlungseingänge zu überwachen
und zu prüfen. Zahlen Eltern nicht, ist ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren
einzuleiten.
Zudem
werden nach der derzeit geltenden Satzung (§ 12 zusätzliche Entgelte)für einige
Angebote Sachkosten erhoben. Auch
hierbei handelt es sich um Kleinstbeträge (ab 0,50 € pro Stunde / pro Woche),
die mit einem gleich hohem Verwaltungsaufwand zu erheben sind. Bei den
Sachkosten handelt es sich zudem um privatrechtliche Entgelte, die nicht in
einem Verwaltungsverfahren eingetrieben werden können, sondern in einem
privatrechtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzutreiben sind.
Der
derzeitige Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Benutzungsentgeltes und zur
Erhebung der Sachkostenpauschale beinhaltet die Erstellung eines Bescheides mit
dem die Benutzungsgebühr erhoben wird und die Erstellung einer Rechnung, mit
der der Sachkostenbeitrag erhoben wird. Des Weiteren das oben beschriebene
Verfahren zur Eintreibung offener Forderungen.
Dieser
hohe Verwaltungsaufwand für zum Teil sehr geringe Einnahmebeträge, wurde in
Abstimmung mit der Schulleitung und dem Bürgermeister der Gemeinde Laboe zum
Anlass genommen, die bestehenden Satzungsregelungen in Bezug auf den
Abrechnungszeitraum und die Fälligkeiten, sowie die Höhe des Entgeltes nochmals
zu überprüfen.
Danach
wird vorgeschlagen, jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres die Gebühr pro Stunde
in einer Summe festzusetzen und für das gesamte Schulhalbjahr zu einem Fälligkeitstermin
zu erheben. Sollten Eltern finanziell nicht in der Lage sein, den Betrag in
einer Summe begleichen zu können, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Es
wird weiterhin vorgeschlagen, auf die Erhebung einer Sachkostenpauschale
künftig zu verzichten und dafür die Benutzungsgebühr von bisher 0,70 € auf 1,00
€ pro Stunde zu erhöhen.
In
anliegendem Satzungsentwurf sind die vorgeschlagenen Änderungen jeweils in Rot dargestellt. Zudem sind redaktionelle Änderungen
vorgenommen worden.
Die
Einnahmen aus den Benutzungsentgelten im gesamten Schuljahr 2012/2013 betrugen
rd. 5.000,00 €, die Einnahmen aus den Sachkosten rd. 2.400,00 €.
In
der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Ostseebad
Laboe vom 14.08.2013 war erneut die Anfrage nach einer Ferienbetreuung gestellt
worden. Bei der letzten Satzungsänderung war dieser Passus gestrichen worden,
da bei mehrfach durchgeführten Umfragen nicht genügend Kinder für eine
Ferienbetreuung verbindlich angemeldet wurden. Die Schule führt derzeit eine
erneute Umfrage durch. Es ist daher darüber zu befinden, ob eine Ferienbetreuung
erneut angeboten werden soll. Ein entsprechender Passus ist in dem vorliegenden
Entwurf der Änderungssatzung eingefügt worden.
Um
Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Änderungssatzung
Umrechnung Benutzungsgebühr