Betreff
Bestellung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2012 - Beratung und Beschluss
Vorlage
LABOE/BV/635/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) ist der Jahresabschluss eines Eigenbetriebs einer Pflichtprüfung zu unterziehen. Der Landrat des Kreises Plön – Gemeindeprüfungsamt – als untere Landesbehörde beauftragt den Wirtschaftsprüfer im Namen und Rechnung für den Gemeindebetrieb.

 

Nach beschränkter Ausschreibung im Jahr 2011 und Bieterauswahl in Abstimmung mit dem Gemeindeprüfungsamt wurde die Prüfung des Jahresabschlusses des Gemeindebetriebes für das Jahr 2011 erstmals von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH durchgeführt.

 

Die Zusammenarbeit mit der wetreu verlief ohne Beanstandungen. Der Bericht über die Prüfung und der Jahresabschluss 2011 wurden von den Gremien zur Kenntnis genommen bzw. bestätigt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeindeprüfungsamt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes der Gemeinde Ostseebad Laboe für das Jahr 2012 an folgendes Prüfungsunternehmen zu vergeben:

 

wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH

Haselbusch 8

24146 Kiel