Betreff
Aufstellung von Halteverbotsschildern Mühlenstraße mit zusätzlicher Fahrbahnmarkierung Mühlenstraße Aufpflasterung (Kurvenbereich zum Lutterbeker)
Vorlage
LUTTE/BV/0118/2026
Aktenzeichen
III.5.1 / 12 / 54100
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Bereich der Mühlenstraße / Ecke Dorfstraße, sowie im weiteren Verlauf der Mühlenstraße kommt es bei Veranstaltungen des „Lutterbeker“ wiederholt zu potentiell gefährlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge im Kreuzungsbereich der Mühlenstraße / Dorfstraße und der Mühlenstraße selbst.

Diese Problematik wurde ebenfalls bei dem Ortstermin am 02.09.2026 vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses besprochen, um in der anschließenden Sitzung eine Empfehlung für die Gemeindevertretung auszusprechen zu können.

Der Haupt- und Finanzausschuss kam zu folgendem Beschluss:

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Parkverbote vor den Grundstückseinfahrten (abgesenkter Bord) in der Dorfstraße durch das VZ 299 (Grenzmarkierung oder auch Zickzackline) zu verlängern“.

Diese Möglichkeit eröffnet sich ebenfalls für den o.g. Kreuzungsbereich.

Gemäß dem § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen in einem Mindestabstand von 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten.

Diese Verbot könnte nun im Bereich der Kreuzung Dorfstraße / Mühlenstraße um weitere ca. 15 Meter (in der Dorfstraße) bzw. ca. 12 Meter (in der Mühlenstraße) bis zur nächsten Grundstückseinfahrt (Mühlenstraße 1) verlängert werden.

Das Haltverbot in der Mühlenstraße soll durch die Einrichtung einer Haltverbotszone (siehe Skizze) realisiert werden.


Anlagenverzeichnis:

¾     Verkehrszeichenplan


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, das bestehende Haltverbot gem. § 12 Abs. 3 StVO im Bereich der Kreuzung Dorfstraße / Mühlenstraße um weitere 15 Meter (in der Dorfstraße) bzw. ca. 12 Meter (in der Mühlenstraße) bis zur nächsten Grundstückseinfahrt (Mühlenstraße 1) zu verlängern.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt ebenfalls, eine Haltverbotszone im Bereich der Mühlenstraße (siehe Skizze) einrichten zu lassen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Angebote bei den bekannten Fachfirmen einzuholen und dem Bieter des wirtschaftlichsten Gebots den Auftrag zu erteilen.