Sachverhalt:
Die Gemeinde Krummbek betreibt die
Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach §
6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das
Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot
zu beachten.
Derzeit wird eine Grundgebühr von 120,00 €
sowie eine Verbrauchsgebühr von 1,93 €/m³ Abwasser für den Kalkulationszeitraum
2012 und 2013 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2013.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016, also für 3 Jahre, erstellt
worden.
Danach ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 120 € bzw. 288 € eine Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 mit einer unveränderten Grundgebühr von 120 € (Zähler Q 3/4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser zu beschließen.
Der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2016 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Grundgebühr von 120 € (Zähler Q 3/4) bzw. 288 € (Zähler Q 3/10) sowie einer Verbrauchsgebühr von 1,89 €/m³ Schmutzwasser.
Der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.