Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 02.07.2026 (s. Anlage) wurde das Amt Probstei durch das
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes
Schleswig-Holstein (MIKWS) im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur
beabsichtigten Neuordnung der Verwaltungsstruktur im Bereich des Amtes
Selent/Schlesen beteiligt. Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere die
mögliche Aufhebung des Amtes Selent/Schlesen und die Zuordnung einzelner
Gemeinden zu umliegenden Ämtern. Für das Amt Probstei betrifft dies die
mögliche Eingliederung der Gemeinden Dobersdorf, Fargau-Pratjau und Schlesen.
Am
22.09.2026 erhielt das Amt Probstei zudem die Erweiterung der Anhörung vom
21.09.2026 (s. Anlage). Diese bezieht sich ergänzend auf die mögliche
Errichtung eines neuen Amtes aus allen Gemeinden der Ämter Selent/Schlesen und
Großer Plöner See.
Die
Amtsverwaltung erarbeitet aktuell eine Stellungnahme zu dem Vorhaben des MIKWS,
welche jedoch noch nicht abschließend finalisiert ist.
Inhaltlich
spricht sich die Amtsverwaltung Probstei deutlich gegen eine Eingliederung
weiterer Gemeinden in das Amt Probstei aus. Aus Sicht der Amtsverwaltung
bestehen erhebliche Bedenken, ob die vorgesehene Zuordnung sachgerecht,
ausgewogen und verhältnismäßig ist.
Zudem
bestehen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Verfahrensablaufs. Die
Amtsverwaltung hält es für erforderlich, dass die Interessen aller betroffenen
Gemeinden und des Amtes in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Eine
frühzeitige Festlegung auf eine bestimmte Zuordnung wird kritisch gesehen.
Die
Amtsverwaltung weist insbesondere darauf hin, dass die für eine Zuordnung
maßgeblichen Verflechtungsbeziehungen zu den betroffenen Gemeinden nach eigener
Bewertung nicht in dem Umfang bestehen, der eine Eingliederung in das Amt
Probstei überzeugend rechtfertigen würde. Vorhandene einzelne Bezüge werden
nicht als ausreichend tragfähig angesehen, um die erheblichen Folgen einer
Erweiterung des Amtsgebietes zu begründen.
Besonders
kritisch werden die möglichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der
Amtsverwaltung bewertet. Die personellen und räumlichen Kapazitäten sind
bereits heute stark belastet. Eine Aufnahme weiterer Gemeinden würde
zusätzliche Aufgaben, Abstimmungsbedarfe und Verwaltungsaufwände auslösen und
die bestehende Belastungssituation weiter verschärfen, womit die
Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Amtsverwaltung stark gefährdet
würde.
Das
Amtsverwaltung regt an, die beabsichtigte Eingliederung nicht
weiterzuverfolgen, sondern alternative Lösungsansätze vertieft zu prüfen.
Den
Gemeinden des Amtes Probstei wird im Verfahren Gelegenheit gegeben, zur
beabsichtigen Entscheidung des MIKWS durch einen Beschluss in der
Gemeindevertretung Stellung zu nehmen.
Die Amtsverwaltung bittet um
Beschlussfassung in den Gemeinden bis zum 04.12.2026.
Die Stellungnahme des Amtes soll in der
Sitzung des Amtsausschusses, voraussichtlich am 14.12.2026, beschlossen
werden.
