Sachverhalt:
Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung der Bürgermeister im Rahmen der ihm eingeräumten Ermächtigung die Zustimmung erteilen konnte).
In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2013 sind – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Grund |
Deckungsmöglichkeit |
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1300.65100 |
Sonstige
Geschäfts-ausgaben (Feuerwehr) |
890,44 € |
Beschaffung von
Impfstoffen für die Impfung von Feuerwehrangehörigen |
Einsparung bei HHST 11.1300.70010 |
2901.63900 |
Kosten der
Schülerbeförderung |
1.097,85
€ |
Abrechnungsergebnis für
das Jahr 2012 |
Einsparung bei HHST 11.2000.67270 |
4681.71200 |
Gemeindezuschuss zu den
Nachtbus-Kosten |
10,85 € |
Fahrten-abhängige Zahlung
des Zuschusses (abgerechnet wurden 113 Fahrten der Nacht-buslinie 705 nach
Laboe) |
Einsparung bei HHST 11.4700.70500 |
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Gesamtsumme
: |
1.999,14 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist somit für sämtliche Überschreitungen, die vorstehend aufgelistet worden sind, die Genehmigung bereits gegeben (denn es ist im 1. Halbjahr 2013 keine über- oder außerplanmäßige Ausgabe entstanden, die im Einzelfall den Grenzwert von 5.500,00 EUR überstieg). Zugleich bleibt festzustellen, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.