Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Passade
Vorlage
PASSA/BV/038/2013
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss hatte am 19.12.2012 empfohlen, zur Konsolidierung des Haushaltes die Hundesteuer in der Gemeinde Passade zu erhöhen, und zwar in der Weise, dass die jährliche Steuer für den ersten steuerbaren Hund dann 80,00 EUR und für den zweiten sowie jeden weiteren steuerbaren Hund 90,00 EUR betragen soll. Beigefügt wird für die betreffende Maßnahme ein entsprechender Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da eine rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer (zum 01.01.2013) nicht in Betracht kommen kann, sieht Artikel 2 des Satzungsentwurfes ein Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung zum 01.02.2013 vor (wobei davon ausgegangen wird, dass die Beschlussfassung der Gemeindevertretung noch im Verlauf des Monats Januar 2013 erfolgt).


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Passade


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Passade“ in der Fassung des vorgelegten Entwurfes.