Betreff
Änderung der Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule der Gemeinde Laboe
Vorlage
LABOE/BV/723/2013
Aktenzeichen
III.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule wurde im Jahre 2012 letztmalig geändert. Seinerzeit hatte die Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, das Benutzungsentgelt von 0,50 € auf 0,70 € pro Nutzungsstunde zu erhöhen. Die festgesetzte Gebühr ist nach der bestehenden Satzung von den Eltern jeweils am 5. Tag eines jeden Kalendermonats zu entrichten. Zudem ist die Entrichtung einer Sachkostenpauschale Bestandteil der Satzung.

 

Aufgrund der relativ geringen Gebühr in Höhe von derzeit 0,70 € pro Nutzungsstunde ergeben sich zum Teil sehr geringe Beträge, die die Eltern monatlich zu zahlen haben. In der Regel sind dies weniger als 5,00 €  pro Monat. Auch für diese Kleinstbeträge sind Abrufe durch die Amtskasse zu starten und die Zahlungseingänge zu überwachen und zu prüfen. Zahlen Eltern nicht, ist ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren einzuleiten.

 

Zudem werden nach der derzeit geltenden Satzung (§ 12 zusätzliche Entgelte)für einige Angebote Sachkosten erhoben.  Auch hierbei handelt es sich um Kleinstbeträge (ab 0,50 € pro Stunde / pro Woche), die mit einem gleich hohem Verwaltungsaufwand zu erheben sind. Bei den Sachkosten handelt es sich zudem um privatrechtliche Entgelte, die nicht in einem Verwaltungsverfahren eingetrieben werden können, sondern in einem privatrechtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzutreiben sind.

 

Der derzeitige Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Benutzungsentgeltes und zur Erhebung der Sachkostenpauschale beinhaltet die Erstellung eines Bescheides mit dem die Benutzungsgebühr erhoben wird und die Erstellung einer Rechnung, mit der der Sachkostenbeitrag erhoben wird. Des Weiteren das oben beschriebene Verfahren zur Eintreibung offener Forderungen.

 

Dieser hohe Verwaltungsaufwand für zum Teil sehr geringe Einnahmebeträge, wurde in Abstimmung mit der Schulleitung und dem Bürgermeister der Gemeinde Laboe zum Anlass genommen, die bestehenden Satzungsregelungen in Bezug auf den Abrechnungszeitraum und die Fälligkeiten, sowie die Höhe des Entgeltes nochmals zu überprüfen.

 

Danach wird vorgeschlagen, jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres die Gebühr pro Stunde in einer Summe festzusetzen und für das gesamte Schulhalbjahr zu einem Fälligkeitstermin zu erheben. Sollten Eltern finanziell nicht in der Lage sein, den Betrag in einer Summe begleichen zu können, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Es wird weiterhin vorgeschlagen, auf die Erhebung einer Sachkostenpauschale künftig zu verzichten und dafür die Benutzungsgebühr von bisher 0,70 € auf 1,00 € pro Stunde zu erhöhen.

 

In anliegendem Satzungsentwurf sind die vorgeschlagenen Änderungen jeweils in Rot dargestellt. Zudem sind redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.

 

Die Einnahmen aus den Benutzungsentgelten im gesamten Schuljahr 2012/2013 betrugen rd. 5.000,00 €, die Einnahmen aus den Sachkosten rd. 2.400,00 €.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Ostseebad Laboe vom 14.08.2013 war erneut die Anfrage nach einer Ferienbetreuung gestellt worden. Bei der letzten Satzungsänderung war dieser Passus gestrichen worden, da bei mehrfach durchgeführten Umfragen nicht genügend Kinder für eine Ferienbetreuung verbindlich angemeldet wurden. Die Schule führt derzeit eine erneute Umfrage durch. Es ist daher darüber zu befinden, ob eine Ferienbetreuung erneut angeboten werden soll. Ein entsprechender Passus ist in dem vorliegenden Entwurf der Änderungssatzung eingefügt worden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Änderungssatzung

Umrechnung Benutzungsgebühr