Betreff
Festsetzung der Kostenbeiträge von Eltern für Laboe Kindertagesstätten
Vorlage
LABOE/BV/719/2013
Aktenzeichen
III.3.-4640.11
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 2 (4) des Trägerschaftsvertrages zwischen der Gemeinde Laboe und dem DRK-Ortsverein ist das DRK verpflichtet für die Kindertagesstätte eine Benutzungs- und Beitragsordnung zu erlassen, die der Zustimmung der Gemeinde bedarf. Diese Beitragsordnung bestimmt in § 3, dass sich der Beitrag nach dem jeweils gültigen Beitragssatz der Gemeinde Laboe zu richten hat. Hieraus folgt, dass die Beiträge für den DRK-Kindergarten durch die Gemeinde Laboe festzulegen sind.

 

Im Trägerschaftsvertrag zwischen der Gemeinde Laboe und der ev. Luth. Kirchengemeinde Laboe ist in § 7 (3) festgelegt, dass zur anteiligen Deckung der laufenden Betriebskosten angemessene Kostenbeiträge von den Eltern zu erheben sind. Das nähere regelt eine Teilnahmebeitragsordnung, die von der Kirchengemeinde erlassen wird. Die Gemeinde Laboe kann demzufolge diesem Träger die Beitragssätze nur empfehlen, hat jedoch über das gemeindliche Zustimmungserfordernis zum jährlichen Wirtschaftsplan hier faktisch ein Steuerungsinstrument.

 

Es ist seit Jahren üblich, dass im Konsens der Träger und der Gemeinde für ein gleiches zeitliches Betreuungsangebot einheitliche Teilnahmebeiträge erhoben werden.

 

Die kommunalen Landesverbände empfehlen mindestens 30% der Gesamtbetriebskosten von Kindertagesstätten durch Elternbeiträge zu decken. Dieser Maßstab wird auch bei Ordnungsprüfungen durch das Gemeindeprüfungsamt zugrunde gelegt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Laboe hat am 15.11.2011 beschlossen, die Elternbeiträge mit 35% der Gesamtbetriebskosten der Einrichtungen zu kalkulieren. Die Höhe der Elternbeiträge in Laboer Kindertagesstätten ist daher regelmäßig jährlich auf dieser Grundlage zu überprüfen.

 

Auf der Grundlage der Jahresrechnungen 2012 der beiden Laboer Kindertagesstätten ergibt sich folgendes Bild:

 

Gesamtausgaben (gerundet):                                                                                    793.034,,00 €

 

Einnahmen aus Elternbeiträgen

inklusive Sozialstaffelausgleich durch den Kreis Plön (gerundet):                            217.945,00 €

 

Elternbeitragsanteil an den Gesamtausgaben:                                                                  27,48 %

 

Die Differenz zwischen der kalkulierten 35 %igen Finanzierung der Ausgaben durch Elternbeiträge und den tatsächliche erzielten Beiträgen von 27,48 % ergibt sich aus Angebotszeiten, in denen nicht alle angebotenen Plätze voll belegt sind, dies ist insbesondere früh morgens und am Nachmittag der Fall.

 

Ich weise darauf hin, dass die Eltern die Möglichkeit haben, wegen geringen Einkommen beim für sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Je nach Höhe der Differenz zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem tatsächlichen, bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 5%  möglich. Außerdem erhalten Eltern für Geschwisterkinder, die zur gleichen Zeit Kindertagesstätten besuchen, einkommensunabhängige Beitragsminderungen Die den Einrichtungsträgern hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom Kreis Plön erstattet.

 

Es besteht die Möglichkeit, für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern und Kindern im Alter über 3 Jahren unterschiedliche Beitragssätze für ein gleiches zeitliches Betreuungsangebot festzusetzen, da insbesondere der personelle Aufwand für diese Altersgruppe wesentlich höher ist, als der für Kinder im Alter über 3 Jahren. Sie erhalten daher in der Anlage eine Berechnung, die alternativ eine gemeinsame Gebührenkalkulation für beide Altersgruppen und eine zwischen Krippen- und Kindergartenangebot differenzierende darstellt Die Gemeinden im Amtsgebiet haben hiervon, soweit dort ein solches Angebot vorhanden ist, bewusst von einer differenzierten Beitragsfestsetzung Abstand genommen. Die Gemeinde Laboe ist in der Vergangenheit ebenfalls so verfahren.

 

Die derzeitigen Elternbeiträge für Kindertagesstätten in Laboe liegen im amtsweiten Vergleich im Mittelfeld. In Schönberg wird ebenfalls mit einem Deckungsanteil der Gesamtkosten durch Elternbeiträge von 35% gerechnet. Die Einrichtungen in Wendtorf, Stein und Köhn kalkulieren mit einem Deckungsanteil von 30 %.

 

Um eine Kostendeckung von 35% zu erreichen, ergibt sich bei der altersgruppenübergreifenden Kalkulation eine rechnerische Erhöhung in den einzelnen zeitlichen Angebotsstufen von bis zu 9,07 %, für Nutzer der längsten täglichen Betreuungszeiten kommt es hingegen zu einer rd. 1% Beitragssenkung. Dies ist in steigenden nutzungszeitunabhängigen Kosten pro Einrichtungsplatz begründet.

 

Die neue Sozialstaffelrichtlinie des Kreises Plön macht es im Übrigen notwendig, dass alle Kindertagesstätten ein Grundangebot von 4 Stunden täglich / 20 Stunden pro Woche vorsehen, da eine Ermäßigung nach der Sozialstaffel sich nur auf dieses Grundangebot bezieht, wenn eine längere Betreuungszeit nicht beruflich, pädagogisch oder durch besondere familiäre Notlagen nachweisbar ist.

 

Die Erhöhung der Elternbeiträge auf der Grundlage der Neukalkulation stellt sich bei Beibehaltung der altersgruppenübergreifenden Berechnung, gerundet auf 0,50 € wie folgt dar::

 

 

Laboe alt:

Laboe neu:

 

DRK

Kirche

DRK

Kirche

4 Std.

 

 

 113,50

 109,00

4,5 Std.

 

 

 123,50

 117,50

5 Std.

 

117,00 €

 132,00

126,50 €

5,5 Std.

129,50 €

128,00 €

141,00€

135,00 €

6 Std.

 

140,00 €

 

144,00 €

6,5 Std.

152,50 €

151,00 €

160,00€

153,00 €

7 Std.

 

163,00 €

 

161,50 €

7,5 Std.

176,00 €

 

178,50 €

 

8 Std.

 

 

 

 

8,5 Std.

199,00 €

 

197,00 €

 

9 Std.

 

 

 

 

9,5 Std.

 

 

 

 

10 Std.

 

 

 

 

 

Die unterschiedlichen Beiträge der beiden Einrichtungen ergeben sich aus den unterschiedlichen jährlichen Betriebswochen, die ev. Kindertagesstätte schließt in den Schulferien insgesamt 4 Wochen, die DRK-Einrichtung nur 1 Woche pro Jahr.


Anlagenverzeichnis:

 

Kalkulation Kindertagesstättenbeiträge KiTa-Jahr 2013/14


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung, die Elternbeiträge für die Laboer Kindertagesstätten wie von der Verwaltung errechnet, auf der Grundlage der altersgruppenübergreifenden Berechnung anzupassen. Die Erhöhung der Elternbeiträge sollte jeweils auf volle 0,50 € gerundet werden.