Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf ( Beitrags- und Gebührensatzung )
Vorlage
STAKE/BV/038/2013
Aktenzeichen
II.700.01.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stakendorf betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

 

Derzeit wird eine Grundgebühr von 90,00 € sowie eine Verbrauchsgebühr von 0,94 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum 2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Im Haushaltsjahr 2013 müssen die Böschungen der Klärteiche neu befestigt werden. Diese Unterhaltungsmaßnahme wird aus vorhandenen Gebührenüberschüssen aus Vorjahren finanziert. Damit sind die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren nahezu aufgebraucht, mit der Folge einer steigenden Schmutzwassergebühr in der kommenden Kalkulationsperiode.

 

Danach ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 90,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 mit einer unveränderten Grundgebühr von 90 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³.

Der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf wird zugestimmt.