Betreff
Aufstellung Halteverbot Barsbeker Weg begrenzt von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Vorlage
LUTTE/BV/0119/2026
Aktenzeichen
III / 5.1 / 12 / 54100
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Barsbeker Weg weist in seinem gesamten Verlauf eine geringere Breite als 5,60 Meter auf.

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten und Parken an engen Straßenstellen verboten, wenn nach dem Abstellen des Fahrzeugs keine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern verbleibt.

Die Regeln im Detail:

  • Berechnung der Restbreite: Zugrunde gelegt wird eine maximale Fahrzeugbreite von 2,55 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von insgesamt 0,50 Metern (je 0,25 Meter zu jeder Seite).

  • Gegenfahrbahn zählt mit: Maßgeblich ist der verbleibende Platz zwischen dem parkenden Fahrzeug und der gegenüberliegenden Fahrbahnkante (bzw. einem dortigen Hindernis oder parkenden Auto).

  • Kein Schild nötig: Es handelt sich um ein gesetzliches Haltverbot; es muss nicht extra durch Verkehrszeichen ausgeschildert sein.

Das Parken eines Fahrzeuges in engen Straßenstellen kann mit einem Bußgeld, gemäß bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog, von 55 Euro geahndet werden. Falschparken an engen Stellen behindert insbesondere Rettungsdienste und Müllfahrzeuge.

Da für den ortsfremden Verkehrsteilnehmer nicht sofort zu erkennen ist, dass die Straße Barsbeker Weg durchgehend zu eng ist (unter 5,60 Meter Gesamtbreite), empfiehlt es sich hier zur Unterstützung eine Haltverbotszone einzurichten.

Die Halteverbotszone hätte den Vorteil, dass nur zwei Halteverbotszonen-Schilder (VZ 290.1-40) aufgestellt werden müssten und nicht eine Vielzahl von Einzelverkehrszeichen (VZ 286-10, 286-30 bzw. 286-20).

Eine Befristung des Halteverbots auf den hier vorgeschlagenen Zeitraum (18:00 bis 23:00 Uhr) ist aus den oben angeführten Gründen – fehlende Restbreite auf gesamter Länge der Straße und damit verbundener Behinderung der Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie den Fahrzeugen des Abfallentsorgungsunternehmens – nicht zielführend, da die o.g. Fahrzeuge außerhalb des geplanten Zeitraumes (18:00 bis 23:00 Uhr) durch parkende Fahrzeuge behindert würden.


Anlagenverzeichnis:

¾     Verkehrszeichenplan


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, in der Straße Barsbeker Weg eine Halteverbotszone (siehe Verkehrszeichenplan / Skizze) einzurichten.

  1. Hierzu sollen an den in der Skizze bzw. dem Verkehrszeichenplan gekennzeichneten Stellen die Verkehrszeichen VZ 290.1-40 aufgestellt werden.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Angebote hierzu bei den einschlägig bekannten Firmen einzuholen und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.