Betreff
Stellungnahme zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Ostseebad Laboe für die Jahre 2008 - 2011
Vorlage
LABOE/BV/651/2013
Aktenzeichen
AD
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die überörtliche Prüfung für die Jahre 2008 – 2011 wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön auf der Grundlage des Kommunalprüfungsgesetzes für die Gemeinde Ostseebad Laboe in der Amtsverwaltung und im Eigenbetrieb über mehrere Wochen im vergangenen Jahr durchgeführt.

 

Der Prüfbericht ist der Anlage beigefügt. Auf die Inhalte, insbesondere die Schlussbemerkungen wird verwiesen.

 

Die Vertretungskörperschaft hat zu dem Bericht nach den maßgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalprüfungsgesetzes Stellung zu nehmen.

 

Nachfolgend erfolgen, soweit aus Sicht der Verwaltung die Prüfungsbemerkungen bzw. Prüfungshinweise nicht lediglich zur Kenntnis genommen werden können, die als Vorschlag für eine zu beschließende Stellungnahme zu verstehenden Hinweise und Anmerkungen der Verwaltung.

 

Diese sind der Reihenfolge der Prüfungsbemerkungen folgend aufgeführt. Hinsichtlich der Bemerkungen zum Eigenbetrieb erfolgt eine gesonderte Stellungnahme durch die Werkleitung der Gemeinde.

 

zu III Ortsrecht

 

Der Anregung des GPA, alle gemeindlichen Satzungen zeitnah daraufhin zu überprüfen, ob die Mindestsätze zur Erlangung einer etwaigen Fehlbetragszuweisung erreicht werden, ist bereits in der Vergangenheit gefolgt worden. Nicht zuletzt daher erfolgten diverse Anhebungen von Abgabensätzen (Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Sondernutzungsgebühren, Hafengebühren, Fremdenverkehrsabgabe, etc.). Lediglich der Abgabesatz für die Hundesteuer, vgl. Abschnitt VI.3 des Prüfungsberichtes liegt zwischenzeitlich etwas unter den landesrechtlichen Vorgaben. Der Hinweis zur Erhebung von Beiträgen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat bereits mehrfach auf die Rechtslage zur Erhebung von Beiträgen nach dem KAG hingewiesen und auch deren Bedeutung für etwaige Kreditgenehmigungen erläutert.

 

zu IV.1 Haushaltssatzungen

 

Warum die Haushaltsakten für die Jahre 2008 und 2009 nicht auffindbar sind, ist nicht erklärlich. Die Haushaltspläne und Satzungen sind seinerzeit allerdings bei der Kommunalaufsicht eingereicht worden. Das Erlassverfahren hätte auch anhand der Protokollbücher geprüft werden können, gleichwohl ist der Verlust der Akten, wahrscheinlich im Zuge der Verlagerung der Aufgaben aus dem Rathaus Laboe zum Rathaus Schönberg, nicht erklärlich.

 

zu V.2 Schulden

 

Die Zuordnung des vom Gemeindeprüfungsamt angesprochenen Darlehensanteils ist inzwischen geprüft worden. So geht der betreffende Darlehensanteil zurück auf Investitionen in eine Liegenschaft, die nicht im Anlagevermögen des Gemeindebetriebes geführt wird (sondern dem Gemeindehaushalt zuzurechnen ist). Insoweit muss dieser Darlehensanteil, der sich per 31.12.2012 auf 32.506,65 EUR belief, künftig im Schuldenstand der Gemeinde erfasst werden. Dies ist auch bereits bei Erstellung der amtlichen Schuldenstatistik berücksichtigt worden und wird zudem in der betreffenden Tabelle der Jahresrechnung 2012 entsprechend dargestellt.

 

 

zu VI.1 ff Prüfung der Steuerveranlagungen

 

Beanstandungen erfolgten nicht. Die Gemeinde erhebt mit Ausnahme der genannten Hundesteuer die für eine etwaige Fehlbetragszuweisung notwendigen Abgabensätze.

 

zu VIII Kindergärten

 

Richtig ist der Hinweis, dass bei Veranschlagung von Abschreibungen und Verzinsungen in Betriebsabrechnungen die gleichzeitige Abrechnung von Zinsen und Tilgungen regelmäßig ausgeschlossen ist. Dies bedarf insoweit einer Korrektur, wenn es sich bei den zugrundeliegenden Anlagegütern um Deckungsgleichheit handelt. Detaillierte Unterlagen hierzu liegen der Verwaltung allerdings nicht vor. Diese sind bereits angefordert, um die Angelegenheit auch mit Bezug auf die noch nicht vorliegende Abrechnung für das Jahr 2012 abschließend auch mit Wirkung für die Folgejahre klären zu können.

 

Die Hinweise hinsichtlich des Kostendeckungsgrades hinsichtlich der Elternanteile werden zur Kenntnis genommen. Da es sich um in der inneren Struktur unterschiedliche Einrichtungen handelt, ist der unterschiedliche prozentuale Anteil bei gleicher Elterngebühr je Monat logische Konsequenz. Schwankungen können dabei außerdem z.B. durch unterschiedliche Belegungen in einer mehrjährigen Betrachtung ohnehin nicht vermieden werden. Es war jedoch in der Vergangenheit regelmäßig politischer Konsens, dass die absoluten Elternbeträge in beiden Einrichtungen in der Gemeinde gleich sind, um den „Wettbewerb“ nicht auch auf pekuniäre Betrachtungen auszuweiten. Unter dieser Prämisse kann aus Sicht der Verwaltung die leichte Unterschreitung der prozentualen Anteile in einer Einrichtung durchaus als hinnehmbar betrachtet werden.

 

Bei dem Hinweis des Prüfungsamtes hinsichtlich der vermeintlichen gesonderten Abrechnung von zwei Waldgruppen kann es sich nur um einen Irrtum handeln. Diese gesonderte Abrechnung erfolgt nicht.

 

zu IX Mietwohnungen

 

Mieterhöhungsbegehren sind nach engen privatrechtlichen Bedingungen vornehmbar, aber darüber hinaus hinsichtlich der Höhe auch durchaus begrenzt. Angesichts der letzten Mieterhöhung für die Wohnung in der Reventloustraße ist der Hinweis des GPA zwar nachvollziehbar, allerdings in der Praxis nur schwerlich umsetzbar. Die Wohnung ist angesichts einiger Besonderheiten kaum mit anderen vergleichbar, so dass nach Auffassung der Verwaltung ein schlichter Vergleich mit der ortsüblichen Miete, die wiederrum ebenfalls mangels Mietspiegel erst ermittelt werden müsste, eher nicht ausreichen dürfte. Der Hinweis, ein Mietwertgutachten einzuholen, wird als ratgebender Hinweis betrachtet. Aussagen, dass dies tatsächlich geschehen soll, sind der Verwaltung nicht bekannt. Zunächst sollte aus Sicht der Verwaltung ein Angebot für ein derartiges Gutachten eingeholt werden, um dann weitere Entscheidungen zu treffen. Außerdem wird angeraten, angesichts der langjährigen gleichbleibenden Miethöhe in ein Gespräch mit dem Mieter einzutreten. Ggfs. ist eine freiwillige Vereinbarung zu erzielen.

 

zu X Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe

 

Hierzu erfolgt eine gesonderte Stellungnahme durch die Werkleitung. Hinsichtlich des Darlehens wird auf die Ausführungen zu V.2 verwiesen.

 

zu XI.1 Straßenreinigung (UA 675)

 

Seitens der Amtsverwaltung ist bereits im Jahr 2012 die Überarbeitung der Gebührenbedarfsberechnung eingeleitet worden, wobei auch den Hinweisen des Gemeindeprüfungsamtes zu den ggf. nicht gebührenfähigen Kostenbestandteilen Rechnung getragen wird. Dabei ergab sich jedoch das Erfordernis, im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung auch noch eine Klärung hinsichtlich der insgesamt in Ansatz zu bringenden Maßstabseinheiten vorzunehmen. Im Rahmen dieser zeitintensiven Kalkulationsarbeiten wird derzeit beispielsweise geprüft, ob im Fall der zahlreichen hinterliegenden und teilhinterliegenden Grundstücken die Maßstabseinheiten jeweils zutreffend bei der Gebührenbemessung zugrunde gelegt worden sind. Die Arbeitsergebnisse wirken sich dann selbstverständlich auch auf die Ermittlung des kostendeckenden Gebührensatzes aus (d.h. bei Verteilung des gebührenfähigen Aufwandes auf die Gesamtsumme der Maßstabseinheiten).

 

Zu den Anmerkungen des Gemeindeprüfungsamtes über jene Verwaltungskostenbeiträge, die für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren – auf der Basis des Fusionsvertrages – zu leisten wären, sei darauf hingewiesen, dass die an das Amt Probstei zu entrichtenden Verwaltungskostenbeiträge zentral unter der Haushaltsstelle 9000.67200 verbucht werden. Nach Neuberechnung im Jahr 2012 beläuft sich der Verwaltungskostenbeitrag für die Straßenreinigung im Übrigen auf 1.684,80 EUR, wobei die Verbuchung wiederum unter der vorbezeichneten Haushaltsstelle erfolgte. Mithin erschien diese Position nicht noch einmal gesondert im Unterabschnitt 6750.

 

zu XI.2 Märkte (UA 730)

 

Hinsichtlich der Verbuchung der auf das Marktstandswesen entfallenden Verwaltungskostenbeiträge sei auf die diesbezügliche Stellungnahme zum Abschnitt XI des Prüfungsberichtes (Straßenreinigung) Bezug genommen.

 

Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass sich die Rechnungen, die seitens des Gemeindebetriebes für Tätigkeiten des Bauhofes erstellt worden sind, im Jahr 2012 ausschließlich auf die Reinigung des Wochenmarktplatzes bezogen, wobei in den monatlichen Rechnungen auch die jeweils benötigte Stundenzahl angegeben worden ist. Insoweit kann für das Jahr 2012 festgestellt werden, dass der Zahlungsgrund anhand der Belege im Einzelnen nachvollziehbar gewesen ist.

 

 

Weitere ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Abgabe einer Stellungnahme zum Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes für die Jahre 2008 - 2011 wie im Begründungstext der Vorlage vorgesehen wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.