Sachverhalt:
In der Sitzung der Schulverbandsvertretung vom 18.04.2012 wurden Sie durch den Schulrat des Kreises Plön bereits auf das Erfordernis hingewiesen, das Förderzentrum Schönberg organisatorisch mit einem anderen Förderzentrum zu verbinden, da das Förderzentrum in Schönberg die Vorgaben der Verordnung über die Mindestgrößen von Schulen (Mindestgrößenverordnung) nicht mehr erfüllt. Danach können nur noch Förderzentren eigenständig betrieben werden, die mindestens 1.000 Grundschülerinnen und Grundschüler im Einzugsbereich haben. Im Einzugsbereich des Förderzentrums Schönberg hingegen sind lediglich noch rd. 600 Kinder. Vorgeschlagen wurde seinerzeit ein Zusammenschluss mit den Förderzentren in Preetz oder Schönkirchen. Die Lehrerkonferenz und der Schulelternbeirat des Schönberger Förderzentrums hatten sich bereits im Jahre 2010 für eine Fusion mit Schönkirchen ausgesprochen.
Die Schulverbandsvertretung hatte damals einstimmig beschlossen, dass konkrete Verhandlungen über organisatorische Verbindungen des Förderzentrum Schönberg mit dem Förderzentrum in Preetz/und oder dem Förderzentrum in Schönkirchen erst erfolgen sollen, wenn das Ergebnis der am 6.5.2012 stattfindenden Landtagswahl feststeht und abzusehen ist, welche schulpolitischen Grundsatzentscheidungen durch die neue Landesregierung getroffen werden.
Die neue
Landesregierung hat die Mindestgrößenverordnung in Bezug auf die Größe von
Förderzentren nicht geändert. Nach wie vor sollen organisatorisch
selbstständige Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens 1.000
Grundschülerinnen und Grundschüler in ihrem Einzugsbereich haben. Bei einer
geringeren Anzahl sollen diese Förderzentren organisatorisch mit einer
allgemein bildenden Schule oder einem anderen Förderzentrum verbunden werden.
§ 2 der
Mindestgrößenverordnung besagt, dass bei Schulen, welche die Mindestgrößen
unterschreiten, Schulträger und Kreis ihre Schulentwicklungsplanung zu
aktualisieren haben. Schulträger, Kreis und die zuständigen
Schulaufsichtsbehörden haben innerhalb der zwei folgenden Jahre nach
Unterschreitung der Mindestgröße geeignete Anpassungsmaßnahmen einzuleiten.
Aufgrund dieser Tatsache fand auf Einladung des Schulrates
zwischenzeitlich ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Schulleitung und
der Schulträger der Förderzentren Schönberg und Schönkirchen statt. Bei diesem Gespräch teilte der Schulrat mit,
dass es eine Fusion mit dem Förderzentrum in Preetz nicht mehr geben werde, da
dies, zusammen mit Schönberg und Schönkirchen zu einem zu großen Gesamtsystem
führt. Durch die bereits erfolgte Fusion der Förderzentren in Plön und
Lütjenburg, verblieben im Kreis Plön lediglich die Förderzentren in Schönberg
und Schönkirchen.
Schönkirchen wird eigenständig bleiben, weil die
Schülerzahlen ausreichend sind. Die Schönberger Schule kann nach Stand der
Dinge künftig nur noch als Außenstelle bestehen bleiben. Die Außenstellenregelung
sichert das Schulangebot vor Ort.
In Frage kommt von daher lediglich die Fusion zwischen
Schönberg und Schönkirchen. Der Schulrat bat daher darum, dass die Schulträger
entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Über diese Tatsache wurden Sie bereits
in der Sitzung der Schulverbandsvertretung am 05.12.2012 informiert.
Verwaltungsseitig wurde zwischenzeitlich bereits Kontakt
mit der Gemeinde Schönkirchen aufgenommen, um die Details für die Fusion zu
erörtern. Nach § 60 Abs. 3 SchulG ist dafür ein öffentlich rechtlicher Vertrag
zwischen den beiden Trägern zu schließen. Ich schlage daher vor, eine
Arbeitsgruppe zu bilden, in der die Inhalte des Vertrages definiert und
festgelegt werden sollen.
Von der zeitlichen Schiene her sollte der öffentlich
rechtliche Vertrag spätestens vor den Osterferien beschlossen werden, damit mit
der Umsetzung der Fusion zum Schuljahresbeginn 2013/2014 begonnen werden kann.