Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/494/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2012 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 24.09.2013 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 09.09.2013 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2012 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 288.718,68 EUR. Soweit dabei einerseits bei den Anzeigenerlösen und zum anderen beim Werbe- und Marketingaufwand deutlich geringere Beträge als im Vorjahr ausgewiesen werden, ist dies darauf zurückzuführen, dass insbesondere Gastgeberverzeichnis und Veranstaltungskalender seit 2012 über die Probstei Tourismus Marketing GbR finanziert werden.

 

Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2012 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 4 des Prüfungsberichtes).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass

 

1.   die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle ermöglichten,

 

2.   bei der Aufstellung des Jahresabschlusses alle für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden,

 

3.   der Anteil des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 50,7 % beträgt [so dass die Eigenkapitalausstattung deutlich über den Mindestvorgaben der Eigenbetriebsverordnung liegt],

 

4.   das langfristig gebundene Vermögen zu 100 % durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist,

 

5.   keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.

 

Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 24.09.2013 zum Jahresabschluss 2012 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 07.10.2013 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 288.718,68 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2012 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 298.900,00 EUR geleistet, so dass der Tourist-Service Ostseebad Schönberg den überschießenden Betrag i.H.v. 10.181,32 EUR – nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zum Jahresabschluss – an die Gemeinde Schönberg zurückzuzahlen hat.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2012 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2012 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Jahresabschluss 2012 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.574.920,79 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.      Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 288.718,68 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.      Der um 10.181,32 EUR überzahlte Abschlag auf die Verlustzuweisung für das Wirtschaftsjahr 2012 ist seitens des Tourist-Service Ostseebad Schönberg durch Zahlung eines Geldbetrages in dieser Höhe gegenüber der Gemeinde Schönberg auszugleichen.