Sachverhalt:
Die Gemeinde Prasdorf betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach
§ 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 60,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,48 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Aus den Vorjahren haben sich
Gebührenüberschüsse von insgesamt 12.216,29 € ergeben. Diese Überschüsse sind
gebührenmindernd im neuen Kalkulationszeitraum aufzulösen.
Danach ergibt sich bei einer unveränderten
Grundgebühr von 60,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 1,20 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016
mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von
1,20 €/m³.
Der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Prasdorf wird zugestimmt.