Betreff
Zur Veranschaulichung der Tempo 30 Zone im nördlichen u. südlichen Bereich auf der Aufpflasterung Aufbringung von zwei Piktogrammen
Vorlage
LUTTE/BV/0117/2026
Aktenzeichen
III.5.1 / 12 / 54100
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Vergangenheit bestand die subjektive Wahrnehmung, dass es im Bereich der Aufpflasterungen in der Tempo-30-Zone der Dorfstraße (auf Höhe der Hausnummer 21) zu Geschwindigkeitsüberschreitungen gekommen sein soll. Verifizieren lässt sich dies nicht, da keine Messergebnisse von amtlich geeichten Messgeräten vorliegen.

Hierzu gab es am 02.09.2026, vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, einen Ortstermin. Bei diesem Ortstermin haben sich die Teilnehmer der Ortsbesichtigung ein Bild von der Lage vor Ort gemacht, um später in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu überlegen, welche Möglichkeiten die Gemeinde hat, um die Situation vor Ort zu verbessern.

Der Haupt- und Finanzausschuss kam zu folgendem Beschluss:

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Gemeindevertretung zu empfehlen, zur Bekräftigung bzw. Veranschaulichung der Tempo-30-Zone (VZ 274.1 und 274.2) im nördlichen und südlichen Bereich der Aufpflasterung, entsprechende Piktogramme aufzubringen“.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung sollen nun darüber entscheiden, ob die „Piktogramme“, wie vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, im Bereich der o.g. Aufpflasterung auf der Straße aufgebracht werden sollen.


Anlagenverzeichnis:

¾     Verkehrszeichenplan / Skizze


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, nördlich und südlich der Aufpflasterung im Bereich der Dorfstraße Richtung Stein, wie vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen und im Verkehrszeichenplan bzw. der Skizze dargestellt, jeweils ein Piktogramm (30) durch eine Fachfirma auf der Dorfstraße in einem Abstand von ca. 5 Metern zur Aufpflasterung, aufbringen zu lassen.