Betreff
Beratung über die Stellungnahme zur Aufhebung des Amtes Selent / Schlesen und Eingliederung der amtsangehörigen Gemeinden in das Amt Probstei
Vorlage
AMTPR/IV/0105/2026
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.07.2026 (s. Anlage) wurde das Amt Probstei durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur beabsichtigten Neuordnung der Verwaltungsstruktur im Bereich des Amtes Selent/Schlesen beteiligt. Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere die mögliche Aufhebung des Amtes Selent/Schlesen und die Zuordnung einzelner Gemeinden zu umliegenden Ämtern. Für das Amt Probstei betrifft dies die mögliche Eingliederung der Gemeinden Dobersdorf, Fargau-Pratjau und Schlesen.

Am 22.09.2026 erhielt das Amt Probstei zudem die Erweiterung der Anhörung vom 21.09.2026 (s. Anlage). Diese bezieht sich ergänzend auf die mögliche Errichtung eines neuen Amtes aus allen Gemeinden der Ämter Selent/Schlesen und Großer Plöner See.

Die Amtsverwaltung erarbeitet aktuell eine Stellungnahme zu dem Vorhaben des MIKWS, welche jedoch noch nicht abschließend finalisiert ist.

Inhaltlich spricht sich die Amtsverwaltung Probstei deutlich gegen eine Eingliederung weiterer Gemeinden in das Amt Probstei aus. Aus Sicht der Amtsverwaltung bestehen erhebliche Bedenken, ob die vorgesehene Zuordnung sachgerecht, ausgewogen und verhältnismäßig ist.

Zudem bestehen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Verfahrensablaufs. Die Amtsverwaltung hält es für erforderlich, dass die Interessen aller betroffenen Gemeinden und des Amtes in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Eine frühzeitige Festlegung auf eine bestimmte Zuordnung wird kritisch gesehen.

Die Amtsverwaltung weist insbesondere darauf hin, dass die für eine Zuordnung maßgeblichen Verflechtungsbeziehungen zu den betroffenen Gemeinden nach eigener Bewertung nicht in dem Umfang bestehen, der eine Eingliederung in das Amt Probstei überzeugend rechtfertigen würde. Vorhandene einzelne Bezüge werden nicht als ausreichend tragfähig angesehen, um die erheblichen Folgen einer Erweiterung des Amtsgebietes zu begründen.

Besonders kritisch werden die möglichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Amtsverwaltung bewertet. Die personellen und räumlichen Kapazitäten sind bereits heute stark belastet. Eine Aufnahme weiterer Gemeinden würde zusätzliche Aufgaben, Abstimmungsbedarfe und Verwaltungsaufwände auslösen und die bestehende Belastungssituation weiter verschärfen, womit die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Amtsverwaltung stark gefährdet würde.

Das Amtsverwaltung regt an, die beabsichtigte Eingliederung nicht weiterzuverfolgen, sondern alternative Lösungsansätze vertieft zu prüfen.

Den Gemeinden des Amtes Probstei wird im Verfahren Gelegenheit gegeben, zur beabsichtigen Entscheidung des MIKWS durch einen Beschluss in der Gemeindevertretung Stellung zu nehmen.

Die Amtsverwaltung bittet um Beschlussfassung in den Gemeinden bis zum 04.12.2026.

 

Die Stellungnahme des Amtes soll in der Sitzung des Amtsausschusses, voraussichtlich am 14.12.2026, beschlossen werden.