Sachverhalt:
Anders als noch vor wenigen
Jahren gewinnt die Bedeutung einer ausreichenden Breitbandversorgung zunehmend
und mit wachsender Geschwindigkeit an Wichtigkeit. Selbst im vermeintlich rein
privaten Bereich machen Bauwillige Ihre Entscheidung zum Kauf eines
Grundstückes bereits davon abhängig, ob eine ausreichende Versorgung mit Zugang
zu sämtlichen über das Internet bereitgestellten Dienstleistungen und
Möglichkeiten besteht. Die Bedeutung des Internets für den gewerblichen Bereich
und insbesondere für den in der Probstei herausragenden Bereich des privaten
wie gewerblichen Tourismus zeigt, dass eine nachhaltige und zukunftssichere
Aufstellung auch in diesen Bereichen nur möglich ist, wenn die Gemeinden dieser
Nachfrage gerecht werden.
Es muss, wenn auch mit Bedauern
und durchaus Kritik festgestellt werden, dass es nicht Pflichtaufgabe der
Unternehmen ist und auch in der Vergangenheit nicht war, eine ausreichende
Breitbandversorgung zu gewährleisten. Diese Pflicht bezog sich lediglich auf
die Telefonversorgung. Es ist sogar ein Fall bekannt, wo seitens eines ehemals
staatlichen Anbieters nicht einmal mehr ein Telefonanschluss zur Verfügung
gestellt werden konnte.
Man mag diese Entwicklung
bedauern, allerdings kommen die Gemeinden nicht umhin und dies auch angesichts
der Anforderungen aus der Wirtschaft, des Tourismus und nicht zuletzt der
Bürgerinnen und Bürger, sich mit dieser Fragestellung zu befassen. Denn es kann
nicht damit gerechnet werden, dass die Telekommunikationsanbieter aus eigenem
Interesse in unserem ländlichen Raum einen Netzausbau auf Glasfaserbasis
vorantreiben. Auch die Mitnutzung zum Teil bekannter Glasfaserkabel soll aus
technischen Gründen nicht möglich sein, da es sich um Leitungen verschiedener
technischer Ebenen handeln soll. Dies ergaben Rücksprachen und Anfragen bei der
Telekom.
Hinsichtlich der Ist-Situation
ist festzustellen, dass bis auf wenige inselartige Situationen in der Probstei
keine ausreichende Grundversorgung im Amtsgebiet der Probstei vorhanden ist.
Dies ergibt sich aus diversen Gesprächen mit bestehenden Anbietern und aus dem
seitens des Breitbandkompetenzzentrums des Landes Schleswig-Holstein
veröffentlichten Breitbandatlasses. Technische Ursache ist, ohne auf Details
eingehen zu wollen, die Trägheit der Kupferkabel, die derzeit als wesentlicher
Träger des Datenverkehrs dienen. Mit zunehmender Länge zwischen Abnehmer und
dem Verteiler (sog. KVZ – Kabelverzweiger) nimmt die Übertragungsrate
exponentiell ab.
Angesichts zunehmender
Datenmengen werden sich diese, durch diese nur angerissene
Situationsbeschreibung vorhandenen Problemlagen erheblich verschärfen.
Bereits vor Jahren war die
Erstellung einer sog. Machbarkeitsstudie geplant. Erfahrungen aus anderen
Ämtern und Nachbarämtern zeigten jedoch, dass die seinerzeitige Art der
Machbarkeitsstudien kein geeignetes Mittel ist, der Problematik der
Breitbandversorgung gerecht zu werden. Sie zeigten im Ergebnis lediglich auf,
was letztlich ohnehin alle wussten, nämlich die Unterversorgung. Und dies ohne
Lösungswege aufzuzeigen.
Funknetzbasierte Lösungen werden
ebenfalls keine flächendeckende Lösung der Gesamtproblematik des ländlichen
Raumes schaffen, zumal unstreitig als derzeit einzige zukunftssichere und damit
nachhaltige Lösung die Herstellung eines Glasfasersystems notwendig ist. Allein
die Glasfaser bietet nach Erläuterung aller fachkundigen Aussagen, die Gewähr
dafür, die sich in der Zukunft entwickelnden Datenmengen überhaupt abwickeln zu
können. Gleichwohl sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen technikneutrale
Betrachtungen notwendig.
Dem „Vorbild“ der Ämter
Selent/Schlesen und Lütjenburg folgend, kommt dabei eine umfassendere
Untersuchung in Form einer Studie für den gesamten Amtsbezirk in Betracht.
Diese soll dabei nicht nur die bestehenden Defizite aufzeigen, technische
Lösungen und deren Kosten aufzeigen sondern außerdem untersuchen ob eine
wirtschaftliche Umsetzbarkeit gegeben sein könnte.
Nach Abstimmung mit dem LLUR
würde eine Auftragsvergabe folgendes Leistungsbild beinhalten:
-
Nachweis der
unzureichenden Breitbandversorgung unter Berücksichtigung etwaiger
Ausbauabsichten der Netzbetreiber
-
Darstellung des
Bedarfs an Breitbandanschlüssen getrennt nach privaten und gewerblichen
Anschlüssen
-
Durchführung
einer Interessenbekundung, ob ein Unternehmen die Versorgung ohne Zuschüsse
realisieren kann
-
Fachliche
Bewertung, ob eine flächendeckende Breitbandförderung im Rahmen der
GAK-Förderung realisiert werden kann (Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
und/oder der Verlegung von Leerrohren), alternativ Empfehlung zur die
Realisierung von schnellstem Internet (NGA), incl. der jeweiligen geschätzten
Kosten und Finanzierungsmodelle hinsichtlich der Technik und des Betriebes
Zu unterstreichen ist, dass erst
danach und unter Berücksichtigung der Ergebnisse Entscheidungen getroffen
werden können, ob und ggf. wie ein weiteres Vorgehen seitens der Gemeinden
erfolgt. Die in anderen Bereichen in Rede stehende Gründung von Zweckverbänden
ist ebenfalls zurückgestellt worden, da dies nur dann Sinn macht, wenn auch die
Chance einer wirtschaftlich vertretbaren oder gewollten Realisierung besteht.
Dies kann denklogisch erst nach Vorlage der Studienergebnisse erfolgen.
Selbst wenn die Studie zeigen
sollte, dass eine Realisierung nicht möglich wäre, würde sie jedenfalls der
besseren Argumentation gegenüber Erwartungshaltungen dienen. Denn dann könnten
nicht realisierbaren Wünschen konkrete und belastbare Ergebnisse
gegenübergestellt werden.
Nach den Erfahrungen der
Nachbarämter und auf Basis von Abfragen bei Unternehmen ist mit Kosten für die
vorbeschriebene Studie von ca. 100.000,-- € zu rechnen. In Vergangenheit
standen Fördermittel nicht mehr zur Verfügung, allerdings sollen für die Jahre
2013 und 2014 wieder Fördermittel seitens des Landes bereitgestellt werden. Die
entsprechende Richtlinie sieht zwar eine Förderquote bis zu 90 % der
förderfähigen Kosten vor, ob diese aber auch realisiert werden kann, ist
fraglich. Jedenfalls darf nach ersten Gesprächen mit dem LLUR und dem
zuständigen Ministerium berechtigte Hoffnung mitgeteilt werden, dass dem Grunde
nach ein Zuschuss erfolgen kann, der sich nach ersten Aussagen in Höhe von 75%
der förderfähigen Kosten( netto) bewegen kann.
Letztlich hat aber der
Hauptausschuss des Amtes angesichts der Bedeutung des Breitbandes für die
Zukunft einheitlich die Auffassung
vertreten, diese Thematik auch ohne einen etwaigen Zuschuss zu behandeln.
Die Kosten der Studie könnten
nach folgendem Modell auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden:
Nach Abwägung verschiedener Vor-
und Nachteile verschiedenster Berechnungsmöglichkeiten und dem Umstand
geschuldet, dass der Nutzen der Studie ebenfalls sehr unterschiedlich ausfallen
kann, erscheint eine gleichmäßige Verteilung der nach Abzug der Förderung
verbleibenden Kosten auf alle zwanzig Amtsgemeinden die angemessenste Form der
Kostenverteilung.
Abschließend soll in Ergänzung
der Beratungen in der letzten Sitzung des Amtsausschusses noch auf folgenden
Umstand hingewiesen werden. Zwar mag punktuell in einzelnen Gemeinden eine nach
heutigen Maßstäben ausreichende Breitbandversorgung wahrgenommen werden,
allerdings werden einzelne Gemeinden angesichts immenser Kosten und für sich
genommen geringe Anschlussquoten kaum in der Lage sein, die Versorgung mit
Breitband zu gewährleisten. Nur eine solidarische Haltung mit Blick auf die
Entwicklung des gesamten Raumes der Probstei wird, und dann auch für alle
Gemeinden, einen Mehrwert für die Entwicklung der Gemeinden und ihrer
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Betriebe gewährleisten können.
Erfahrungen aus dem Dänischen Wohld zeigen, dass selbst scheinbar ausreichend
versorgte Gemeinden dadurch profitieren, dass die vorhandenen Datenraten im
Down- wie Upload erheblich gestiegen sind.
Im Ergebnis wird seitens des
Arbeitskreises Breitband und der Verwaltung die Durchführung der
vorbeschriebenen Studie vorgeschlagen.
Es ergäbe sich folgende
Verfahrensnotwendigkeit:
Seitens jeder einzelnen Gemeinde
sind Beschlüsse zur Durchführung der Studie und der Kostentragung notwendig.
Unter Hinweis auf die Vorlage STAKE/BV/032/2012 wird die Übertragung der
Aufgabe auf das Amt Probstei vorgeschlagen. Im Anschluss an die Beschlüsse der
Gemeinden würde das Amt Probstei im Amtsausschuss voraussichtlich im Dezember
mit den Haushaltsberatungen entsprechend beschließen.
Damit lägen noch in diesem Jahr alle notwendigen Beschlüsse vor und der Beginn der Durchführung der Studie könnte Anfang 2013 erfolgen. Parallel würde eine enge Abstimmung mit dem LLUR erfolgen, um einen Förderantrag zu stellen bzw. Fördermittel zu generieren ohne dabei jedoch die Durchführung der Studie von etwaigen Fördermitteln abhängig zu machen. Eine aktive Beteiligung des Breitbandkompetenzzentrums des Landes Schleswig-Holstein ist dabei ohnehin selbstverständlich.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stakendorf
beschließt die „Durchführung einer Studie zur Förderung der Breitbandversorgung
für die Gemeinden des Amtes Probstei als Grundlage weitergehender
Entscheidungen einer Planung einer flächendeckenden und zukunftsfähigen
Breitbandversorgung“. Dabei sollen neben Bedarfen insbesondere die technischen
Anforderungen zur Erstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung
hinsichtlich der Kosten und der wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeiten
geprüft und dargestellt werden.
Weitergehende Entscheidungen z.B. Vorbereitung von Ausschreibungen zur Herstellung, Entscheidungen zur Gründung eines Zweckverbandes etc. erfolgen ggfs. nach Vorlage der Ergebnisse der Studie.