Sachverhalt:
Im Rahmen der in der Beschlussvorlage LABOE/BV/662/2013 behandelten Übernahme von Darlehen des Gemeindebetriebes durch die Gemeinde ist es notwendig, gemeindebetriebsintern einen Ausgleich zwischen den Betriebsteilen zu schaffen. Die Übernahme der Darlehen durch die Gemeinde steht im Zusammenhang mit der Übertragung des Parkplatzes Ehrenmal I, der anlagenmäßig ursprünglich dem Tourismusbetrieb zugeordnet war.
Die auf die Gemeinde zu übertragenden Darlehen verteilen sich wie folgt auf die Betriebsteile:
5328640052 4,511 % 20.745,65 EUR Bauhof
5328640018 4,201 % 2.453,64 EUR Bauhof
5328640024 4,255 % 101.980,13 EUR Bauhof
110.345,78 EUR Tourismus
3024667200 5,020 % 67.355,98 EUR MWSH
5302410087 4,500 % 90.498,77 EUR MWSH
5328640065 4,500 % 40.442,82 EUR MWSH
6704510220 4,080 % 73.715,03 EUR MWSH
Somit besteht die Notwendigkeit, gemeindebetriebsintern den Betriebsteilen Bauhof und MWSH ein fiktives Darlehen aus dem Tourismusbetrieb zu gewähren, um eine sachgerechte Zuordnung der Zins- und Tilgungslast zu erreichen.
Darlehen Tourismus an Bauhof 125.179,42 EUR
Darlehen Tourismus an MWSH 272.012,60 EUR
Beschlussvorschlag:
Unter das Maßgabe, dass der Finanzausschuss und die Gemeindevertretung die Beschlussvorlage LABOE/BV/662/2013 beschließt, stimmt der Werkausschuss den fiktiven Darlehen zwischen dem Betriebsteil Tourismus und den Betriebsteilen Bauhof und MWSH mit einem Zinssatz von 4,3 % für den Bauhof und 4,5 % für die MWSH wie folgt zu:
Darlehen Tourismus an Bauhof 125.179,42 EUR
Darlehen Tourismus an MWSH 272.012,60 EUR
Der Zinssatz orientiert sich ausdrücklich nicht am aktuellen Marktzinssatz, sondern am Zinssatz aus den übertragenen Darlehen.