Betreff
Zukünftige Nutzung der Schule an der Krokauer Mühle durch die Gemeinden Wisch, Krokau und Barsbek
Vorlage
WISCH/BV/049/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass die Grundschule Krokau mit Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien 2013 seitens des Schulverbandes Probstei nicht mehr genutzt werden wird.

 

Der Umstand ist zwar zu bedauern, gleichwohl löst dies zwangsläufig Fragestellungen hinsichtlich einer etwaigen Nachnutzung aus. Hierbei böte sich von vornherein eine Zusammenarbeit der drei Gemeinden Krokau, Wisch und Barsbek an, da sich der Standort durch eine hervorragende Lage mit Blick auf diese Gemeinden auszeichnet.

 

In den Gemeinden vorhandene Problemstellungen insbesondere räumlicher Natur könnten dabei mit in die Überlegungen einbezogen werden, wobei gleichzeitig die künftige Nutzung für sportliche Zwecke gesichert und erhalten werden sollte.

 

Die bereits geäußerte Idee der Nutzung der Flächen und vorhandenen Infrastruktur gemeinsam durch die drei freiwilligen Feuerwehren mag sich aufdrängen, ist aber nur eine von vielen Ideen. Denkbar wäre auch die Schaffung oder Nutzung der Räumlichkeiten oder Flächen für Zwecke der Senioren, für Zwecke der Erwachsenenbildung oder der Betreuung von Kindern.

 

Bevor allerdings abschließend über die eine oder andere Idee entschieden werden kann, sind naturgemäß diverse Fragestellungen zu klären. Um nur einige Beispiel zu nennen wäre eine Vermögensauseinandersetzung mit dem Schulverband notwendig. Des Weiteren sind diverse technische Fragestellungen zu klären. Ist das Gebäude so überhaupt nutzbar? Wenn ja, für welche Zwecke? Sind Umbauten erforderlich? Sind diese möglich? Wie ist der energetische Zustand? Wie sind die Folgekosten? Reichen im Falle der Nutzung durch die Feuerwehren die vorgeschriebenen Hilfsfristen?

 

Außerdem sind je nach angedachtem Nutzungszweck wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen zu beantworten.

 

Die Idee der Unterbringung der drei freiwilligen Feuerwehren drängt sich natürlich auf, da in der Folge sicherlich geringere Folgekosten im Bereich der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zu erzielen sein könnten. Dabei sollte die gemeinsame Unterbringung nicht mit einer Zusammenlegung der Wehren verwechselt werden. Das ist sicher nicht gemeint, aber eine engere als ohnehin schon vorhandene Zusammenarbeit kann zur Kosteneinsparung zum Vorteil aller drei Gemeinden beitragen und dient sicher auch als Vorbeugung gegen die Konsequenzen des demografischen Wandels.

 

Aufgrund der vorstehenden, wenn auch in Kurzform dargestellten, Problemlagen wird schnell klar, dass endgültige Entscheidungen erst nach detaillierter Analyse aller Fragen und Konsequenzen in technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglich sein werden. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Dabei könnte folgendes Vorgehen, welches sich in anderen Verfahren durchaus bewährt hat, in Frage kommen:

 

Bildung einer Steuerungsgruppe

 

Diese Gruppe könnte aus den Bürgermeistern, den Wehrführern und dem Vorsitz des TSV Barsbek bestehen, ggfs. ergänzt um weitere Mitglieder aus der Selbstverwaltung oder anderen möglichen Nutzern.

 

Dieser Gruppe würde zugearbeitet und es wäre deren Aufgabe Ergebnisse und Vorschläge für die Gremien der Gemeinden zu entwickeln.

 

Arbeitsgruppen

 

Nach thematischer Sortierung könnten durch die Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen gebildet werden, die andere themenorientierte Zusammensetzungen haben (z.B. Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr). Die Aufgabe der Arbeitsgruppen läge darin, der Steuerungsgruppe zuzuarbeiten.

 

 

Die Verwaltung hätte die Aufgabe der Koordination und Begleitung der Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppen. Als erster Auftakt böte sich an, einen breit aufgestellten Workshop durchzuführen. Sinn und Zweck dieses Workshops wäre zunächst das Sammeln von Nutzungsideen und Vorstellungen, die möglicherweise über die bisher bekannten hinausgehen.

 

Im Anschluss wären die sich daraus ergebenden Fragestellungen in der Steuerungsgruppe zu definieren und zu prüfen.

 

Dabei wird es sich nicht vermeiden lassen, insbesondere bei Fragen der Technik oder zu m Zustand und der Sanierungsfähigkeit der baulichen Anlagen externe beratende Hilfe von z.B. Architekten in Anspruch zu nehmen. Hierfür sollte sinnvollerweise ein Budget bereit gestellt werden, um diese externe Unterstützung z.B. in Form einer Stundenabrechnung bezahlen zu können. Hierfür könnte zunächst ein Ansatz in Höhe von 5.000,-- € ausreichend sein. Dies wäre aber noch näher zu prüfen.

 

Die Aufteilung der Kosten wäre im Einvernehmen der Gemeinden zu regeln. Würden die Kosten im Verhältnis der Einwohner zueinander verteilt werden, würden für die erste Phase folgende Mittel seitens der Gemeinde bereitzustellen:

 

Wisch:              691 Einwohner                    2.024,63 €

Barsbek            573 Einwohner                    1.678,89 €

Krokau                        440 Einwohner                    1.289,20 €

 

Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass als Zeitraum für diese komplexe Prüfung und Untersuchung ohne weiteres mindestens ein halbes Jahr zu veranschlagen ist. Ohne eine derartige Untersuchung wäre allerdings eine sichere Entscheidung der Gemeinden über eine künftige Nutzung der Gebäude und Flächen nicht möglich bzw. mit großen Risiken hinsichtlich der folgenden Konsequenzen verbunden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde bekundet Ihr Interesse an der Nutzung der Flächen und Gebäude der Schule an der Krokauer Mühle durch die Gemeinden Krokau, Wisch und Barsbek. Der Schulverband Probstei wird gebeten, bis zur abschließenden Klärung aller offenen Fragen, keine abschließenden Entscheidungen in dieser Hinsicht zu treffen bzw. derartige, die einer etwaigen beabsichtigten gemeinsamen Nutzung durch die Gemeinden im Wege stünden.

 

Der Gründung einer Steuerungsgruppe, wie in der Vorlage beschrieben, wird zugestimmt. Die Steuerungsgruppe wird beauftragt unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein zustimmungsfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln, die daraus resultierenden Kosten und Nutzen darzustellen, um damit eine nachhaltige Entscheidung der Gemeinden treffen zu können.

 

Die Gemeinden stellen für externe fachliche Beratung Mittel in Höhe von zunächst 5.000,-- € zur Verfügung, die im Verhältnis der Einwohnerzahlen zueinander von den Gemeinden Krokau, Wisch und Barsbek getragen werden.