Betreff
Entwicklung Förderzentrum Schönberg
Vorlage
SV/BV/074/2013
Aktenzeichen
III.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Schulverbandsvertretung vom 18.04.2012 wurden Sie durch den Schulrat des Kreises Plön bereits auf das Erfordernis hingewiesen, das Förderzentrum Schönberg organisatorisch mit einem anderen Förderzentrum zu verbinden, da das Förderzentrum in Schönberg die Vorgaben der Verordnung über die Mindestgrößen von Schulen (Mindestgrößenverordnung) nicht mehr erfüllt. Danach können nur noch Förderzentren eigenständig betrieben werden, die mindestens 1.000 Grundschülerinnen und Grundschüler im Einzugsbereich haben.  Im Einzugsbereich des Förderzentrums Schönberg hingegen sind lediglich noch rd. 600 Kinder. Vorgeschlagen wurde seinerzeit ein Zusammenschluss mit den Förderzentren in Preetz oder Schönkirchen. Die Lehrerkonferenz und der Schulelternbeirat des Schönberger Förderzentrums hatten sich bereits im Jahre 2010 für eine Fusion mit Schönkirchen ausgesprochen.

 

Die Schulverbandsvertretung hatte damals einstimmig beschlossen, dass konkrete Verhandlungen über organisatorische Verbindungen des Förderzentrum Schönberg mit dem Förderzentrum in Preetz/und oder dem Förderzentrum in Schönkirchen erst erfolgen sollen, wenn das Ergebnis der am 6.5.2012 stattfindenden Landtagswahl feststeht und abzusehen ist, welche schulpolitischen Grundsatzentscheidungen durch die neue Landesregierung getroffen werden.

Die neue Landesregierung hat die Mindestgrößenverordnung in Bezug auf die Größe von Förderzentren nicht geändert. Nach wie vor sollen organisatorisch selbstständige Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens 1.000 Grundschülerinnen und Grundschüler in ihrem Einzugsbereich haben. Bei einer geringeren Anzahl sollen diese Förderzentren organisatorisch mit einer allgemein bildenden Schule oder einem anderen Förderzentrum verbunden werden.

§ 2 der Mindestgrößenverordnung besagt, dass bei Schulen, welche die Mindestgrößen unterschreiten, Schulträger und Kreis ihre Schulentwicklungsplanung zu aktualisieren haben. Schulträger, Kreis und die zuständigen Schulaufsichtsbehörden haben innerhalb der zwei folgenden Jahre nach Unterschreitung der Mindestgröße geeignete Anpassungsmaßnahmen einzuleiten.

Aufgrund dieser Tatsache fand auf Einladung des Schulrates zwischenzeitlich ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Schulleitung und der Schulträger der Förderzentren Schönberg und  Schönkirchen statt. Bei diesem Gespräch teilte der Schulrat mit, dass es eine Fusion mit dem Förderzentrum in Preetz nicht mehr geben werde, da dies, zusammen mit Schönberg und Schönkirchen zu einem zu großen Gesamtsystem führt. Durch die bereits erfolgte Fusion der Förderzentren in Plön und Lütjenburg, verblieben im Kreis Plön lediglich die Förderzentren in Schönberg und Schönkirchen.

 

Schönkirchen wird eigenständig bleiben, weil die Schülerzahlen ausreichend sind. Die Schönberger Schule kann nach Stand der Dinge künftig nur noch als Außenstelle bestehen bleiben. Die Außenstellenregelung sichert das Schulangebot vor Ort. 

 

In Frage kommt von daher lediglich die Fusion zwischen Schönberg und Schönkirchen. Der Schulrat bat daher darum, dass die Schulträger entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Über diese Tatsache wurden Sie bereits in der Sitzung der Schulverbandsvertretung am 05.12.2012 informiert.

 

Verwaltungsseitig wurde zwischenzeitlich bereits Kontakt mit der Gemeinde Schönkirchen aufgenommen, um die Details für die Fusion zu erörtern. Nach § 60 Abs. 3 SchulG ist dafür ein öffentlich rechtlicher Vertrag zwischen den beiden Trägern zu schließen. Ich schlage daher vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, in der die Inhalte des Vertrages definiert und festgelegt werden sollen.

Von der zeitlichen Schiene her sollte der öffentlich rechtliche Vertrag spätestens vor den Osterferien beschlossen werden, damit mit der Umsetzung der Fusion zum Schuljahresbeginn 2013/2014 begonnen werden kann.