Betreff
Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
LABOE/BV/713/2013
Aktenzeichen
III.4.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hatte am 15.11.2011 beschlossen, die Inanspruchnahme von Kindertagespflege durch Laboer Kinder mit 1,30 € pro Betreuungsstunde zunächst befristet bis zum 31.12.2013 zu fördern.

 

Wenn diese Förderung fortgesetzt werden soll, ist hierüber eine rechtzeitige Beschlussfassung in den zuständigen Gremien und die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Laboe erforderlich.

 

Kindertagespflege wird von den Eltern insbesondere für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Diese Altersgruppe erlangte zum 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, verbunden mit einem Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern zwischen Kindertagespflege und der Betreuung in einer Kindertagesstätte.

 

Zurzeit fallen für Kinder aus Laboe ca. 8.209 Kindertagespflegestunden pro Jahr an, dies verursacht einen Förderaufwand von rund 10.671,00 € pro Jahr.

 

Damit die Verwaltung auf eingehende Anträge zeitnah reagieren kann, ist eine grundsätzliche Beschlussfassung über die Fortführung der Bezuschussung erforderlich. Außerdem wird empfohlen, im Haushalt der Gemeinde Laboe einen Betrag von 10.000,00 € bereitzustellen.

 

Die Förderung von Kindertagespflege ist im Vergleich mit den Kostenanteilen, die Laboe als Wohnortgemeinde als Beteiligung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen z.B. im Kindergarten der Gemeinde Stein zahlen müsste, durchaus wirtschaftlich. Der Beitrag die Kindertagesstätte der Gemeinde Stein für eine wöchentliche Nutzung von 30 Std. beträgt monatlich derzeit 262,00 €; der Zuschuss zur Kindertagespflege für den gleichen Betreuungsumfang würde mit 168,87 € monatlich anzusetzen sein (30 WoStd. X 4,33 Wochen/Monat x 1,30 €).


Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die Förderung der Kindertagespflege entsprechend der bisherigen Beschlussfassung unbefristet weiter bereitzustellen und im Haushalt des Jahres 2014
10.000,00 € für diesen Zweck zu etatisieren.