Sachverhalt:
Die seitens der Gemeinde beschlossene Maßnahme zur Förderung der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Bezuschussung von Fahrerlaubnissen wurde in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 21.02.2013 erneut beraten.
Auf die Niederschrift der Sitzung wird inhaltlich zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Jedenfalls bedurfte es aus nachvollziehbaren Gründen einer inhaltlichen Korrektur des seinerzeit gefassten Beschlusses der Gemeindevertretung.
In ihrer Sitzung am 04.06.2012 hatte die Gemeindevertretung folgenden Beschluss gefasst:
Jedem Mitglied
der Jugendfeuerwehr wird angeboten, einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € für die
Erlangung der Fahrerlaubnis der Klasse B zu gewähren, wenn dieses sich
gleichzeitig verpflichtet, mindestens 10 Jahre der Feuerwehr Laboe als aktives
Mitglied anzugehören. Bei vorzeitigem Ausscheiden, aus welchen Gründen auch
immer, ist der Zuschuss anteilig der noch fehlenden Jahre zurückzuzahlen.
Für das Jahr
2012 wird für diese Zwecke einer außer-planmäßigen Ausgabe in Höhe von 10.000 €
zugestimmt. Ein gleichhoher Beitrag ist in den Haushaltsplan 2013 einzustellen.
Der FWA hat einstimmig beschlossen, der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung ändert ihren Beschluss vom 04.09.2012 dahingehend, dass die Verpflichtungszeit fünf Jahre beträgt und der Kreis der Berechtigten auf alle aktiven Feuerwehrleute bis zum Alter von 25 Jahren erweitert wird.