Betreff
Darlehensangelegenheiten Gemeindebetrieb
Vorlage
LABOE/BV/675/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der in der Beschlussvorlage LABOE/BV/662/2013 behandelten Übernahme von Darlehen des Gemeindebetriebes durch die Gemeinde ist es notwendig, gemeindebetriebsintern einen Ausgleich zwischen den Betriebsteilen zu schaffen. Die Übernahme der Darlehen durch die Gemeinde steht im Zusammenhang mit der Übertragung des Parkplatzes Ehrenmal I, der anlagenmäßig ursprünglich dem Tourismusbetrieb zugeordnet war.

 

Die auf die Gemeinde zu übertragenden Darlehen verteilen sich wie folgt auf die Betriebsteile:

 

5328640052            4,511 %           20.745,65 EUR     Bauhof

5328640018            4,201 %             2.453,64 EUR            Bauhof

5328640024            4,255 %            101.980,13 EUR            Bauhof

                                                110.345,78 EUR            Tourismus

3024667200            5,020 %           67.355,98 EUR            MWSH

5302410087            4,500 %           90.498,77 EUR            MWSH

5328640065            4,500 %           40.442,82 EUR            MWSH

6704510220            4,080 %           73.715,03 EUR            MWSH

 

Somit besteht die Notwendigkeit, gemeindebetriebsintern den Betriebsteilen Bauhof und MWSH ein fiktives Darlehen aus dem Tourismusbetrieb zu gewähren, um eine sachgerechte Zuordnung der Zins- und Tilgungslast zu erreichen.

 

Darlehen Tourismus an Bauhof            125.179,42 EUR

Darlehen Tourismus an MWSH            272.012,60 EUR


Beschlussvorschlag:

 

Unter das Maßgabe, dass der Finanzausschuss und die Gemeindevertretung die Beschlussvorlage LABOE/BV/662/2013 beschließt, stimmt der Werkausschuss den fiktiven Darlehen zwischen dem Betriebsteil Tourismus und den Betriebsteilen Bauhof und MWSH mit einem Zinssatz von 4,3 % für den Bauhof und 4,5 % für die MWSH wie folgt zu:

 

Darlehen Tourismus an Bauhof            125.179,42 EUR

Darlehen Tourismus an MWSH            272.012,60 EUR

 

Der Zinssatz orientiert sich ausdrücklich nicht am aktuellen Marktzinssatz, sondern am Zinssatz aus den übertragenen Darlehen.