Betreff
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 54 A der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/474/2013
Aktenzeichen
III.2/VS B 54 a Schönberg
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung am 04.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet der Grundstücke zwischen dem Verlauf des „Wiesenweges“ / „Kiefernweges“ im Süden,  der Straße „Am Golfplatz“ im Osten, der „Promenade“ im Norden und dem „Pappelweg“ im Westen beschlossen. Als Planungsziel wird die Ausweisung eines Sondergebietes für gewerblichen Tourismus und Wohnen angestrebt. Durch die Veränderungssperre soll die bauliche Entwicklung und auch die Gestaltung gesteuert werden. Um hier eine städtebaulich zum Gebiet passende Entwicklung sicherstellen zu können, sind verbindliche Regelungen für die Bebauung über einen Bebauungsplan zu schaffen.

 

Zur Sicherung der Planung in dem von der Aufstellung betroffenen Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 54 A wurde eine Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre erlassen. Im Übrigen wird auf die Verwaltungsvorlage SCHÖN/IV/471/2013 verwiesen.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die Veränderungssperre wird demnach in der Zeit vom 15.10.2011 (Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung) bis zum 14.10.2013 (Ablauf der 2-Jahresfrist) Geltung haben. Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.

 

Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf sieht vor, die Veränderungssperre in Übereinstimmung mit § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr zu verlängern, um die Planung auch weiterhin abzusichern.


Anlagenverzeichnis:

 

¾    Entwurf der Satzung der Gemeinde Schönberg über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet der Grundstücke zwischen dem Verlauf des „Wiesenweges“ / „Kiefernweges“ im Süden,  der Straße „Am Golfplatz“ im Osten, der „Promenade“ im Norden und dem „Pappelweg“ im Westen


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Schönberg über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet der Grundstücke zwischen dem Verlauf des „Wiesenweges“ / „Kiefernweges“ im Süden,  der Straße „Am Golfplatz“ im Osten, der „Promenade“ im Norden und dem „Pappelweg“ im Westen in der Fassung des Entwurfs zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/474/2013.