Sachverhalt:
Die Gemeinde Stakendorf betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach
§ 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 90,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 0,94 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Im Haushaltsjahr 2013 müssen die Böschungen
der Klärteiche neu befestigt werden. Diese Unterhaltungsmaßnahme wird aus
vorhandenen Gebührenüberschüssen aus Vorjahren finanziert. Damit sind die
Gebührenüberschüsse aus Vorjahren nahezu aufgebraucht, mit der Folge einer
steigenden Schmutzwassergebühr in der kommenden Kalkulationsperiode.
Danach ergibt sich bei einer unveränderten
Grundgebühr von 90,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016
mit einer unveränderten Grundgebühr von 90 € und einer Verbrauchsgebühr von
1,20 €/m³.
Der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Stakendorf wird zugestimmt.