Betreff
Überwachung der Strandabgabe
Vorlage
SCHÖN/BV/499/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat beschlossen, die Strandabgabe im Jahr 2013 durch einen externen Dienstleister überwachen zu lassen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bezüglich der Überwachungsdichte und entsprechenden Beschwerden, konnte die Überwachungsdichte deutlich verbessert werden.

 

Auf Grund der entsprechenden vertraglichen Regelung muss festgestellt werden, dass auf Grund der Kontrollen bei der Gemeinde Schönberg nur ein kleiner Teil der Einnahmen, die aus der Strandabgabenüberwachung erzielt wurde bei der Gemeinde verbleibt. Eine Servicegebühr in Höhe von 1,-EUR deckt die Drittkosten bei weitem nicht.

 

Es wird daher für 2014 folgende Vorgehensweise angeregt:

 

  1. Die Gemeinde Schönberg wird die Überwachung durch eigenes Personal vornehmen.

 

  1. Die Servicegebühr für die Nachlösung einer Strandabgabe wird auf 10,-EUR festgesetzt. Es wird angeboten, die gezahlte Strafgebühr auf die Lösung einer Jahreskarte anzurechnen. Diese Anrechnung kann durch Vorlage der Quittung in der Tourist-Information erfolgen.

 

  1. Eine Erhöhung der Anzahl der Strandabgabeautomaten wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten. Hier bleibt abzuwarten, ob die neuen Maßnahmen für das Jahr 2014 greifen und dadurch gegebenenfalls ein höherer Bedarf entstehen wird. In diesem Fall müsste dann gegebenenfalls für das Jahr 2015 nachgerüstet werden.

 

 

Aus der Anlage ergeben sich die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2013 aus der Überwachung durch die Fremdfirma die entsprechenden Nachlösungen und die Kosten für die Gemeinde.


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsausschuss beschließt der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Überwachung der Strandabgabe im Jahre 2014 durch eigenes Personal vorzunehmen und die Nachlösegebühr auf 10,-EUR festzusetzen. Gegen Vorlage der Quittung über die Strafgebühr wird diese eine auf die Lösung einer Jahreskarte angerechnet.