Betreff
Rahmenplan Kieler Förde - Beratung und Beschluss
Vorlage
WISCH/BV/048/2013
Aktenzeichen
AD
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die in Anlage 1 (aus drucktechnischen Gründen jeweils ein Exemplar je Fraktion) beigefügte Zielplanung (Fördeatlas IV) und die in Anlage 2 beigefügte Kooperationsvereinbarung wurden in einem intensiven, die gesamte Förderegion umfassenden Bürgerbeteiligungs- und Abstimmungsprozess von den Kooperationsgemeinden in vertrauensvollem Miteinander erarbeitet.

 

Die fachliche Bearbeitung und organisatorische Koordinierung des gesamten Rahmenplanprozesses erfolgte durch die Projektleitung mit Unterstützung der Amtsverwaltungen der Ämter Dänischenhagen, Schrevenborn und Probstei.

 

Die Ergebnisse übersteigen die zum Beginn der Rahmenplanaufstellung vermuteten Erwartungen:

 

           Die Kooperationsgemeinden verfügen entlang der Kieler Förde über differenzierte flächenbezogene Entwicklungspotenziale für unterschiedliche Wohn-, maritime Gewerbe-,Dienstleistungs-, Freizeit-/Tourismusnutzungen, die eine besondere Eignung für die Ansiedlung attraktiver Unternehmen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen besitzen.

 

           Die für eine erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit bedeutsamen Leitprojekte, zu denen unter anderem eine Regionale LandesWasserGartenSchau gehört, eröffnen erstmals Entwicklungsperspektiven für eine gemeinsame konkurrenzfähige Positionierung der Kooperationsgemeinden gegenüber anderen Stadt-Umland-Regionen in Norddeutschland.

 

           Die besondere Qualität der Natur- und Landschaftsräume rund um die Kieler Förde bietet im Verbund mit Unternehmen und Hochschulen gute Voraussetzungen für die Umsetzung erfolgreicher Anpassungsstrategien zur Bewältigung des Klimawandels.

 

           Und nicht zuletzt hat das im Rahmenplanprozess gewachsene Vertrauen von Politik und Verwaltung in die Fähigkeit zu einer gleichberechtigten gemeinsamen Zusammenarbeit, die erfolgreiche Gemeindegrenzen überschreitende Entwicklung regional bedeutsamer Projekte sowie in die einvernehmliche Lösung möglicher Interessengegensätze neue Perspektiven für ein regionales Denken und Handeln entstehen lassen.

 

Diese ermutigenden Ergebnisse der Rahmenplanung gilt es in den kommenden Jahren durch eine ergebnisorientierte Fortschreibung und Konkretisierung des Rahmenplans in Verbindung mit einer stufenweisen Umsetzung der im Rahmenplan Kieler Förde benannten Projekte und Maßnahmen umzusetzen.

 

Leider stehen gedruckte Exemplare des Fördeatlas IV nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Auf der Homepage www.kieler-foerde-eu stehen vollumfassende weitere Informationen zur Verfügung.

 

Hinsichtlich der weiteren Umsetzung der benannten Projekte und der weiteren Zusammenarbeit der Fördegemeinden besteht bei den Prozessbeteiligten Einigkeit darüber, dass diese nur funktioniert, wenn, wie bisher auch, für die Projektleitung Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich bereiterklärt, diese Projektleitung für die Dauer von drei Jahren ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinden zu finanzieren. Der seitens der Gemeinden zu leistende Betrag von 0,10 € je Einwohner (für Wisch ca. 70,--€) ist dabei bestenfalls als Anerkennungsbeitrag zu beschreiben und bedarf dabei keiner ausführlichen Begründung.

 

Diese ist zudem nur für ein Jahr festgeschrieben und bedarf ab dem zweiten Jahr einer erneuten gemeindlichen Entscheidung. Der Projektzeitraum ist zunächst auf drei Jahre festgeschrieben.

 

Hinsichtlich des künftigen Verfahrens ist darauf hinzuweisen, dass die Unabhängigkeit der der Gemeinden in jeglicher Hinsicht gewahrt bleibt. Dies gilt insbesondere für die Planungshoheit und natürlich für etwaige Projekte.

 

Im Sinne der Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit im nachbarschaftlichen Kontext zum Wohle der eigenen Entwicklungsmöglichkeiten und ggfs. zur Aquise auch von etwaigen Fördermitteln für Projekte sollte die Zusammenarbeit der Kooperationsgemeinden in der bewährten Form auch in der Zukunft fortentwickelt werden.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Der von der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Rahmenplan Kieler Förde (LH Kiel und elf Kooperationsgemeinden, nachfolgend „Kooperationsgemeinden“ genannt) gemeinsam erarbeitete Rahmenplan Kieler Förde (Fördeatlas IV/Zielplanung) – Anlage 1 – wird als Grundlage und Leitlinie für die gemeinsame Entwicklung der Förderegion beschlossen.

 

2.         Der Rahmenplan Kieler Förde ist von der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft fortzuschreiben und den sich verändernden demographischen, ökonomischen und klimatischen Entwicklungsbedingungen in der Region Kieler Förde anzupassen. Bei Bedarf können weitere Kooperationsgemeinden in die Entwicklung der Förderegion einbezogen werden.

 

3.         Die im Rahmenplan Kieler Förde benannten Leitprojekte und Maßnahmen zur Entwicklung der Förderegion werden von den Kooperationsgemeinden kontinuierlich und in eigener Verantwortung realisiert.

 

4.         Der Unterzeichnung der in der Anlage 2 beigefügten Kooperationsvereinbarung zur Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit der Kooperationsgemeinden wird zugestimmt.