Betreff
3. Nachtragshaushalt 2013
Vorlage
SCHÖN/BV/480/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der 3. Nachtragshaushalt der Gemeinde Schönberg für das Jahr 2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Es erhöhen sich danach die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes um jeweils 850.000,-- EUR von bisher 1.454.300,-- EUR auf nunmehr 2.304.300,-- EUR.

 

Gleichzeitig würde der Gesamtbetrag der Kredite um 850.000,-- EUR erhöht und damit auf dann 1.444.000,-- EUR neu festgesetzt.

 

Das Erfordernis für den Erlass eines weiteren Nachtragshaushaltes ergibt sich aus dem Vorhaben, ein bebautes Grundstück im Gewerbegebiet Schönberg zu erwerben, zu sanieren und umzubauen, um es künftig als neuen Bauhof zu nutzen. Um diese Maßnahme umsetzen zu können, bedarf es einer entsprechenden finanzwirtschaftlichen Ermächtigung. Insoweit wird der Erlass der 3. Nachtragshaushaltssatzung im laufenden Jahr erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund sind nunmehr bei HHST 7710.93200 Grunderwerbskosten i.H.v. 555.000,-- EUR (incl. Nebenkosten des Grunderwerbs) sowie 295.000,-- EUR für die Sanierung und den Umbau des betreffenden Objektes bei HHST 7710.95000 veranschlagt worden. Der Nachtragshaushaltsplan sieht als Gegenfinanzierung zunächst eine entsprechende Aufstockung des Gesamtbetrages der Kredite (um eben 850.000,-- EUR) vor.

 

Nach gegenwärtigem Sachstand ist jedoch davon auszugehen, dass ein Kreditanteil von voraussichtlich 350.000,-- EUR bis 400.000,-- EUR lediglich als Zwischenkredit für etwa 1 – 1 ½ Jahre benötigt wird. Denn bei einer Realisierung des Bauhof-Projektes könnte die Gemeinde dann andererseits das derzeitige Bauhofgrundstück in der Großen Mühlenstraße veräußern, so dass sich der betreffende Verkaufserlös im Jahr 2014 (oder 2015) zur Tilgung des Zwischenkredites einsetzen ließe.

 

Aus dem zusätzlichen, langfristig verbleibenden Anteil der Kreditaufnahme (450.000,-- bis 500.000,-- EUR) würde im Übrigen ein Kapitaldienst von bis zu 23.000,-- EUR/Jahr resultieren. Demgegenüber könnte dann aber die Anmietung externer Strandkorblagerhallen entfallen, wofür nach gegenwärtigem Sachstand im Jahr 2014 Mieten in Höhe von insgesamt 20.851,22 EUR anfallen würden. Berücksichtigt man weiterhin, dass auch bei dem jetzigen Bauhofgebäude in naher Zukunft Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssten (die bereits 2001 mit ca. 307.000,-- EUR beziffert wurden), wäre der Ankauf eines neuen Bauhofgebäudes und -grundstückes als wirtschaftlich anzusehen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

3. Nachtragshaushalt 2013


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 3. Nachtragshaushaltssatzung 2013 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf zu beschließen.