Betreff
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Passade
Vorlage
PASSA/BV/039/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seitens der Gemeinde Passade wird in Erwägung gezogen, künftig eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Es handelt sich hierbei um eine örtliche Aufwandsteuer.

 

Beigefügt wird der Entwurf einer entsprechenden Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Satzungstext entspricht inhaltlich jenen Zweitwohnungssteuersatzungen, die auch bereits in sieben anderen Gemeinden innerhalb des Amtes Probstei erlassen worden sind.

 

Zum Steuertarif (§ 9 der Satzung) sei darauf hingewiesen, dass in den anderen Gemeinden, die im Amtsgebiet Probstei eine Zweitwohnungssteuer erheben, die Steuer zwischen 8 und 11,5 % des Mietwertes beträgt. Der Satzungsentwurf sieht zunächst vor, dass die Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Passade 10 % des Mietwertes betragen würde (so wies dies auch in den Gemeinden Fahren, Köhn und Schönberg der Fall ist). Innerhalb des Gemeindegebietes Passade könnte es möglicherweise 6 – 7 Fälle geben, in denen die Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer dann tatsächlich zum Tragen käme (wobei aber selbstverständlich noch die genaue Einzelfallprüfung abzuwarten bleibt). Ausgehend hiervon ließe sich für die Gemeinde Passade – bei einem Steuertarif von 10 % – das aus der Zweitwohnungssteuer zu realisierenden Steueraufkommen mit annähernd 4.000,00 EUR beziffern. Allerdings kann es sich auch hierbei nur um eine geschätzte Zahl handeln, da die Mietwerte der in Betracht kommenden Objekte erst im Zuge der Einzelfallprüfung ermittelt würden.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist im Übrigen noch ein Informationsblatt beigefügt, das Antworten auf die am häufigsten zur Zweitwohnungssteuer gestellten Fragen beinhaltet.


Anlagenverzeichnis:

 

a)        Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Passade

 

b)        Informationsblatt zur Zweitwohnungssteuer


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Passade“ in der Fassung des vorgelegten Entwurfes.